California Assembly Bill 1557 (AB 1557)
Der Inhalt des California Assembly Bill 1557 (2025–2026) – bekannt als AB 1557, befasst sich mit Elektrofahrrädern, kurz E-Bikes oder, wie es im Englischen heißt, „electric bicycle“. Anfang Januar 2026 wurde in Kalifornien ein Gesetzesentwurf eingebracht, der ein E-Bike (Pedelec) genauer definiert, klassifiziert und eine Höchstleistung von 750 W vorgibt. Der eingebrachte Entwurf ändert Abschnitt 312.5 des California Vehicle Code (Fahrzeuggesetzbuch) mit dem Ziel, die Definition von „electric bicycle“ (Elektrofahrrad) klarer zu fassen.
Den genauen Wortlaut des Gesetzesentwurfs AB 1557 findest du hier:
Wesentliche Bestimmungen des Gesetzestextes (übersetzt)
Abschnitt 1 – Definition eines Elektrofahrrades
(a) Ein „Elektrofahrrad“ ist ein Fahrrad mit vollständig funktionsfähigen Pedalen und einem elektrischen Motor, der nicht in der Lage ist, mehr als 750 W Spitzenleistung zu erreichen (statt: „der nicht mehr als 750 W übersteigt“).
Vereinfacht gesagt, verschärft und präzisiert AB 1557, was in Kalifornien noch als E-Bike gilt – und was nicht mehr – und sagt illegalem Tuning den Kampf an.
Kernaussagen
- Ein E-Bike darf maximal 750 W Spitzenleistung haben
- Es gibt weiterhin 3 Klassen:
- Class 1: Tretunterstützung bis 20 mph (32 km/h)
- Class 2: Gasgriff erlaubt, bis 20 mph
- Class 3: Tretunterstützung bis 28 mph (45 km/h), Tacho Pflicht
- Walk-Assist bis ca. 6 km/h erlaubt
- Wichtig neu/präzisiert:
❌ Bikes, die vom Hersteller oder Nutzer leicht „entdrosselt“ oder leistungsstärker gemacht werden können, gelten nicht mehr als E-Bike
❌ Entfernte Pedale → kein E-Bike - Ziel: Illegale „Pseudo-E-Bikes“ (starke Motoren, einfache Entsperrung) aus dem Verkehr ziehen.
Aktuelle Rechtslage in Deutschland (Kurzfassung)
Wie sieht es im Vergleich dazu in Deutschland aus? Auch in Deutschland und Europa gibt es Bestrebungen, die Leistung von E-Bikes zu deckeln und zu begrenzen, damit das E-Bike (Pedelec) den Status „Fahrrad“ nicht verliert. Hierzu existiert ein Entwurf auf freiwilligen Leistungsverzicht, der von der ZIV verabschiedet wurde und bei Bedarf im EU-Parlament eingebracht werden kann.
Hier die Klassifizierung in Kurzform:
1️⃣ Pedelec (Standard-E-Bike oder E-Mountainbike)
- Max. 250 W Nenndauerleistung
- Unterstützung nur beim Treten
- Abschaltung bei 25 km/h
- Kein Kennzeichen, kein Führerschein, kein Helm vorgeschrieben
- Rechtlich = Fahrrad
2️⃣ S-Pedelec
- Unterstützung bis 45 km/h
- Unterstützung nur beim Treten
- Max. 4.000 W
- Kennzeichen, Versicherung, Helm, Führerschein (AM)
- Rechtlich = Kleinkraftrad
Tuning ist in Deutschland verboten!
- Schon die Möglichkeit zur Leistungs- oder Geschwindigkeitssteigerung → Fahrzeug verliert sofort den Pedelec-Status
- Folgen: Fahren ohne Versicherung / Betriebserlaubnis / eventuell auch ohne Führerschein → Straftat, keine Ordnungswidrigkeit
Wie findest du die strengere Klassifizierung von E‑Bikes? Begrüßt du den Kampf gegen illegales Tuning und eine Obergrenze von 750 Watt Leistung? Lass uns in den Kommentaren darüber diskutieren.
12 Kommentare
» Alle Kommentare im Forum750 Watt sind mehr als genug solange sie nicht den prozentualen Unterstützungsfaktor beschränken.
Wenn Betonfrisurursula sich nicht bald hauptamtlich um ihren Stall daheim kümmert, wandere ich aus.
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