STVO-konformes eMTB, Unfall-Schuld und vom Hersteller ausgerüstete Räder

Anzeige

Re: STVO-konformes eMTB, Unfall-Schuld und vom Hersteller ausgerüstete Räder
Das die STVO diesbezüglich veraltet ist, brauchma net diskutieren.... Bei der Erstellung gab es eben ein "Fahrrad" und das "Rennrad" (damit muss man ja auch keine Radwege benutzen, wenn man "im Training" ist...).
Das mit dem Rennrad und Training ist auch nur ein Irrglaube. Ansonsten würde ich gerne wissen, wo es steht.

Das einzige was mir bekannt ist, dass wenn die Radwege in einem desaströsen Zustand sind, darf man von der Radwegebenutzungspflciht abweichen und die Fahrbahn nutzen. Das gilt allerdings für alle Radfahrer.
 
Googel kennst du ? 🙄
du behauptest und ich soll goggeln ?

Es gibt für das Standgeräusch keine Vorschrift.
Für das Fahrgeräusch gibt es Vorschriften die bei der Vorbeifahrt gemessen werden.
Was da gilt hängt von der EZ des Fahrzeuges ab.
Alles was in dem Bereich liegt ist gleich laut bzw hat den gleichen maximalen Höchstwert, da die Vorschriften das so vorsehen.
Was die Hersteller über dem Bereich machen ist nirgens festgelegt!
Die Standgeräuschmessung bei halber Nenndrehzahl ist nur ein Anhaltswert für die Polizei um Rückschlüsse darauf zu ziehen ob die Anlage manipuliert wurde.
Da es keine Grenzwerte für das Standgeräusch gibt, kann jeder Hersteller machen was er will.

Gruss

Norbert
 
@eXup Wo soll was stehen?!
Zumindest bei uns in AT gibt es was zb. die Lichtanlage und die Reflektoren betrifft eine Ausnahme.
Am MTB wird aber offenbar - wenn STVO konform (AT!) - die Reflektoren verlangt. Zumindest habe ich bisher diesbezüglich noch keine Ausnahme gefunden. Was das Licht betrifft, darf man ja inzwischen auch geklipstes Licht mit autarker Stromversorgung haben (gilt generell für "Fahrrad").
Wie gesagt in der STVO wird generell nur von "Fahrrad" geschrieben - mit Ausnahmen für "Rennräder" unter bestimmten Voraussetzungen.
Genauso die Aussagen zur "Klingel" ... Bei Rennrädern gibt es wieder eine Ausnahme... Inzwischen ist offenbar auch eine Hupe am "Fahrrad" erlaubt - wieder nur in AT?

Die STVO für AT, DE kann man übrigens ergooglen... Dennoch ist vieles zumindest für mich eher verwirrend.. Auch weil es seitens ADAC / ÖAMTC oder in der AT Fahrradverordnung einiges anders zu lesen ist (Stichwort Hupe).

Im Übrigen - HIER könnt ihr das mit der Ausnahme der Benützungspflicht für Rennräder "im Training" lesen (etwas nach unten scrollen ... sind auch viele andere "Irrtümer" beschrieben). ACHTUNG! Gilt für AT! In anderen Ländern wird das vermutlich nicht so sein (wie ich auch erst jetzt hier gelernt habe).

Zumindest als ÖAMTC Mitglied habe ich das Recht gratis Rechtsauskünfte zu erfragen... Hilft nicht immer, aber oft ;)
 
Achso, das AT hatte ich wohl überlesen.
Es hätte mich sehr gewundert, wenn Rennräder in DE die beschriebene Sonderstellung im Bezug auf die StVZO hätten.

Die Einzige Ausnahme die mir bekannt ist, ist die Abweichung vom Verbot in einer Gruppe nicht nebeneinander fahren zu dürfen. Bei Fahrten zu Trainigszwecken darf, natürlich mit der Pflicht verschiedene Auflagen zu beachten, davon abweichend gefahren werden.

Dies ist, da es sich um die Aufhebung eines Verbots handelt natürlich sehr bemerkenswert in DE, sowas gibt's hier nicht so gerne. 🤦‍♂️

Ich fahre übrigens ausschliesslich zu Trainingszwecken, auch zum Bäcker.
 
Man könnte auch einfach mal in die deutsche StVZO schauen -> StVZO

Und wenn mal mal auszugsweise den §67 StVZO(Licht) mit einer früheren Fassung vergleicht -> Vergleich, stellt man fest dass es keine Rennräder etc. mehr gibt. Alles einfach Fahrrad.

Nur meine 5Cent zum Thema:
Wer sich im Bereich der StVO aufhält/bewegt, unterliegt auch deren Regeln UND Strafen. Dass es "üblich" ist tagsüber nicht bestraft zu werden weil man kein Licht dabei/montiert hat, ist reines Ermessen der Ordnungshüter(egal ob Polizei oder Ordnungsamt), denn idR ist denen nicht so langweilig dass sie sich um solche Bagatellen kümmern wollen/können. Im Falle eines Unfalls wird's dann deutlich komplizierter mit den Organen des Rechtsstaats. Spätestens an dieser Stelle sollte man sich fragen ob es "cool" ist finanziell/körperlich bestraft zu werden(Unfall), oder sozial "uncool" zu sein weil man halt ne Vollausstattung am Rad hat.

Für mich sind dabei folgende Kombination entstanden:
- Bio-"Rennrad" mit Dynamo permanent mit Licht und Reflektorstreifen an Reifen
- E-Bike mit Licht und Reflektorstreifen an Reifen, wird aber auch regelmäßig im dunkeln benutzt
- Gravelrad ohne Alles weil Sportgerät
alle Räder mit Klingel aber ohne die "klassischen" weißen, roten, gelben Reflektoren weil ich die einfach hässlich finde. ICH fühle mich damit zumindest gut gesehen und die Ermahnung bzw Ordnungswidrigkeit nehm ich in Kauf.
 
@d0r_t0d Bitte verstehe mich nicht falsch, ich möchte Dir keineswegs zu nahe treten.
Mich interessiert nur, weshalb bei einem "Sportgerät" ohne Alles zulässig ist?
Ist ein normales Fahrrad denn kein "Sportgerät"?

Ich weiß, jetzt fangen wir an Haare zu spalten ... Aber irgendwie ist das schon alles sehr "interessant" ...
Auch das mit in der Gruppe fahren, dann darf man nebeneinander fahren ... Ist dies nur so beschrieben oder ist dies hier eindeutig mit "Rennrad" (dessen genaue Ausstattung beschrieben ist) zulässig?

Und gilt die STVO auch auf ausgewiesenen Radwegen (insbesondere das Rechtsfahren) oder nur auf öffentlichen Straßen mit Autoverkehr?

Da war übrigens erst ein Beitrag zum Thema "Feindbild Fahrrad" im TV ... da wurde u.a. ein vorbildlicher Radweg vorgestellt, der in beide Richtungen zu befahren war und entsprechend dessen auch gekennzeichnet (mit Mittelleitlinie und Richtungspfeile) war ... es hat sich nur kaum jemand (nicht einmal im Fernsehen!) daran gehalten .... Prinzipiell in der Mitte, möglichst auf der Mittellinie oder gleich links, weil da scheinbar die Aussicht schöner war ...

Ich halte mich jedenfalls immer an die Rechtsfahrregel - selbst wenn ich das vielleicht nicht unbedingt müsste.
 
@d0r_t0d Bitte verstehe mich nicht falsch, ich möchte Dir keineswegs zu nahe treten.
Mich interessiert nur, weshalb bei einem "Sportgerät" ohne Alles zulässig ist?
Ist ein normales Fahrrad denn kein "Sportgerät"?
Es ist nicht zulässig ohne Licht, Reflektoren, Klingel etc im Bereich der StVO zu fahren. Der Begriff Sportgerät spiegelt hier nur den Einsatzbereich wieder. Sollte mich mal jemand kontrollieren oder es zu einem Unfall etc kommen, akzeptiere ich die fällige Strafe/Teilschuld.

Gruppenfahrten -> §27 STVO; grob gesagt: ab 16 Leute ist man eine Gruppe, dann gelten spezielle Regeln. u.A.. darf man 2er Reihe nebeneinander fahren.

Nebeneinander fahren ist aber mittlerweile generell erlaubt, solange man niemanden behindert -> §2 Abs. 4 StVO, bei Behinderungen im Straßenverkehr seh ich schon den Mob mit Mistgabel und Fackeln.

StVO gilt überall wo es öffentlichen Verkehrsraum gibt wie zB. Straßen, Parkplätze, Gehwege, wenn man ganz genau sein möchte sogar auf Waldwegen... solange man als Grundstückseigentümer nicht durch eine Mauer oder einen Zaun den Zugang komplett begrenzt ist alles öffentlicher Raum. Und ja STVO gilt für alle, also auch Fußgänger, Radfahrer, Motorrad und PKW-Fahrer etc etc.

Eine Rechtsfahrregel gibt es hin Deutschland nicht, nur ein Gebot, also eher ein "soll" und kein "muss". Ganz schwieriges Thema ;),
 
Mit "Rechtsfahrregel" meine ich fahren auf der "rechten Straßenseite".
Bis auf GB in Europa (also die Insel) wäre es auch ziemlich nervenaufreibend links zu fahren .... was zumindest die Radfahrer im zuvor genannten TV Beitrag wenig gestört hat ...
 
Danke für die Erläuterungen, v.a. an die, die sachlich geblieben sind.

Kostenfaktor ist für mich nachvollziehbar. Als "Tand" würde ich es halt nie bezeichnen sobald ich auch mal ein paar Meter auf der Straße fahre und es gibt auch Reflektoren, die wie vieles andere am Rad nicht ständig kaputt gehen, nur weil man auf Trails unterwegs ist. Wundert mich schon, dass da nicht mehr passiert, wenn gefühlt 95% in einer rechtlichen Grauzone unterwegs sind. Auch auf ein paar Metern Straße kann halt was passieren.
 
Es sind halt Mountainbikes/Sportgeräte. Ich bin wenn dann nur auf wenig befahrenen, einspurigen Asphaltstraßen oft in Sachgassen in Bergtälern unterwegs. Die die unbedingt ein EMTB im Straßenverkehr fahren wollen können sich den kram ja dran machen. Am 180 mm Ransom Eride ist absurderweise eine Vorbereitung für ein Licht dran. Also ein Kabel schaut aus der Kettenstrebe. Völlig sinnlos. Was will man mit 180 mm auf der Straße?
 

Anhänge

  • IMG-20220530-WA0006.jpg
    IMG-20220530-WA0006.jpg
    282,3 KB · Aufrufe: 37
Was will man mit 180 mm auf der Straße?
Und was machst Du, wenn zwischen Deinen S4 Trails nun mal ein Stück Straße liegt? Oder die Trails nicht direkt vor Deiner Haustür beginnen? Ich verstehe Deine Argumentation nicht. Wenn man mit 180mm Federweg auch mal über die Straße fährt und dabei im Dunklen gerne Licht dabei hat, wird man nicht direkt zum Eisdielenposer.

Nichts für ungut,
KalleAnka
 
Ist schon erstaunlich wie das Thema selbst bei Erwachsenen polarisiert.
Soll doch jeder halten wie er mag.

Mit einer Lampe vorne dran ist man ist meiner Meinung nach nicht weniger en vogue als sich selbst darstellende Hardcorepuristen.

Und jetzt bestelle ich mir 'ne Bimmel. :p
 
Zuletzt bearbeitet:
Und was machst Du, wenn zwischen Deinen S4 Trails nun mal ein Stück Straße liegt? Oder die Trails nicht direkt vor Deiner Haustür beginnen? Ich verstehe Deine Argumentation nicht. Wenn man mit 180mm Federweg auch mal über die Straße fährt und dabei im Dunklen gerne Licht dabei hat, wird man nicht direkt zum Eisdielenposer.

Nichts für ungut,
KalleAnka

Mein Punkt ist das ein Sportgerät für Trails/Bikepark für sowas ja relativ einfach umgerüstet werden kann, wenn man es braucht. Allerdings ist dieser ganze STVZO-Firlefanz aber auf Trails völlig irrelevant und produziert dann einfach unnötigen Müll und verschwendet Ressourcen. Ich hatte schon Neuräder mit 160 mm mit Reflektoren die dann halt einfach in den Müll gewandert sind. Umgekehrt ist Nachrüsten sehr einfach.
 
Zurück
Oben