Gesetzentwurf in Kalifornien/USA Strengere Regeln für E-Bikes

In Kalifornien/USA wurde am 08. Januar 2026 ein Gesetzesentwurf eingebracht, der eine strengere Kategorisierung von „electric bicycle“ (Elektrofahrrad) vorsieht, klar definiert, was ein E-Bike (Pedelec) ist und was nicht mehr, und sich gegen illegales Motortuning stellt. Hier Auszüge aus dem Gesetzesentwurf und eine Gegenüberstellung zu Deutschland.
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California Assembly Bill 1557 (AB 1557)

Der Inhalt des California Assembly Bill 1557 (2025–2026) – bekannt als AB 1557, befasst sich mit Elektrofahrrädern, kurz E-Bikes oder, wie es im Englischen heißt, „electric bicycle“. Anfang Januar 2026 wurde in Kalifornien ein Gesetzesentwurf eingebracht, der ein E-Bike (Pedelec) genauer definiert, klassifiziert und eine Höchstleistung von 750 W vorgibt. Der eingebrachte Entwurf ändert Abschnitt 312.5 des California Vehicle Code (Fahrzeuggesetzbuch) mit dem Ziel, die Definition von „electric bicycle“ (Elektrofahrrad) klarer zu fassen.

Den genauen Wortlaut des Gesetzesentwurfs AB 1557 findest du hier:

Gesetzesentwurf AB 1557

Wesentliche Bestimmungen des Gesetzestextes (übersetzt)

Abschnitt 1 – Definition eines Elektrofahrrades

(a) Ein „Elektrofahrrad“ ist ein Fahrrad mit vollständig funktionsfähigen Pedalen und einem elektrischen Motor, der nicht in der Lage ist, mehr als 750 W Spitzenleistung zu erreichen (statt: „der nicht mehr als 750 W übersteigt“).
Vereinfacht gesagt, verschärft und präzisiert AB 1557, was in Kalifornien noch als E-Bike gilt – und was nicht mehr – und sagt illegalem Tuning den Kampf an.

Kernaussagen

  • Ein E-Bike darf maximal 750 W Spitzenleistung haben
  • Es gibt weiterhin 3 Klassen:
    • Class 1: Tretunterstützung bis 20 mph (32 km/h)
    • Class 2: Gasgriff erlaubt, bis 20 mph
    • Class 3: Tretunterstützung bis 28 mph (45 km/h), Tacho Pflicht
  • Walk-Assist bis ca. 6 km/h erlaubt
  • Wichtig neu/präzisiert:
    ❌ Bikes, die vom Hersteller oder Nutzer leicht „entdrosselt“ oder leistungsstärker gemacht werden können, gelten nicht mehr als E-Bike
    ❌ Entfernte Pedale → kein E-Bike
  • Ziel: Illegale „Pseudo-E-Bikes“ (starke Motoren, einfache Entsperrung) aus dem Verkehr ziehen.

Aktuelle Rechtslage in Deutschland (Kurzfassung)

Wie sieht es im Vergleich dazu in Deutschland aus? Auch in Deutschland und Europa gibt es Bestrebungen, die Leistung von E-Bikes zu deckeln und zu begrenzen, damit das E-Bike (Pedelec) den Status „Fahrrad“ nicht verliert. Hierzu existiert ein Entwurf auf freiwilligen Leistungsverzicht, der von der ZIV verabschiedet wurde und bei Bedarf im EU-Parlament eingebracht werden kann.

Hier die Klassifizierung in Kurzform:

1️⃣ Pedelec (Standard-E-Bike oder E-Mountainbike)

  • Max. 250 W Nenndauerleistung
  • Unterstützung nur beim Treten
  • Abschaltung bei 25 km/h
  • Kein Kennzeichen, kein Führerschein, kein Helm vorgeschrieben
  • Rechtlich = Fahrrad

2️⃣ S-Pedelec

  • Unterstützung bis 45 km/h
  • Unterstützung nur beim Treten
  • Max. 4.000 W
  • Kennzeichen, Versicherung, Helm, Führerschein (AM)
  • Rechtlich = Kleinkraftrad

Tuning ist in Deutschland verboten!

  • Schon die Möglichkeit zur Leistungs- oder Geschwindigkeitssteigerung → Fahrzeug verliert sofort den Pedelec-Status
  • Folgen: Fahren ohne Versicherung / Betriebserlaubnis / eventuell auch ohne Führerschein → Straftat, keine Ordnungswidrigkeit

Wie findest du die strengere Klassifizierung von E‑Bikes? Begrüßt du den Kampf gegen illegales Tuning und eine Obergrenze von 750 Watt Leistung? Lass uns in den Kommentaren darüber diskutieren.

50 Kommentare

» Alle Kommentare im Forum
  1. Gibt es bei euch auf Landstraßen 30er-Zonen?
    Nein.
    Allerdings auf vielen Straßen ohne sinnvollen Radweg.
    Teils auch kürzer, meist aber zumindest ohne Ampeln und sonstigen Hindernissen.
    Is klar Scotty
  2. Allerdings auf vielen Straßen ohne sinnvollen Radweg.
    Nicht falsch verstehen: ich meinte nicht dass der Radweg DIREKT an der Straße liegt, sondern dass man in dem Gebit dann eben von Punkt A zu Punkt B eine andere Route fahren kann, welche man mit dem PKW nicht fahren darf.
  3. Nicht falsch verstehen: ich meinte nicht dass der Radweg DIREKT an der Straße liegt, sondern dass man in dem Gebit dann eben von Punkt A zu Punkt B eine andere Route fahren kann, welche man mit dem PKW nicht fahren darf.
    In welcher Welt lebst du?
    Nicht jeder sieht bereits Dienstags wer Donnerstags zu Besuch kommt und kann den dann auch noch querfeldein engegenfahren.
  4. Aber man kann doch die 30er-Zonen eh meist ausweichen und einen direkten Weg nehmen (den die 30er-Zone umfährt). Denn meist sind solche Zonen ja in Stadtgebieten und dort kann man dann auch Fußwege etc nutzen welche meist die direktern Strecken sind.
    Wo wohnst Du denn?
    Also in keiner der mir bekannten Ortschaften ist das möglich.

    Zudem i.d.R. zwischenzeitlich die Tempo 30-Zonen sehr weitflächig eingerichtet werden, so dass auf allen Nebenstraßen die gleiche Problematik herrscht.

    Und Fußwege, die abkürzen?
    Kenne ich nicht oder seltenst. Und wenn, sind es meist keine Fahrradwege.
  5. Anhang anzeigen 95766
    Komm, das Verbotsschild ist doch 100 pro auch KI generiert 😆
Was meinst du?

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