ZIV schlägt Leistungsbeschränkung bei E-Bikes vor Ende des Watt-Wettrüstens für eine E-Bike Zukunft

Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) hat in einer aktuellen Positionierung klare Vorschläge zur Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Bikes entworfen. Ziel ist es, die Definition von EPACs (Electrically Power Assisted Cycles - zu Deutsch Pedelecs) zu schärfen, und dadurch ihre Rolle in der aktiven Mobilität zu sichern. Klingt erstmal trocken, hat aber einen ernsten Hintergrund und Auswirkungen.
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Damit wir auch weiterhin im Wald auf den Trails fahren können, müssen E-Bikes (Pedelecs) auch weiterhin Fahrrädern gleichgestellt bleiben _ ansonsten drohen möglicherweise Typgenehmigung, Kennzeichenpflicht oder anderes. Darum ist – bei allem Spaßfaktor – die Entwicklung immer stärkerer Mittelmotoren, wie beispielsweise DJI Avinox, kritisch zu betrachten. Die aktuelle Regelung auf EU-Ebene dazu ist sehr schwammig.

Der ZIV (Zweirad Industrie Verband) hat in Übereinstimmung mit der Conebi (das europäische Pendant) eine Stellungnahme herausgegeben, welches ein Leistungslimit auf 750 Watt Spitzenleistung und eine normierte Messmethode, um das maximale Drehmoment eines Motorsystems im E-Bike zu überprüfen, beinhaltet. Solche Stellungnahmen werden von der EU-Kommission bei der Entwicklung kommender Gesetze berücksichtigt. Auch andere Akteure (Versicherungsverbände, Sachverständigenverbände etc.) geben zu solchen Gelegenheiten Stellungnahmen (mit teils abweichenden Zielsetzungen) an die EU-Gremien, um Gesetzgebungsverfahren mitzugestalten.

Am 7. April 2025 veröffentlichte der ZIV eine Positionierung, in der die Bedeutung von E-Bikes – oder genauer gesagt EPACs – für die Elektromobilität in Deutschland hervorgehoben wird. Mit einem Bestand von etwa 16 Millionen Fahrzeugen gelten sie als zentraler Bestandteil der Verkehrs- und Klimawende. Um diesen Erfolg zu festigen, schlägt der Verband vor, den bestehenden rechtlichen Status von EPACs (E-Bikes, Pedelecs) beizubehalten, aber die technischen Regelungen präziser zu formulieren.

Das heißt in aller Kürze:

  • Rechtliche Gleichstellung bleibt: EPACs (E-Bikes, Pedelecs) sollen weiterhin wie Fahrräder behandelt werden, ohne Typgenehmigung oder Kennzeichenpflicht.
  • Präzisere Vorgaben: Technische Parameter wie Unterstützungsverhältnis und maximale Leistung sollen sehr viel klarer definiert werden.
  • Fokus auf aktive Mobilität: Die aktive Beteiligung der Fahrenden am Antrieb bleibt entscheidend. Heißt: Pedelecs sind Fahrräder, sind Vehikel mit Daumengas ausgestattet, werden sie Kleinkrafträder.

EPACs in der EU – Was regelt die Verordnung?

Die rechtliche Grundlage für EPACs (E-Bikes, Pedelecs) bildet die Europäische Verordnung (EU) 168/2013. Diese stuft Fahrzeuge mit einem Elektromotor bis 250 W Nenndauerleistung und einer Unterstützung bis 25 km/h als Fahrräder ein, sofern die Unterstützung beim Aufhören des Tretens endet, womit Zweiräder mit Daumengas ausgeschlossen sind. Der ZIV betont, dass diese Regelung den Erfolg der EPACs (E-Bikes, Pedelecs) maßgeblich gefördert hat, da sie keine zusätzlichen Auflagen wie bei Kraftfahrzeugen mit sich bringt. Doch es gibt Grauzonen: Fahrzeuge mit hoher Motorleistung oder unklarer Unterstützung verwischen die Grenze zu typgenehmigungspflichtigen Fahrzeugen der Kategorie L1e.

Neue Parameter für mehr Klarheit

Um EPACs (E-Bikes, Pedelecs) eindeutig von Kraftfahrzeugen abzugrenzen, schlägt der ZIV zusätzliche technische Kriterien vor, die in die Verordnung aufgenommen werden könnten:

  • Unterstützungsverhältnis: Maximal 1:4 (z. B. 100 W Eigenleistung + 400 W Motorunterstützung), bei bis zu 15 km/h auch 1:6 möglich.
  • Maximale Unterstützungsleistung: 750 W am Antriebsrad.
  • Gesamtgewicht: Maximal 250 kg für einspurige und 300 kg für mehrspurige EPACs.

Diese Vorgaben sollen laut ZIV sicherstellen, dass EPACs ein fahrradähnliches Fahrverhalten behalten und die Fahrenden aktiv in den Antrieb eingebunden bleiben. Auch die Fahrsicherheit soll durch die Begrenzung der Motorunterstützung steigen, da hochmotorisierte EPACs instabile Fahreigenschaften entwickeln könnten. Der Verband plant zudem einheitliche Messverfahren, um die Einhaltung dieser Parameter überprüfbar zu machen.

Regelung in den USA

In den allermeisten Staaten der USA ist die Unterstützungsleistung bereits heute bei 750 W gedeckelt. Unseren Pedelecs, die nur beim Mittreten unterstützen, entspricht dort Class 1.

USA E-Bike-Übersicht 2023
# USA E-Bike-Übersicht 2023

Meinung eMTB-News.de

Ganz klar: E-Bikes müssen Fahrräder bleiben – denn nur so können wir weiterhin auf Fahrradstecken oder im Wald E-Mountainbike fahren! Deshalb unterstützen auch wir eine Beschränkung der Leistung auf ein moderates Maß. Ob man sich mit den anvisierten 750 Watt dabei nicht ins eigene Fleisch schneidet und damit die Entwicklung innovativer Neuheiten beschränkt, bleibt abzuwarten – ein Watt-Wettrüsten wird mit der neuen Regelung auf alle Fälle verhindert werden. Dass europäische Motorenhersteller durch diese Lobbyarbeit für festgelegte Spielregeln eine Möglichkeit suchen, um sich gegen die anrollende Macht aus China wehren zu können, ist natürlich auch ein Punkt.

Ein Industrie-Insider teilte uns mit: „Es soll nicht verhindert werden, dass der Kuchen neu aufgeteilt wird, sondern dass der Kuchen auf den Boden fällt.“

Während die vorgeschlagenen Parameter mehr Klarheit schaffen könnten, werfen sie auch Fragen auf. Die Begrenzung des Unterstützungsverhältnisses und der Leistung könnte Hersteller einschränken, die auf leistungsstärkere Modelle für spezielle Einsätze wie schwere Lastenräder setzen. Solche Räder könnten künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft werden, was höhere Kosten, ein Nummernschild und bürokratische Hürden mit sich brächte. Zudem bleibt unklar, wie die Vorgaben auf innovative Entwicklungen wie neue Antriebstechnologien oder ultraleichte Materialien anwendbar wären.

Die Position im Original

Die vollständige Positionierung des ZIV findet ihr hier im PDF:

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Was haltet ihr von den Vorschlägen des ZIV für EPACs?

Infos: ZIV – Zweirad-Industrie-Verband

241 Kommentare

» Alle Kommentare im Forum
  1. Deal smilie

  2. Auch mit etwas Abstand betrachtet finde ich die Idee wenig praktikabel.
    Denn gerade für die Fahrradhersteller wird die von der ZIV vorgeschlagene Regelung sehr viel mehr Arbeit mit sich bringen.

    Derzeitige Vorgehensweise für Fahrradhersteller:
    - Zukauf eines Motors
    - Einbau des Motors und Einstellung des Abrollumfanges bei der Montage

    Vorgeschlagene Vorgehensweise für Fahrradhersteller:
    - Zukauf eines Motors
    - Einbau des Motors und Einstellung des Abrollumfanges bei der Montage
    - Ermittlung der Leistung am Hinterrad auf einem Prüfstand
    - Notwendige Anpassungen am Motor durchführen
    - Evtl. nochmal einen Prüflauf durchführen
    - Dokumentation der Prüfläufe und der Einstellungen

  3. Derzeitige Vorgehensweise für Fahrradhersteller:
    - Zukauf eines Motors
    - Einbau des Motors und Einstellung des Abrollumfanges bei der Montage
    Zukünftige vorgehensweise:
    -Zukauf eines Motors mit der passenden Konfiguration (Kette/Nabenschaltung)
    -Einbau des Motors und Einstellung des Abrollumfanges bei der Montage

    Wird auch heute schon so gemacht. Oder glaubst du, die Unterschiede wären so groß
    das etwas am Hinterrad gemessen werden müßte. Zur Not 2% Sicherheit.
  4. So ein Record geht bestimmt auch mit einem schwachen Motor 😁

  5. So ein Record geht bestimmt auch mit einem schwachen Motor 😁
    Na ja, der hatte 3 St. Akkus und die Strecken kenne ich recht gut, der arme hat min. 800 hm. rauf getragen oder geschoben....aber trotzdem eine Mega Leistung. 👍
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