STVO-konformes eMTB, Unfall-Schuld und vom Hersteller ausgerüstete Räder

Und ja, die Kabel werden noch angepasst.
Das kann ganz schick werden. Zumindest gefällt es mir.

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Man muss natürlich damit leben, im Bikepark gesiezt zu werden ;-).
 

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Re: STVO-konformes eMTB, Unfall-Schuld und vom Hersteller ausgerüstete Räder
Anregendes Beispielbild, danke.
Ich hätte das, auch wenn bei mir nur ein Kabel von rechts kommt, nicht so aggressiv kurz reingeführt. Schön zu sehen, dass das offenbar so geht. Morgen kommen die Anschlusssets für die Bremsleitungen an, ich freue mich schon auf ein schönes Kaminfeuer. ;)


Man muss natürlich damit leben, im Bikepark gesiezt zu werden

Das erwarte ich auch, hat schliesslich mit Respekt zu tun. x'D
 
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Fest verbautes Licht gehört für mich nicht ans MTB.
Ich stecke meines nur an wenn es wirklich mal für nen Nightride gebraucht wird oder ne Tour eventuell in die Dämmerung gehen kann.

Wozu soll ich Teures Licht Spazieren Fahren wenn ich es meist nicht brauche?

Reflektoren und der ganze Kram wird einfach weggelassen.
 
Sehe das auch so.
Ich habe auch gar kein Interesse in die Dämmerung zu kommen.
nutze mein Bike auch mehrmals die Woche zum pendeln zur Arbeit.
Prompt komme ich mittags um 14:30 Uhr in eine Polizei Kontrolle.
- Verwarnung bekommen weil kein Licht dabei...😤
 
Hab vorne eine fest verbaute Lupine nano (immer an, nicht ausschaltbar), hinten ein aufladbares Rücklicht, schwarze Reflektionsaufkleber auf den Felgen, und gelb-reflektierende Hosenklammern.
Hier sind die Trailstücke kurz, und ich bin auch viel im Winter und schlechten Wetter unterwegs, leide zudem grad am Wochenende unter präseniler Bettflucht. Dazu fahr ich ab und an mitm E MTB auch zur Arbeit und komme an 2 Polizeistationen vorbei. Das Anhalten provozieren muss ich nicht wirklich. Mir kann zumindest keiner sagen ich hab nix gemacht. Aber die Aufkleber und Klammern sind halt nicht STVO konform.

Klar will ich ins Gelände, aber ich muss mit meinem Rad auch im Straßenverkehr zurüchtkommen und auch sauber (Mudrocker) wo ankommen können.

Rein optisch wär mir das nackte Levo mit maximal Smartphonehalter auch lieber.
 
Ich verstehe das ursächliche Problem/Frage nicht wirklich.
Wenn ich mir ein Rad kaufe das nicht der STVO entspricht darf ich damit nicht auf Wegen/Straßen/Plätzen fahren auf denen die STVO gilt - Punkt!
Will ich das trotzdem, muss ich mein Rad entsprechend ausrüsten. Reflektoren, Licht etc. dafür gibt es ja für alle Variationen entsprechende Teile.
Ich gehe auch davon aus, das der Hersteller/Händler mich entsprechend darauf aufmerksam macht - "dieses Rad entspricht nicht der STVO" - mehr muss er auch nicht tun. Es liegt in meiner Verantwortung mich zu informieren was ich prinzipiell benötige damit es eben der STVO entspricht (kann ja eh jeder nachlesen...)
Was ich dann für Teile verbaue bleibt mir überlassen ... ob die nur geklipst sind und mit eigenem Akku versorgt werden oder beim E-Bike vom Bike-Akku etc. muss ich selber entscheiden.
Dass einige wegen des Gewichtes gerne auf Licht verzichten wollen - beim Bio-(Renn)rad kann ich das verstehen, beim E-Bike aber nicht! Die paar 100Gramm die die Funzen vorn und hinten wiegt ... iss an Burger weniger ;) Sorry. Wenns um Reichweite geht - wird man sich wohl eher für Lich tim eigenem Akku entscheiden ... oder einen Rangeextender verbauen ....
Anstelle von Speichenreflektoren könnte man ja auch Reifen mit Reflektrotstreifen verwenden ... ist STVO Konform und schaut gut aus. Bei den Pedalen könnte es ein Problem werden - ob es da erlaubte Alternativen gibt?

Was mir allerdings nicht klar ist - beim Rennrad muss ich nichts davon verbaut haben... aber zumindest das Licht mitführen?
Warum gilt das nicht auch fürs MTB - oder doch?

Das die STVO diesbezüglich veraltet ist, brauchma net diskutieren.... Bei der Erstellung gab es eben ein "Fahrrad" und das "Rennrad" (damit muss man ja auch keine Radwege benutzen, wenn man "im Training" ist...).
Heute gibt es vom "Citybike", über "Treckingbike", "ATB", "MTB", "Gravel", "CrossCountry", "Rennrad" unzählige Bezeichnungen und Ausstattungen....
"Citybike", "Treckingbike", "ATB" sind in der Regel STVO-Konform ab Werk ausgestattet - der Rest nicht ....
 
Hmm, bei strahlend blauen Himmel mittags um 12 wird dir niemand ein Bußgeld anhängen können ( ohne Licht). Zumindest ist mir das so geschehen, erst Anzeige... dann zurück genommen.... Ist auch im Internet nachzulesen...
Von daher leite ich ab.... Auch Reflektoren jeglicher Art sind anfechtbar ( bei Anzeige) deshalb nicht klein beigeben wenn wat is 😬😉
Sonnige Grüße
 
...die Klingel nicht vergessen. x'D

Was mir allerdings nicht klar ist - beim Rennrad muss ich nichts davon verbaut haben... aber zumindest das Licht mitführen?
Warum gilt das nicht auch fürs MTB - oder doch?

Wer im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs ist, gleich mit welchem Gefährt, hat sich gefälligst an die Regeln zu halten. Wer's nicht tut, wird bestraft, jawoll!
Man müsste mal ausprobieren ob Ersatzfreiheitsstrafe eine Option für die 14.00 Uhr-Fahrt ohne Lichtausrüstung wäre. x'D
 
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ich sag es mal ganz einfach; Licht kommt an den Lenker und den Helm wenn es absehbar ist, dass ich es benötige.
Eine Bimmel habe ich mir gegönnt. Ankündigungen für Spaziergänger/Wanderer per blockierendem Hinterrad muss nicht sein.
Reflektoren sehen sch..e aus und kommen mir nicht an die Kiste.
 
Apropos Klingel: Bisher war ja "eine helltönende Glocke" lt. STVO vorgeschrieben.
Seit letztem Jahr darf man auch eine Hupe haben
HIER ist aber noch von einer helltönenden Glocke als "Schallzeichen" die Rede ...

Gilt das mit der Hupe also nicht in DE? Was wenn ich als Österreicher an meinem Fahrrad eine Hupe montiert habe (die ja seit 02.2023 erlaubt ist) in DE unterwegs bin?
 
@eXup Deine Aussage kann ich prinzipiell unterschreiben, klärt aber nicht auf, weshalb am MTB verboten ist, was am Rennrad erlaubt ist.....
Autos mit reichlich 🐎🐎🐎 - Stärken dürfen ja auch lauter sein, als kleine, schwachbrüstige Kisten.
Vielleicht trägt man ja unter ähnlichen Gesichtspunktem dem Gewichtsfetisch der Renn-Lurchis Rechnung ... ?
 
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