Umbauten, CE und Versicherungen.

Delete1985

Bekanntes Mitglied
Grüße euch,

habe mal bei meinem Hersteller angefragt was diese zu den Umbauten an meinem Rahmen sagen (Habe den Federweg erhöht etc bla bla). Nun, war mir schon klar das ich die Garantie dadurch verliere. Was mich aber wirklich etwas besorgt machte und ich daran auch noch gar nicht gedachte habe ist das "CE".
Würde ich einen Unfall bauen/hervorrufen bei denen andere mit beteiligt sind könnte ich anscheinend echt Probleme mit meiner Versicherung bekommen. Kennt sich da jemand aus, bzw. hatte da jemand schon Erfahrung mit?

Zitat des Herstellers:
Hi Chris,

auch wenn Komponenten von den Abmaßen her in ein Rad passen - was ja häufig der Fall ist - muss bei Umbauten immer bedacht werden, dass Rahmen und auch Komponenten eines Rades von uns auf einen bestimmten Einsatzbereich hin entwickelt und eingesetzt werden. Das Contrail C 8.0 ist ein Tourer mit 120 mm Federweg. Wenn Du nun den Federweg um 40 mm vergrößerst liegt die Vermutung nahe, dass sich auch das Einsatzspektrum (Deine Aussage bzgl. Enduro/AM bestätigt das ja auch) und damit die Belastung Deines Bikes grundsätzlich verändern wird. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sich das nicht nach der ersten Ausfahrt bemerkbar machen, aber über einen längeren Zeitraum kann und wird das Konsequenzen zu Lasten der Haltbarkeit haben.

Wir haben leider immer wieder Fälle wo umgebaute Bikes in einem komplett anderen Einsatzbereich gefahren werden und diese oder Teile daran dann irgendwann versagen. Nicht weil sie grundsätzlich schlecht, sondern weil sie für einen anderen Einsatz konstruiert und ausgelegt sind. Von unserer Seite gibt es für solche Umbauten grundsätzlich keine Freigabe und insbesondere bei E-Bikes wird dieses Thema zunehmend kritischer weil einerseits die Technik immer komplexer wird und andererseits auch die Belastungen durch höhere Geschwindigkeiten und höhere Systemgewichte nochmal größer als bei Bikes ohne Motor sind. Umbauten wie die von Dir hier angesprochenen führen neben dem Verlust von Garantieansprüchen auch dazu, dass das Rad nicht mehr CE-konform ist. Was zum Problem werden kann, wenn z.B. durch einen Unfall Versicherungen ins Spiel kommen. Dazu hänge ich mal ein Dokument des ZiV an diesen Beitrag. Dies veranschaulicht in welchem Umfang Bauteile an E-Bikes mit und ohne Rücksprache mit dem Hersteller gewechselt werden dürfen, ohne dass die CE-Konformität verfällt.

Unsere Empfehlung kann nur sein: Rückbau in den Originalzustand bzw. Aufbau mit Komponenten von identischen Dimensionen gemäß der anhängenden Infos. Alles andere ist Deine persönliche Verantwortung und nicht mehr von Garantie und/oder Gewährleistung gedeckt.

Das mag jetzt alles etwas hart klingen, aber uns ist es ein Anliegen diesen Sachverhalt möglichst klar und deutlich darzulegen. Wir haben absolut nichts dagegen wenn jemand selbst schrauben möchte oder auch sein Bike tunen möchte - finden wir selbst ja auch total toll. Nur tut das doch bitte mit entsprechender Fachkenntnis und nach Rücksprache mit uns oder den Teileherstellern. Sonst steht Ihr am Ende ohne irgendeine Rückendeckung dar, wenn es um Schäden an Euch oder den Teilen bzw. den Bikes geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der CE-Kennung kann ich dir nicht weiter helfen, da ich mich bei den motorlosen Bikes (gibt's da überhaupt so was wie ne CE-Kennung?) nie drum gescherrt habe. Allerdings habe ich auch nie versucht, aus einer CC-Feile nen Downhiller zu basteln.
Und genau da liegt bei dir ebenfalls das Problem. Ich finde, du bist nicht nur vagemutig, du bist übermütig, ja gar lebensmüde.
Hast du schon mal gesehen, wenn ein Rahmen im Lenkkopfbereich bricht? Ich habe es miterlebt. Ist nicht wirklich schön.
Scheinbar hast du schlappe 4 cm FW mehr an dein Bike gebastelt. Ich gehe mal von einer Enduro-Gabel mit 160mm aus. Du hast jetzt durch andere Hebelverhältnisse, durch eine steifere Gabel und verbunden mit der anderen Gabel wohl auch eine andere Fahrweise das Problem, dass die Belastungen am Steuerrohr und damit natürlich auch weitergehend aufs Unter und Oberrohr immens steigen. Das finde ich, wie gesagt ziemlich lebensmüde.
Von anderen Umbauten möchte ich jetzt mal nichts wissen (größere Bremsscheiben, breiterer Lenker etc.).
Sinnvoller wäre es gewesen, du hättest dir ein Bike deinem Einsatzbereich passend gekauft.
Sorry, aber da kann ich wirklich nur mit dem Kopf schütteln.
Ich hoffe, du siehst es ein und baust zurück, bevor noch jemand zu Schaden kommt. Du selbst, das ist das eine Problem. Aber wenn andere durch so was zu Schaden kommen, ist das nicht mehr witzig.
Du kannst auch unangeschnallt nen Unfall bauen. Dein Problem. Habe ich noch nicht einmal Mitleid mit. Aber wenn man durch so eine dumme Aktion auch noch dritte gefährdet, ist das reiner Egoismus und unverantwortlich.
So, das musste jetzt mal sein.
Bitte kauf dir ein für deinen Einsatzzweck passendes Rad und bau das Jetzige wieder zurück.




Sascha
 
CE Kennung am E Bike gut und schön, aber dann muß mir Jemand erklären warum an einem E Bike immer unterschiedliche Bremsen montiert werden. Die einen Hersteller verbauen richtig gute Bremsen ( Vier Kolben oder sehr gute 2 Kolben Bremsen ) und andere bauen den billigsten Mist dran, den das Regal her gibt - für den gleichen Einsatzzweck welches das Rad abdecken soll.
 
Ja, echt heftig, mich nervt das auch total mit dem CE, ich dürfte nicht einmal breite Reifen mit mehr grip drauf ziehen laut Hersteller. Wenigstens darf ich die Speichenreflektoren wechseln ohne den Hersteller zu fragen !Juhuuu!
 
Bei der CE-Kennung kann ich dir nicht weiter helfen, da ich mich bei den motorlosen Bikes (gibt's da überhaupt so was wie ne CE-Kennung?) nie drum gescherrt habe. Allerdings habe ich auch nie versucht, aus einer CC-Feile nen Downhiller zu basteln.
Und genau da liegt bei dir ebenfalls das Problem. Ich finde, du bist nicht nur vagemutig, du bist übermütig, ja gar lebensmüde.
Hast du schon mal gesehen, wenn ein Rahmen im Lenkkopfbereich bricht? Ich habe es miterlebt. Ist nicht wirklich schön.
Scheinbar hast du schlappe 4 cm FW mehr an dein Bike gebastelt. Ich gehe mal von einer Enduro-Gabel mit 160mm aus. Du hast jetzt durch andere Hebelverhältnisse, durch eine steifere Gabel und verbunden mit der anderen Gabel wohl auch eine andere Fahrweise das Problem, dass die Belastungen am Steuerrohr und damit natürlich auch weitergehend aufs Unter und Oberrohr immens steigen. Das finde ich, wie gesagt ziemlich lebensmüde.
Von anderen Umbauten möchte ich jetzt mal nichts wissen (größere Bremsscheiben, breiterer Lenker etc.).
Sinnvoller wäre es gewesen, du hättest dir ein Bike deinem Einsatzbereich passend gekauft.
Sorry, aber da kann ich wirklich nur mit dem Kopf schütteln.
Ich hoffe, du siehst es ein und baust zurück, bevor noch jemand zu Schaden kommt. Du selbst, das ist das eine Problem. Aber wenn andere durch so was zu Schaden kommen, ist das nicht mehr witzig.
Du kannst auch unangeschnallt nen Unfall bauen. Dein Problem. Habe ich noch nicht einmal Mitleid mit. Aber wenn man durch so eine dumme Aktion auch noch dritte gefährdet, ist das reiner Egoismus und unverantwortlich.
So, das musste jetzt mal sein.
Bitte kauf dir ein für deinen Einsatzzweck passendes Rad und bau das Jetzige wieder zurück.




Sascha

Nicht so ganz, das Contrail 2015 ist der selbe Rahmen wie der vom Allmountain. Damals gab es leider noch nichts jenseits der 140mm zu kaufen. Natürlich habe ich auf den Winkel der Gabel (Dämpfer wurde auch angehoben) geachtet sowie auf die Geo etc, Das gesammte Rad hat sich 2,3cm angehoben, der Abstand von vorderer Achse zur Kurbel ist gleich geblieben. Zum anderen ist das ne 36er Tallas, also ich kann mit 130 oder 160mm fahren. Und ich habe nicht mehr die extremen Vibrationen beim bremsen in der Gabel vorne, welche dem Steuerkopf bestimmt auch nicht gut taten da diese nun wesentlich steifer ist. Und auch wenn der Hersteller mir gerne ein neues andrehen möchte, nen XC ist das nicht, und wurde vom Hersteller auch damals nicht so verkauft. Wäre auch das erste XC das ich sehe das Serienmäßig mit nem 720mm Lenker ausgeliefert wird XD

MfG Chris
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo fängt es an und wo es hört es auf?

Wenn ich den Lenker wechseln will, erlischt dann die Garantie?
Muss ich theoretisch wegen jeder kleinen Veränderung den Hersteller kontaktieren?
 
CE ist die Versicherung des Herstellers, dass das Rad in seiner Gesamtheit und in seinen Komponenten den einschlägigen Normen und Vorschriften aus dem Produktsicherheitsgesetz entspricht. JEDE eigenmächtige Änderung führt somit zum Erlöschen dieser Versicherung. Ob man dich im Falle eines Unfalls belangen kann, hängt dann wahrscheinlich von Sachverständigen ab.
 
https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung

...ich wäre dankbar für Links und Infos, die sich haftungsrechtlich für den Endverbraucher eines durch ihn umgebautes und genutztes CE konformes Gerät ergeben, welches nicht auch ohne CE Kennzeichnung haftungsrechtlich nachteilhaft ausgelegt werden könnte.

Beispiel Fahrrad:

Baue ich an meinem Fahrrad die Bremsen ab, die dann ursächlich für einen Unfall mit Fremdschaden sind, dann hafte ich dafür.
Baue ich an meinem Pedelec die Bremsen ab, die dann ursächlich für einen Unfall mit Fremdschaden sind, hafte ich dann anders dafür?

Das kann ich mir nicht vorstellen. Im Haftungsfalle ist doch letztlich entscheidend, ob meine "Manipulation" ursächlich für den Schaden war.

http://www.ziv-zweirad.de/uploads/media/PM_2016_07.07._Leitfaden_Bauteiletausch_Stand_Juli_2016.pdf

Nach diesem Leitfaden, dürfte ich als Endverbraucher nicht mal ein anderes Reifenmodell oder Bremsbeläge eines anderen Herstellers, oder desselben Herstellers in anderer Ausführung verwenden. Der ZIV Leitfaden wäre somit strenger als die StVZO. Da habe ich die Möglichkeit freigegebene Bauteile (und das sind bsp. Reifen in der eingetragenen Größe) zu verwenden. Und ich habe weiterhin die Möglichkeit, in die Zulassungsbescheinigun via ABE, Teilegutachten oder TÜV-Einzelabnahme, Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen und eintragen zu lassen. Da das Pedelec jedoch dem Fahrrad gleichgestellt ist, und nicht einem KFZ, darf ich -aus meiner Sicht - dort die gleichen Änderungen vornehmen, wie eben an einem Fahrrad... ...mit den gleichen rechtlichen Konsequenzen.

Garantie und Gewährleistung sind da natürlich außen vor.
 
Hallo @Das-Licht
Ist eigentlich ganz einfach - und in der Konsequenz extrem unangenehm.

Wenn du dein EMTB mit Komponenten veränderst die in der "ZIV / Leitfaden Bauteiletausch" genannt sind und keine Freigabe vom OEM haben, dann erlischt das CE-Zeichen des EMTB und der Hersteller ist komplett raus aus den Nummer.
Ab diesem Zeitpunkt bist du juristisch gesehen der Hersteller des EMTB und haftest auch vollumfänglich dafür. Wenn du das CE-Zeichen dranlässt, dann benutzt du ein Produkt mit gefälschtem CE-Zeichen, da es dafür keine gültige CE-Konformitätserklärung gibt. Und das ist strafbar - kostet aber nur Geld.

Wenn ein Unfall mit dem EMTB mit gefälschtem oder nicht vorhandenem CE-Zeichen passiert, dann musst du (wenn es jemand merkt) nachweisen, dass das EMTB allen gültigen / anwendbaren Vorschriften entspricht. Und das wird u.A. bei Festigkeitsfragen, Fahr- und Bremsstabilität... für einen Nicht Profi extrem schwierig bis unmöglich. Da geht es dann immer um richtig viel Geld.
Und der Versicherer wird - besonders bei teuren Personenschäden (an dir und anderen) sehr genau hinschauen und dich in die Haftung nehmen. Und das wird dann wirklich unangenehm und sehr teuer. Dazu kommt dann noch das Thema Körperverletzung (wenn Dritte beteiligt sind). Der OEM wird dir in so einem Fall nie helfen - warum sollte er sich ins Risiko begeben - da hat er nichts davon.

Fazit: wie @slash-sash schon sagte: Rückbau auf zulässigen Zustand. Alternative:wenn z.B. dein Rahmen bricht und du dich deshalb flachlegst und (was niemand wünscht) dann im Rollstuhl sitzt, dann bist du haftungstechnisch allein auf weiter Flur. Und deine Krankenkasse / Haftpflicht hat sicher wenig Lust zu bezahlen. So ein Quatsch kann eine Existenz und ganze Familien ruinieren. Und selbst wenn dein Rahmen nicht wegen einem modifizierten Bauteil gebrochen sein sollte - das musst du dann erst mal nachweisen. Und das ist nahezu unmöglich weil der OEM seine Berechnungsunterlagen und Lastannahmen nie freiwillig herausgibt.

Deshalb bewundere ich auch immer die Typen, die in Foren... vollmundig tolle Ratschläge zum Umbau, Tuning oder Modifikationen bis hin zum Wechsel von Laufradgrößen (!) geben. Die haben keine Ahnung zu was sie da eigentlich anstiften... Und es gilt wie immer der Grundsatz: Unwissenheit und Ignoranz schützen nicht vor Strafe.

P.S.: wenn man selbstherrlich am Motor rumfingert (was ja - auch in diesem Forum - sehr beliebt ist): wenn es Richtung EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit = Störstrahlung) geht kostet so eine Prüfung mal schnell einen 5-6-stelligen Betrag. Da reicht es schon, eigenmächtig eine Beleuchtung an den Akku zu hängen und die EMV-Prüfung ist nicht mehr gültig. Ist auch ein Problem das die Bergwacht und Rettungsdienste aktuell an manchen Standorten haben: modifizierte EMTBs stören den Funkverkehr aber alles heult, wenn man nicht in 5 Minuten vor Ort ist. Aber da sind die zuständigen Stellen auch schon dran. Da braucht man zuerst mal nur ein normales Radio - da hört man dann die Dinger schon kommen...
 
Da werde ich mal bei meinem Hersteller nachfragen welche Sachen für mein Bike frei gegeben sind.

Bio-Bikes sind ja des Öfteren ganz schön verändert, wäre mir zu heikel.
 
Da werde ich mal bei meinem Hersteller nachfragen welche Sachen für mein Bike frei gegeben sind.
Na da wünsche ich dir viel Glück - die Antwort im Eingangspost von @Delete1985 zeigt ja schon was du höchstwahrscheinlich bekommen wirst - nichts.
Warum sollte ein Hersteller andere Teile freigeben als die, die er verbaut und getestet hat? Da hat er nichts davon - kostet ihn nur Zeit und Geld.
 
Hallo hab-eng,

ich zweifle etliche Deiner Ausführungen keinesfalls an. Nur kenne ich es so, dass dass schon "immer" so war - unabhängig von einem Aufkleber. Nicht nur bei einem Fahrrad, auch bei einem Föhn. In dem Moment, in dem ein Gerät eine Bedienungs/Betriebsanleitung hat, ist Diese bindend. Wenn ich das Gerät anders, als in der Betriebsanleitung vorgesehen verwende, handle ich irgendwo zwischen fahrlässig und vorsätzlich. Bsp. Gebe ich meiner badenden Schwiegermutter den angeschlossenen Föhn in die Hand weil sie es will, ist es wohl eher fahrlässig. Werfe ich ihr den eingeschalteten Föhn zu, grob fahrlässig, und wenn sie mich gar nicht darum gebeten hat, vorsätzlich. :angel:

Du schreibst...
Wenn ein Unfall mit dem EMTB mit gefälschtem oder nicht vorhandenem CE-Zeichen passiert, dann musst du (wenn es jemand merkt) nachweisen, dass das EMTB allen gültigen / anwendbaren Vorschriften entspricht. Und das wird u.A. bei Festigkeitsfragen, Fahr- und Bremsstabilität... für einen Nicht Profi extrem schwierig bis unmöglich. Da geht es dann immer um richtig viel Geld.


Das kenne ich anders. Im "Streitfalle" weise nicht ich das nach, denn ich bin dazu gar nicht in der Lage, sondern ein amtlich anerkannter Sachverständiger/Gutachter. Wer dafür letztlich die Kosten trägt, ist ein anderes Thema und vom Unfallgeschehen abhängig. Da es sich immer noch um ein Fahrrad handelt, dass - im öffentlichen Grund - der StVO entsprechen muss (was ja bekanntermaßen auf kaum ein MTB zutrifft), wird erst mal sie StVO "zuständig" sein, und dann vielleicht in zweiter Linine die CE Kennzeichnung. Und genau dafür hätte ich gerne einen Nachweis. Ich möchte ein Gesetz, eine Verordnung, etc. verlinkt haben, die mich als Endverbraucher dazu verpflichtet, mich nicht nur nach der StVO, sondern auch nach dem CE zu richten. Da finde ich bisher nichts. Mein Fahrrad muss sich in einem "technisch einwandfreien und verkehrssicheren" Zustand befinden. Das "verkehrssicher" lassen Wir bei der Betrachtung der MTBs mal weg, wegen Licht, Reflektoren, etc. . Technisch einwandfrei ist es auch dann, wenn ich anstelle der Shimano SLX Zweikolbenbremse mit 180ger Scheibe, eine ZEE-Vierkolben mit 200er Scheibe verbaue. Und jeder amtlich anerkannte Sachverständige wird nun zwar feststellen, dass Dies nicht der Serie entspricht, jedoch der Verkehrssicherheit nicht abträglich ist, würde er vermutlich so bestätigen. Anders sähe das natürlich aus, wenn die Bremsanlage unfallursächlich wäre, weil bsp. durch die höhere Bremskraft die Scheibe von der Nabe abgerissen wäre. Und da liegt nun eben mein Problem. Wenn ich mir auf dem Flohmarkt ein uraltes desolates Fahrrad kaufe, und dort nun eben solch eine ZEE-Bremsanlage montiere, und ich verunglücke weil sie von der Nabe reißt, und schädige womöglich noch Dritte... ....wo liegt da haftungsrechtlich der Unterschied zum Pedelec bei dem die Scheibe von der Nabe reißt? In beiden Fällen habe ich durch meine Manipulation abseits der Norm, den Schaden verursacht, und bin voll haftbar. Oder nicht? Oder anders?


Wenn du das CE-Zeichen dranlässt, dann benutzt du ein Produkt mit gefälschtem CE-Zeichen, da es dafür keine gültige CE-Konformitätserklärung gibt. Und das ist strafbar - kostet aber nur Geld.

Und gibt es Fälle, in denen Endverbraucher, wegen Änderung an Geräten mit CE Zeichen (hat heute fast Alles) auch aufgrund des CE-Erlöschens irgendwie juristisch angegangen wurden? Keine Handyhülle mehr? Kein Ersatzstecker mehr am Toaster? Kein LED-Leuchtmittel mehr in der Leuchte, die mit einer Glühlampe ausgestattet war? Kein Tamron Objektiv an einer Nikon Kamera? Kein Pedelec mit Continentalreifen anstelle der serienmäßigen Schwalbe Reifen? In allen Fällen bin ich Eigentümer. In allen Fällen haben beide kombinierbaren Produkte (bei der Handyhülle weiß ich es nicht) eine CE Kennzeichnung. Das siehst Du ein, das kann so nicht sein. Es sei denn, dass abseits des ZIV Merkblattes noch eine weitere "amtliche" Sache existiert, die, speziell bei Pedelecs, die Einschränkung macht. Beim Motortuning ist das eine klare Sache. Durch das Ändern der maximalen Höchstgeschwindigkeit, die ja in diversen - hier und anderswo oft geposteten Verordnungen und Gesetzen, wie bsp. der StVO - festgelegt ist, begeht man zumindest eine Ordnungswidrigkeit, da man hier gegen etwas "Amtliches" verstößt. Doch bei einem Reifenwechsel? Im Artikel 17 (S.24) im Link steht etwas zu Herstellern, die das CE Zeichen nicht vorschriftsmäßig verwenden... ...wenn ich denn tatsächlich als Hersteller gülte.

Ich habe auch keinen Zweifel daran, dass ich belangt werden kann, wenn ich etwas herstelle und ohne Prüfung ein CE Kennzeichen anbringe, bzw. ein hergestelltes, mit offizieller CE Kennzeichnung versehenes Produkt verändere, und dann gewerblich vertreibe. Doch da bin ich ja kein Endverbraucher.

Der ZIV beruft sich auf die "Maschinenrichtline".
http://www.maschinenrichtlinie.de/fileadmin/dokumente/2006-42-EG_maschinenrichtlinie_de.pdf

Der ZIV schreibt:
Was Fahrradhändler und -werkstätten an diesen Fahrzeugen verändern dürfen und bei welchen Bauteilen sie die Freigabe der Fahrzeughersteller bzw. der Systemanbieter einholen müssen, ist seitdem durch den Leitfaden klar geregelt und als Handlungsempfehlung einzustufen.

Die Maschinenrichtline sagt unter Artikel 5 dass der Hersteller und sein Bevollmächtigter (was ja der Händler und nicht der Endkunde ist) was vor dem Inverkehrbringen und der Inbetriebnahme so alles zu beachten ist. Dazu, wie am Ende sich der Verbraucher mit dem Produkt auseinander setzt, nachdem ihm die Betriebsanleitung (und ggf. eine Einweisung) zugeführt wurde, finde ich da nichts. Im Gegenteil frage ich mich, wie man als Hersteller unter (S.50) "Allgemeines" den Punkt 3.2 "Bedienerplätze" und Folgende, bei einem Mountainbike abhandeln wollte.

Du berufst Dich darauf, dass ich - im beispielhaftem Falle einer Änderung der Bremsanlage - zum Hersteller werde. Das finde ich in der Maschinenrichtlinie nicht. Das soll wohl gerüchteweise (ich finde es ebenfalls nicht) irgendwo in der EWG Verordnung http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:124:0001:0044:DE:PDF drinstehen. Doch da sind ja im Kapitel 1 die Pedelecs ganz klar ausgenommen.

Der ZIV schreibt also sowas wie in dem Merkblatt. Gesetzt den Fall, das wäre Gesetz: Welche Konsequenz entsteht daraus? Zuallererst müssen alle Fahrradteile, vom Flaschenhalter über die Klingel bis zur Federgabel einen dicken Warnhinweis erhalten: "Die Benutzung im öffentlichen Verkehr ist an Pedelecs laut (???) verboten!" ...so wie es die Tuner bei ihren Dongles machen. Weiter würde ein großer Markt einbrechen. Jeder Mensch, der schon seit Jahrzehnten Bremsbeläge und Reifen selber wechselt, sowie Reparaturen vornimmt, mal die Pedale tauscht, etc. würde sich wohl kein sündhaft teures - und die Hersteller- und Händlergewinnmargen hochtreibendes - Pedelec kaufen. Der Zubehörmarkt für Fahrräder würde dramatische Einbußen verkraften müssen.

Also wo finde ich die "Vorschrift" mit der ich zum Hersteller - mit allen haftungsrechtlichen Konsequenzen werde?

Achtung! Dieser Beitrag soll weder provozieren, noch irgend etwas in Abrede stellen. Dieser Beitrag wieder holt meine Frage aus meinem vorherigem Beitrag in diesem Thread, danach, welche Vorschrift ich als Bürger bisher missachtet habe. Ich möchte einfach nur wissen, wo das steht, dass ich nicht - im Rahmen der StVO - an meinem Fahrrad herumschrauben darf, wie ich will.
 
@Das-Licht Wenn dir meine Erklärung nicht gefällt, dass du bei Veränderungen zum Hersteller und voll haftbar wirst, dann kann ich auch nichts tun. So ist es zwar, aber du weißt es ja scheinbar besser und "kennst es anders". Wenn du lange genug recherchierst, dann wirst du das auch so finden. Sollte ja aber auch klar sein wenn man mal nachdenkt: wenn du etwas in den Verkehr bringst das du technisch verändert hast und es so zur Gefahr wird - wer soll dann deiner Meinung nach haften wenn nicht du? Das ist auch der Grund warum die Händler mittlerweile sehr vorsichtig geworden sind. Sie werden bei Änderungen zum Hersteller. Und das mit allen Konsequenzen.
Siehst du so auch in der Antwort des Herstellers ganz oben.

Du solltest aber vielleicht auch mal deine Selbsteinschätzung hinterfragen:

Technisch einwandfrei ist es auch dann, wenn ich anstelle der Shimano SLX Zweikolbenbremse mit 180ger Scheibe, eine ZEE-Vierkolben mit 200er Scheibe verbaue. Und jeder amtlich anerkannte Sachverständige wird nun zwar feststellen, dass Dies nicht der Serie entspricht, jedoch der Verkehrssicherheit nicht abträglich ist

Das ist ausgemachter Blödsinn und zeigt das du besser nicht an Fahrrädern herumschraubst. Sowohl der Gabelhersteller, als auch der Fahrradhersteller legen die Grenzen fest was Gabel und Rahmen festigkeitsmäßig abkönnen - und der Fahrradhersteller darf die Angaben des Gabelherstellers nach unten korrigieren wenn er das für sinnvoll / erforderlich hält. Das wird dir auch ein Sachverständiger genau so sagen. Eine veränderte Bremsanlage kann Gabel und Rahmen überlasten und schädigen.
Also tu dir und den Anderen einen Gefallen und schraube nicht an Dingen herum die du nicht einschätzen kannst - dann brauchst du dir auch keine Gedanken über CE, Maschinenrichtlinie und Produkt-Sicherheitsgesetz zu machen.
 
@Das-Licht: Wenn du mir nicht glaubst, vielleicht glaubst du dann ja dem E-Mountainbike Magazin:
Zitat aus Artikel: Rechtslage E-MTB: Was darf ich und wenn ja, wie viel?

Kann ich bei meinem E-Bike Komponenten tauschen? Auf was muss ich als Kunde achten?
Ja, aber man muss extrem aufpassen. Die CE-Kennzeichnung bezieht sich auf das gesamte Produkt inklusive aller Teile. Und sie wird ungültig, wenn man ohne vorherige Absprache mit dem Hersteller wesentliche Änderungen am Bike vornimmt. Was nun „wesentlich“ ist und was nicht, darüber waren sich bis vor Kurzem noch nicht mal die Fachleute einig. Nun haben der Verbund Service Fahrrad (VSF) und der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) zusammen mit dem Zedler-Institut einen einheitlichen Leitfaden zum Bauteiletausch an E-Bikes herausgegeben. Darin wird zum ersten Mal in einer Übersicht festgehalten, welche Teile man ohne spezielle Freigabe tauschen darf und welche nicht – und mit wem im zweiten Fall Absprache zu halten ist: mit Fahrradherstellern, Systemanbietern, Teileherstellern etc. So dürfen bspw. Steuerlager, Umwerfer und Schaltwerk ohne Probleme getauscht werden. Lenker und Vorbau hingegen dürfen mit bestimmten Auflagen nur dann ausgetauscht werden, wenn Fahrzeug- oder Teilhersteller diese Komponenten freigegeben haben. Ihr seht: Kompliziert bleibt es trotzdem, aber dank des neuen Leitfadens weiß nun wenigstens euer Händler Bescheid und kann euch besser beraten. Und dieses Angebot solltet ihr auch wahrnehmen. Denn wer als Kunde einfach so Änderungen an seinem E-MTB vornimmt, wird dadurch rechtlich gesehen zum Hersteller dieses Bikes. Das heißt, dass der ursprüngliche Hersteller nicht mehr haftet und man seine Garantieansprüche verliert. Und es heißt auch, dass man unter Umständen ein unnötiges Sicherheitsrisiko eingeht. Seit ihre euch nicht 100% sicher, dann wendet euch im Zweifelsfall an den Fahrzeughersteller.
 
Achtung! Dieser Beitrag soll weder provozieren, noch irgend etwas in Abrede stellen. Dieser Beitrag wieder holt meine Frage aus meinem vorherigem Beitrag in diesem Thread, danach, welche Vorschrift ich als Bürger bisher missachtet habe. Ich möchte einfach nur wissen, wo das steht, dass ich nicht - im Rahmen der StVO - an meinem Fahrrad herumschrauben darf, wie ich will.

@Das-Licht Wenn dir meine Erklärung nicht gefällt, dass du bei Veränderungen zum Hersteller und voll haftbar wirst, dann kann ich auch nichts tun. So ist es zwar, aber du weißt es ja scheinbar besser und "kennst es anders". Wenn du lange genug recherchierst, dann wirst du das auch so finden. Sollte ja aber auch klar sein wenn man mal nachdenkt: wenn du etwas in den Verkehr bringst das du technisch verändert hast und es so zur Gefahr wird - wer soll dann deiner Meinung nach haften wenn nicht du? Das ist auch der Grund warum die Händler mittlerweile sehr vorsichtig geworden sind. Sie werden bei Änderungen zum Hersteller. Und das mit allen Konsequenzen.
Siehst du so auch in der Antwort des Herstellers ganz oben.

Ich kann auch in der Antwort des Herstellers keine formelle Antwort finden, auf die sich der Schreiber der im Namen des Herstellers diesen Text einem Kunden schrieb, berief. Ich kann in dem Schreiben auch nur einen Ratschlag finden, ähnlich Deinem Ratschlag an mich - dort jedoch deutlich freundlicher formuliert - keine Veränderungen an dem Fahrrad vorzunehmen. Die Begründung ist eine "kann" und "soll" Formulierung.

Du solltest aber vielleicht auch mal deine Selbsteinschätzung hinterfragen:
Technisch einwandfrei ist es auch dann, wenn ich anstelle der Shimano SLX Zweikolbenbremse mit 180ger Scheibe, eine ZEE-Vierkolben mit 200er Scheibe verbaue. Und jeder amtlich anerkannte Sachverständige wird nun zwar feststellen, dass Dies nicht der Serie entspricht, jedoch der Verkehrssicherheit nicht abträglich ist, würde er vermutlich so bestätigen. Anders sähe das natürlich aus, wenn die Bremsanlage unfallursächlich wäre, weil bsp. durch die höhere Bremskraft die Scheibe von der Nabe abgerissen wäre.

...wäre das vollständige Zitat gewesen...




Das ist ausgemachter Blödsinn und zeigt das du besser nicht an Fahrrädern herumschraubst. Sowohl der Gabelhersteller, als auch der Fahrradhersteller legen die Grenzen fest was Gabel und Rahmen festigkeitsmäßig abkönnen - und der Fahrradhersteller darf die Angaben des Gabelherstellers nach unten korrigieren wenn er das für sinnvoll / erforderlich hält. Das wird dir auch ein Sachverständiger genau so sagen. Eine veränderte Bremsanlage kann Gabel und Rahmen überlasten und schädigen.
Also tu dir und den Anderen einen Gefallen und schraube nicht an Dingen herum die du nicht einschätzen kannst - dann brauchst du dir auch keine Gedanken über CE, Maschinenrichtlinie und Produkt-Sicherheitsgesetz zu machen.

Ich kann Deinem Beitrag leider nichts Konstruktives abgewinnen, lediglich Diffamierungen gegen mich erkennen. Auch wenn Du über mich eine sehr negative persönliche Einschätzung hast... ...ich vermute mal, es ist im Interesse vieler Forenteilnehmer, Klarheit darüber zu erlangen, ob sie sich in irgend einer Form strafbar machen, wenn sie die üblichen Veränderungen, die man auch an Fahrrädern ohne Antrieb vornimmt, an ihren Pedelecs machen. Deshalb bitte ich Dich - oder irgend Jemand Anderen, der das weiß - hier die entsprechenden Vorschriften, Verordnungen oder/und Konsequenzen, die sich vom normalen Fahrrad unterscheiden, zu benennen.

Vielen Dank im Voraus.
 
@Das-Licht: Wenn du mir nicht glaubst, vielleicht glaubst du dann ja dem E-Mountainbike Magazin:
Zitat aus Artikel: Rechtslage E-MTB: Was darf ich und wenn ja, wie viel?

Kann ich bei meinem E-Bike Komponenten tauschen? Auf was muss ich als Kunde achten?
Ja, aber man muss extrem aufpassen. Die CE-Kennzeichnung bezieht sich auf das gesamte Produkt inklusive aller Teile. Und sie wird ungültig, wenn man ohne vorherige Absprache mit dem Hersteller wesentliche Änderungen am Bike vornimmt. Was nun „wesentlich“ ist und was nicht, darüber waren sich bis vor Kurzem noch nicht mal die Fachleute einig. Nun haben der Verbund Service Fahrrad (VSF) und der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) zusammen mit dem Zedler-Institut einen einheitlichen Leitfaden zum Bauteiletausch an E-Bikes herausgegeben. Darin wird zum ersten Mal in einer Übersicht festgehalten, welche Teile man ohne spezielle Freigabe tauschen darf und welche nicht – und mit wem im zweiten Fall Absprache zu halten ist: mit Fahrradherstellern, Systemanbietern, Teileherstellern etc. So dürfen bspw. Steuerlager, Umwerfer und Schaltwerk ohne Probleme getauscht werden. Lenker und Vorbau hingegen dürfen mit bestimmten Auflagen nur dann ausgetauscht werden, wenn Fahrzeug- oder Teilhersteller diese Komponenten freigegeben haben. Ihr seht: Kompliziert bleibt es trotzdem, aber dank des neuen Leitfadens weiß nun wenigstens euer Händler Bescheid und kann euch besser beraten. Und dieses Angebot solltet ihr auch wahrnehmen. Denn wer als Kunde einfach so Änderungen an seinem E-MTB vornimmt, wird dadurch rechtlich gesehen zum Hersteller dieses Bikes. Das heißt, dass der ursprüngliche Hersteller nicht mehr haftet und man seine Garantieansprüche verliert. Und es heißt auch, dass man unter Umständen ein unnötiges Sicherheitsrisiko eingeht. Seit ihre euch nicht 100% sicher, dann wendet euch im Zweifelsfall an den Fahrzeughersteller.


...alles was da von dem Magazin geschrieben steht, stelle ich ja nicht in Abrede. Ich habe es selbst mehrfach mit Beispielen dargelegt, was passiert, wenn man an seinem Fahrrad etwas umbaut. Regressansprüche gegen den Hersteller und Garantieansprüche des Besitzers, im Schadenfalle bei einem Umbau, habe ich ebenfalls nirgends in Abrede gestellt. Sie sind auch nicht das Thema. Das Thema ist einmal , der "Hersteller". Wo steht das, dass ich als Endverbraucher! dann zum Hersteller werde? Und wo finde ich dann auch noch den Unterschied im Haftungsrisiko gegenüber Dritten, zwischen einem Fahrrad und einem Pedelec?

Wenn meine Frage nach der rechtlichen Grundlage nicht legitim ist, dann würde mich zudem interessieren, warum nicht?
 
Was die 'üblichen' Veränderungen sind steht doch in der Liste. Das Pedelec ist wohl doch nicht so ganz Fahrrad.
Lass es doch mal drauf ankommen und schaffe einen Präzedenzfall.
 
...mir lässt das mit dem "Hersteller" natürlich keine Ruhe. Doch trotz aller Bemühungen stoße ich nur auf das, was ich vorhin schon fand:

Fangen Wir mal "nichtamtlich" an. Was ist ein Hersteller?

https://www.weingarten.ihk.de/innov...ng_und_Inverkehrbringen_von_Produkten/1941588

...dann formell juristisch:

https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/ce-kennzeichen.html?#sect_0

...dann amtlich:

http://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2011/BJNR217900011.html#BJNR217900011BJNG000100000

...und dann, amtlich die Haftungsfrage:

http://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/__1.html

Ich kann nun immer noch nicht erkennen, dass ich als Endverbraucher "Hersteller" im juristischen Sinne bin. Auch haftungsrechtlich hafte ich weiter wie bisher.
Sehe ich da was verkehrt?
 
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