Neuer Bosch CX 2020 - Tuning

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Das wäre ohne entsprechende Zulassungsbestimmungen Sachbeschädigung. Der Motor gehört Dir, nicht den Hersteller.
...gesetzt den Fall, es ist so, dass der Motor dann irreparabel wäre: Du darfst davon ausgehen, dass Bosch, sofern sie denn derlei Maßnahmen ergriffen haben, dies im Rahmen einer absoluten Rechtssicherheit tun.
 
Und beim Fahrrad? Genau, nichts. Daher versucht es Bosch per Software einzuschränken bevor der Gesetzgeber aktiv wird und evtl. so stark eingreift das Bosch der Markt unterm Arsch wegbricht.
An Deinem Fahrrad kannst Du alles Mögliche dran rumschrauben. In dem Moment, in dem Du (bsp. durch ein Tuningkit) Dein Fahrrad zu einem Kraftfahrzeug machst, unterliegst Du den Bestimmungen der StVZO und der Haftplichtversicherungspflicht. Dann ist das KEIN Fahrrad, bzw. Pedelec mehr.
 
An Deinem Fahrrad kannst Du alles Mögliche dran rumschrauben. In dem Moment, in dem Du (bsp. durch ein Tuningkit) Dein Fahrrad zu einem Kraftfahrzeug machst, unterliegst Du den Bestimmungen der StVZO und der Haftplichtversicherungspflicht. Dann ist das KEIN Fahrrad, bzw. Pedelec mehr.

Du hast mich nicht verstanden.

Es gibt niemanden der es kontrolliert. Keinen TÜV wie beim Auto. Und die Cops sind sowieso mit anderen Dingen beschäftigt als Radfahrer zu filzen.
 
Es wird schon manchmal kontrolliert und es sind auch schon welche rausgefischt worden, oft waren das aber abenteuerliche Eigenbauten und wenn es den Verdacht auf Kraftfahrzeug gibt könnte ich mir schon vorstellen dass es für ein technisches Gutachten zum TÜV oder Dekra geht!
 
Schade! Das sollte schon beim ersten Versuch passieren.
Na dann hoffe ich mal, dass Du zu den ersten gehörst, die gegen "absolute Rechtssicherheit" klagen und beweisen müssen, dass ihnen der Motor ohne Tuningchip gesperrt wurde und da irgendwo ein Softwarefehler im Tuningchiperkennungsmethode in der Blackbox vorliegen muss :p
 
Ach Leute denkt größer
Gesetze werden nicht von Göttern gemacht sondern von Menschen, von lobbyistischen Menschen.
Die Bikebranche reibt sich die Augen und kann ihren Erfolg kaum glauben. Selbstverständlich wollen da andere, wie Versicherungen, auch mit aufspringen.

So ein Kennzeichen wäre eine gute Einnahmequelle, oder ein Führerschein führ Räder ab 25 Km/h.Die Fahrschulen würden da nicht nein sagen.
Das würde die Verkaufszahlen hemmen, also legen die Hersteller dem Tuning immer mehr Steine in den Weg.

-Die erste Stufe war der Garantieverfall , was jedem Hersteller Geld spart!!!

-Die Zukunft geht dahin das die Motoren wenn sie Getunt worden sind keine Updates mehr bekommen.

Die Unfallzahlen mit Rädern steigen, und die Branche wird sich wegen diesem Illegalen Tuning nicht das Geschäft verderben lassen.
Je mehr druck die Firmen von der Politik bekommen, darauf könnt Ihr euch einstellen, desto schärfer werden die Kontrollen und Sanktionierungen.
 
TUNING wird verhindert, damit das Pedelec Fahrrad bleibt und du damit überall fahren darfst!
 
Am besten wäre ja eine neue zusätzliche Klasse mit Kennzeichen und Versicherung mit der man dann aber trotzdem überall fahren dürfte! Oder wenn man mit S-Pedelecs überall fahren dürfte würden die Verkaufszahlen für S-Pedelecs auch explodieren! Dann wären alle glücklich.
 
Hat jemand irgendwo mal gelesen, warum die Unterstützung ausgerechnet bis 25km/h erlaubt wurde und nicht 30km/h?
Wer hat das wann anhand was entschieden?
Ich weiß es nicht und ich würde mich auch manchmal freuen, wenn die Unterstützung bis 30 gehen würde. Aber das kommt nicht oft vor und es gilt zu bedenken, dass die Regeln einheitlich für alles sind. Also für Leute, die einhändig jeden S5 Trail bewältigen ebenso, wie für Diejenigen, die schon zum Auf- und Absteigen zwei Mann Hilfestellung benötigen. Für Zweitere sind 25 km/h wie Lichtgeschwindigkeit.
 
Dann wären alle glücklich.
Steile These! Ich behaupte genau das Gegenteil wäre der Fall. Die derzeitge Regelung ist meines Erachtens nach schon das Maximum dessen, was noch von z.B. Wanderern, Biobikern, Land- und Forstwirtsch. usw. akteptiert wird. Eine Erweiterung der Regelung würde nur Wasser auf die Mühlen derer gießen, die Biker und EBiker lieber heute als morgen aus Feld und Wald ausschließen wollen würden. Darum befürworte ich auch den sofortigen Entzug des KFZ-Führerscheins (soweit vorhanden) für erwischte EBike-Tuner.
 
Ich hab' dieser Tage auch einen getroffen, der angab getunt zu haben tatsächlich! Ansonsten fahren hier fast nur Ehepaare gehobenen Alters, entsprechend verhalten fahrend, rum. Anscheinend wohne ich in einer guten Wohngegend.
 
Und ich denke, die Grenze 25 km/h war schon bereits sehr wohlwollend erlassen. 20 km/h Leichtmofa, auch helmfrei, nur 2 km/h mehr als übliche Radfahrer mit ihrerseits ca. 15-18 km/h wäre logischer gewesen.
 
Na dann hoffe ich mal, dass Du zu den ersten gehörst, die gegen "absolute Rechtssicherheit" klagen und beweisen müssen, dass ihnen der Motor ohne Tuningchip gesperrt wurde und da irgendwo ein Softwarefehler im Tuningchiperkennungsmethode in der Blackbox vorliegen muss :p
...das wird aus verschiedenen Gründen nicht passieren.
 
Hat jemand irgendwo mal gelesen, warum die Unterstützung ausgerechnet bis 25km/h erlaubt wurde und nicht 30km/h?
Wer hat das wann anhand was entschieden?
...wurde hier vor Jahren schon mal thematisiert. Ich hatte dazu auch Einiges geschrieben. Leider habe ich nicht mehr die passenden Links, und habe auch aktuell keine Zeit, dass wieder zu finden. Quintessenz war, dass es mit den Unfallfolgen und der Verletzungsschwere in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit abhängt. Ich erinnere mich dunkel an die Sache mit 32 Km/h, bsp. in den USA und 25 Km/h in der EU. Achtung! Unvollständige Erinnerungswiedergabe, ohne Anspruch auf Richtigkeit!! : Die 32 Km/h in den USA gelten dort deshalb, weil ab 32 Km/h die Mortalitätsrate im Falle eines bestimmten Unfallmusters 99% beträgt. Die 25 Km/h in der EU gelten deshalb, weil die Mortalitätsrate bei einem bestimmtem Unfallmuster unter 10% bleibt.
Diese Thematik ist sehr alt und geht auf Unfallforschungen aus den 50ger/60ger Jahren zurück. Neurere Forschungen bestätigen diese Ergebnisse. Insbesondere Fahrradalleinunfälle ohne Helm. Das heißt, gäbe es eine Helmpflicht, könnte man vermutlich theoretisch die Maximalgeschwindigkeit erhöhen. Praktisch brächte das jedoch keinen Erfolg, da die überwiegende Zahl an Unfällen, Unfallgegner hat. Die nachfolgend, etwas ältere, Studie, ist zwar keine direkte Antwort auf Deine Frage, doch Du kannst darin die grundsätzliche Problematik erkennen.

https://edoc.ub.uni-muenchen.de/19919/7/Eder_Lorenz.pdf
Ein Fahrrad kann theoretisch unbegrenzt schnell fahren. In der Praxis liegen die Durchschnittsgeschwindigkeiten eher bei 12-15 Km/h und die Höchtsgeschwindigkeiten bei 15-20 Km/h. Eine prozentual sehr geringe Anzahl, sind gut trainierte Sportler, die diese Werte weit überbieten. Allein deshalb ist die maximale Unterstützung bis 25 Km/h mehr als ausreichend. Sicherer wäre es, das Pedelec bereits bei 15 Km/h abregeln zu lassen, so dass der Motor wirklich nur eine Tretunterstützung, bsp. bei Lasten oder Steigungen ist, bzw. konditionell schwache Menschen unterstützt. Nebenbei wäre das auch im E-MTB Bereich ausreichend.
Die Aufhebung der motorischen Geschwindigkeitsbegrenzung (Tuning) bringt letztlich nur gut trainierten Fahrern etwas. Nur sie brächten die notwendige Eigentrittleistung um selbst im Turbo, das Rad auf deutlich über 30 Km/h zu bringen. Das träfe auf Viele hier im Forum und im MTB Forum zu, doch "wir" sind eben nur ein zu vernachlässigender Prozentsatz, gegenüber den sonstigen Rad Fahrenden. Erst mit dem versicherungspflichtigem S-Pedelec, das ja auch einen deutlich stärkeren Motor hat (500 Watt Nennleistung) , kann wieder eine große Gruppe davon profitieren. Und hier gibt es dann auch (siehe Unfallfolgen/Link) eine Helmpflicht.

Die wenigen getunten Pedelecs, die ich bisher als Solche erkannt habe - aufgrund des Verhältnisses der Fahrgeschwindigkeit zur Trittgeschwindigkeit, und dem hörbarem Motorengeräusch - wurden ausnahmslos von offensichtlich körperlich sportlichen Männern zwischen 30 und 60 gefahren. Achtung! Einzelfallbeobachtung!

Wer das wann entschieden hatte, wurde früher schon oft verlinkt. Eine gute Zusammenfassung dazu findest Du bei Wikipedia unter "Rechtliche Grundlagen".

https://de.wikipedia.org/wiki/Pedelec
 
Am besten wäre ja eine neue zusätzliche Klasse mit Kennzeichen und Versicherung mit der man dann aber trotzdem überall fahren dürfte! Oder wenn man mit S-Pedelecs überall fahren dürfte würden die Verkaufszahlen für S-Pedelecs auch explodieren! Dann wären alle glücklich.
Das lässt sich mit einer Reihe von Gesetzen so nicht vereinbaren. Die Tatsache, dass es E-MTBs gibt, ist eher eine "Gesetzeslücke", die die Verfasser des Gesetzes zwar auf dem Schirm hatten, jedoch nicht damit rechneten, dass durch das Pedelec diese "Randsportart" plötzlich derart populär würde. Es geht um so Begrifflichkeiten wie "Kraftfahrzeug", "Betretungsrecht", "Verkehrssicherheit", etc. .
 
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