Umbauten, CE und Versicherungen.

Kann mir jemand erklären, warum dieses Thema immer wieder hoch kommt?
Die CE hat lediglich eine Relevanz für den Hersteller und den Service Betrieb.

Du selbst kannst an dein e-Fahrrad bauen was es für Fahrräder gibt.
Es braucht weder e-zugelassene Reifen noch Lenker noch sonst irgend was.

Mit der Versicherung (da kommt nur die Private Haftpflicht in Frage) hat das nichts zu tun
und auch nicht mit der Straßenverkehrsordnung.

Die Garantie kann ein Hersteller natürlich willkürlich einschränken, die Gewährleistung nicht.
Selbst wenn du einen anderen Lenker und andere Reifen verbaut hast, kann er die Gerwährleistung nicht verweigern, wenn z.B. der Motor kaputt geht. Es gibt keinen unmittelbaren Zusammenhang.

Der Händler bzw. Servicebetrieb hält sich mit dem Schreiben einfach nur frei.

Also locker weiter durch die Hose atmen und einfach fahren.
 
Am allerschlimmsten wird es mit Seitenständer.

Echt?

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CE hin, CE her-glaube ich nicht, daß jede Änderung der Auslieferung neu spezifiziert wird. Diese Kosten rechnen sich nämlich nicht.

Beispiele aktueller Websites:

Cube:
Auf Grund der aktuell durch Covid19 verursachten Probleme in den Lieferketten, kann das Bike mit Abweichungen ausgeliefert werden.

Giant:
All specifications listed are subject to change without notice.

Wie oft las man hier schon, daß die Bikes anders als beschrieben kamen.

Dieser Zweckverband will doch nur, daß alle brav in eine Werkstatt kommen, so wie es andere Zweckverbände bei anderen Produkten auch gern hätten.
Fehlt nur noch TÜV, noch dazu als Meistertüv, also von der Werkstatt selbst. 🤣.
Bei Autos gab es jahrelang eine Lobby für diesen Schund, dank einiger, leider weniger Landseverbände, konnte dieser Mist noch gestoppt werden.

Wehret den Anfängen…….
 
Genau wehret den Anfängen.
Klar kann ich an solchen Stellen sagen … scheissegal!
Aber machen wir das nicht als Bürger bereits genug? Und ja es gibt noch dringlichere Themen, bei denen viel zu viel sagen … scheissegal!

Trotzdem stößt mir vor allem diese Lobby-Arbeit auf und auch die falschen Informationen die ich ja in der Rechnung habe und vermutlich noch einige mehr von Euch. Ist nämlich einer unserer größeren Versender.

Was ich ja auch nicht weiß, ob ich am Ende nicht auch etwas akzeptiere durch den Hinweis in meiner Rechnung.
Das Fahren im öffentlichen Raum ist nicht gestattet. Des weiteren besteht keine Gewährleistung/Garantie und auch kein Versicherungsschutz.
Zumindest hat der Hersteller mir recht viele Rechte eingeschränkt und auch Aussagen getroffen.
keine Ahnung wie das bei Euch so ist, aber E-Bikes sind ja nicht die billigsten, wer genug Geld hat … scheissegal!
 
Vergiss den ganzen Mist, wenn es ein Gewährleistungsfall ist, rück denen auf die Pelle und gut ist.
 
Ich verstehe den Unmut absolut. Ich hatte grade erst ein Stevens Am 7.7.2 gekauft und darf laut Händler zukünftig nicht mal die Federgabel einbauen lassen die am Stevens Am 9. verbaut ist... Das ist doch eine Baureihe und das kann ich absolut nicht nachvollziehen.
Hätte ich das vor dem Kauf gewusst wäre meine Wahl wahrscheinlich auf ein anderes Bike gefallen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe den Unmut absolut. Ich hatte grade erst ein Stevens Am 7.7.2 gekauft und darf laut Händler zukünftig nicht mal die Federgabel einbauen lassen die am Stevens Am 9. verbaut ist... Das ist doch eine Baureihe und das kann ich absolut nicht nachvollziehen.
Hätte ich das vor dem Kauf gewusst wäre meine Wahl wahrscheinlich auf ein anderes Bike gefallen...
Willst Du damit sagen, Du baust eine höherwertige, ansonsten baugleiche Federgabel nicht in Dein Bike, weil ein ominöser Händler Dir das untersagt hat?

Ich zitiere mal @joerghag von dieser Seite, nur weiter oben:

Kann mir jemand erklären, warum dieses Thema immer wieder hoch kommt?
Die CE hat lediglich eine Relevanz für den Hersteller und den Service Betrieb.

Du selbst kannst an dein e-Fahrrad bauen was es für Fahrräder gibt.
Es braucht weder e-zugelassene Reifen noch Lenker noch sonst irgend was.

Mit der Versicherung (da kommt nur die Private Haftpflicht in Frage) hat das nichts zu tun
und auch nicht mit der Straßenverkehrsordnung.

Die Garantie kann ein Hersteller natürlich willkürlich einschränken, die Gewährleistung nicht.
Selbst wenn du einen anderen Lenker und andere Reifen verbaut hast, kann er die Gerwährleistung nicht verweigern, wenn z.B. der Motor kaputt geht. Es gibt keinen unmittelbaren Zusammenhang.

Der Händler bzw. Servicebetrieb hält sich mit dem Schreiben einfach nur frei.

Also locker weiter durch die Hose atmen und einfach fahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar kann ich an solchen Stellen sagen … scheissegal!
Aber machen wir das nicht als Bürger bereits genug?
Es gibt einige Beispiele, wo die CE Kennzeichnung nur durch Komponentenausch nicht beeinflusst wird.
Klassisches Beispiel aus der Computerbrance sind Arbeitsspeicher. Essentieller Bestandteil, aber beeinflusst nicht das gesamt CE des PCs. Bei nicht-eseenziellen Komponenten ist's in vielen Fällen genauso.

auch im Falle von gesetzlicher Sachmangelhaftung wird anerkannt, dass es sich um ein modulares System handelt, das der Kunde umbauen und erweitern darf.

Meiner Meinung nach, mit einigen Jahren im Produktmanagement in der Vita, lässt sich ein Pedelec ebenso in vielen Fällen problemlos umbauen ohne CE oder Sachmangelhaftung zu beeinträchtigen.

und am Ende des Tages interessiert sich sowieso keine Sau für das CE, weder am PC noch am Pedelec, außer man verursacht dem Hersteller die Schuld an einem Unfall in die Schuhe zu schieben.
 
Dazu wirst du vermutlich diverse Meinungen hören. Hier meine:
1) Welche Versicherung sollte das interessieren? Die einzige die mir dazu theoretisch einfällt, wäre deine Haftpflicht und der ist es egal, du fährst ein Fahrrad.
2) Eine Verkehrskontrolle interessiert die CE nicht.
 
Kann man den CE-Aufkleber abmachen, ohne Schwierigkeiten bei Verkehrskontrolle
oder Versicherung zu befürchten?
Es wurde doch vor einem Jahr schon alles gesagt. Natürlich kannst du den Aufkleber abmachen. Du darfst ihn nur nicht auf ein anderes Fahrrad pappen, das du selbst herstellst oder verkaufst ("in Verkehr bringst"), ohne dass du auch die entsprechenden Richtlinien hinter der Kennzeichnung einhältst.
 
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