Zu mindestens in DE kannst du das Bike wenn du es Online gekauft hast testen.Ahhh, cleverzumindest in nem gewissen Rahmen testbar
Das ist im § 357 BGB b2c Kauf klar geregelt. Grundsätzlich dürfen Verbraucher online gekaufte Ware testen, ohne dafür Wertersatz leisten zu müssen. Geht dieses Testen jedoch über das hinaus, was auch im Laden möglich wäre und erfährt die Ware dadurch einen Wertverlust, kann der Händler dafür einen Ausgleich verlangen.
Die Gerichte verlangen, dass dabei auch auf den Wertverlust und die mögliche Ausgleichszahlung hinzuweisen ist. Unterlässt der Händler einen solchen Hinweis, kann er keinen Ausgleich verlangen.
Also mal schön die AGB`s lesen