Neue Regeln für alpines Gelände: E-Biker unerwünscht?

Die CSU Oberbayern fordert Sperrzonen für Mountainbiker, egal ob mit oder ohne Motor. Mit dieser Forderung sorgt sie für große Diskussionen. Naturschützer und Bürgermeister reagieren positiv, Sportverbände und Tourismustreibende sind entsetzt.


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Re: Neue Regeln für alpines Gelände: E-Biker unerwünscht?
Ich hab noch keinen genauen Plan wie ich das angehe. GA1 über 4 Wochen und danach im Intervall in den GA2 Bereich steigern.

Die Routenwahl um so zu fahren wie man möchte ist schwierig. Einen Berg aussuchen (und die gibts hier reichlich) und hochfahren habe ich schon mehrfach probiert es klappt einfach noch nicht wirklich und in die rote Zone bei ungenügend Ausdauer ist auch nix. Mir sagte mal jemand fahre immer wieder die gleiche Strecke oder den Berg den du schaffen willst und wenn nix mehr geht dreh um und mache es an einem anderen Tag erneut und steigere dich etwas weiter wie beim letzten Mal. Ist die Puste weg wieder umdrehen usw.

Es ist ja schon eine Herausforderung, wenn man im ausgesuchten Pulsbereich bleiben möchte und das die Strecke dazu auch passt.

Für die Grundlage wäre ein RR die bessere Wahl ... Bin ich aber auch erst später drauf gekommen ;)

Mit dem MTB macht Grundlage recht wenig Sinn.
 
Esel mit Elektrohilfsmotor? Stimmt, bleibt ein Esel. Fahrrad mit Elektrohilfsmotor bleibt ein Fahrrad ... sag' ich doch! :)

Nur mal so 'ne ländliche Erklärung! :cool:
Ist ja kein Fahrrad sondern ein Pedelec. Das ist nur dem Fahrrad rechtliche in der StVO gleichgestellt.

Ein Fahrrad besitzt keine CE Kennung und auch keine Maachinenrichtlinie. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zeig mal das CE Kennzeichen an einem Fahrrad, nicht an einem Pedelec! ;)

Wer Sachen behauptet sollte sie auch darlegen können :)

Rede doch in Zukunft nur über Dinge wovon Du tatsächlich Ahnung hast

https://de.m.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung
Viel Spaß beim suchen der Produktgruppe in welche Fahrräder fallen sollen!!!
Kann ich Problemlos...

Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit (Veröffentlichung der Titel und der Bezugsdaten der europäischen Normen im Rahmen der Richtlinie) (Text von Bedeutung für den EWR) (2015/C 335/01)

CEN EN ISO 4210-1:2014 Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder — Teil 1: Begriffe (ISO 4210-1:2014) Dies ist die erste Veröffentlichung EN 14764:2005 EN 14766:2005 EN 14781:2005 Anmerkung 2.1 (EU) 2015/681 CEN EN ISO 4210-2:2014 Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder — Teil 2: Anforderungen für City- und Trekkingfahrräder, Jugendfahrräder, Geländefahrräder (Mountainbikes) und Rennräder (ISO 4210-2:2014) Dies ist die erste Veröffentlichung EN 14764:2005 EN 14766:2005 EN 14781:2005 Anmerkung 2.1 (EU) 2015/681 CEN EN ISO 4210-3:2014 Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder — Teil 3: Allgemeine Prüfverfahren (ISO 4210- 3:2014) Dies ist die erste Veröffentlichung EN 14764:2005 EN 14766:2005 EN 14781:2005 Anmerkung 2.1 (EU) 2015/681 CEN EN ISO 4210-4:2014 Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder — Teil 4: Prüfverfahren für Bremsen (ISO 4210- 4:2014) Dies ist die erste Veröffentlichung EN 14781:2005 EN 14764:2005 EN 14766:2005 Anmerkung 2.1 (EU) 2015/681

CEN EN ISO 4210-5:2014 Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder — Teil 5: Prüfverfahren für die Lenkung (ISO 4210-5:2014) Dies ist die erste Veröffentlichung EN 14764:2005 EN 14766:2005 EN 14781:2005 Anmerkung 2.1 (EU) 2015/681 CEN EN ISO 4210-6:2014 Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder — Teil 6: Prüfverfahren für Rahmen und Gabel (ISO 4210-6:2014) Dies ist die erste Veröffentlichung EN 14764:2005 EN 14766:2005 EN 14781:2005 Anmerkung 2.1 (EU) 2015/681 CEN EN ISO 4210-7:2014 Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder — Teil 7: Prüfverfahren für Laufräder und Felgen (ISO 4210-7:2014) Dies ist die erste Veröffentlichung EN 14764:2005 EN 14766:2005 EN 14781:2005 Anmerkung 2.1 (EU) 2015/681 CEN EN ISO 4210-8:2014 Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder — Teil 8: Prüfverfahren für Pedal und Antriebssystem (ISO 4210-8:2014) Dies ist die erste Veröffentlichung EN 14764:2005 EN 14766:2005 EN 14781:2005 Anmerkung 2.1 (EU) 2015/681 CEN EN ISO 4210-9:2014 Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder — Teil 9: Prüfverfahren für Sättel und Sattelstütze (ISO 4210-9:2014) Dies ist die erste Veröffentlichung EN 14764:2005 EN 14766:2005 EN 14781:2005 Anmerkung 2.1 (EU) 2015/681 CEN EN ISO 8098:2014 Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen an Kinderfahrräder (ISO 8098:2014) Dies ist die erste Veröffentlichung (EU) 2015/681

CEN EN 14344:2004 Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Kindersitze für Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren 15.10.2005 2005/718/EG


Nachzulesen hier: https://www.ce-zeichen.de/templates/ce-zei/normen/aps-norm-okt15.pdf

Es heißt übrigens Belegen, nicht darlegen. Und es gibt Gründe, warum Wikipedia in der Regel nicht als Quelle zugelassen ist. Weiß man, wenn man ne Schule nicht nur von außen betrachtet hat.
 
Kann ich Problemlos...










Nachzulesen hier: https://www.ce-zeichen.de/templates/ce-zei/normen/aps-norm-okt15.pdf

Es heißt übrigens Belegen, nicht darlegen. Und es gibt Gründe, warum Wikipedia in der Regel nicht als Quelle zugelassen ist. Weiß man, wenn man ne Schule nicht nur von außen betrachtet hat.

Du bist unser aller Bester.
Was hat CEN mit CE zutun?

Mach mal am besten hier weiter bevor Du noch mehr durcheinander würfelst:
http://kerschgens.stahl-lexikon.de/c.html?start=15
Weiß man, wenn man ne Schule nicht nur von außen betrachtet hat.
Nur betrachten von Innen scheint aber auch nix zu bringen ;)

Die Kehrtwende durch das "E" am Fahrrad

Im Produktsicherheitsgesetz steht unter Abschnitt 1, § 7 (2): "Es ist verboten, ein Produkt auf dem Markt bereitzustellen, 1. wenn das Produkt, seine Verpackung oder ihm beigefügte Unterlagen mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, ohne dass die Rechtsverordnungen ...erfüllt sind, oder 2. das nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, obwohl eine Rechtsverordnung...ihre Anbringung vorschreibt."

Das Gesetz besagt im Abschnitt 6, § 25 (1): "Die Marktüberwachungsbehörden haben eine wirksame Marktüberwachung ... zu gewährleisten." § 26 (2) (...) Sie sind befugt, 1. das Ausstellen eines Produktes zu untersagen, (...) 4. die Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt zu verbieten, (...) 7. die Rücknahme oder den Rückruf eines auf dem Markt bereitgestellten Produkts anzuordnen, (...)."

Fahrräder waren und bleiben davon nicht betroffen. Pedelecs / E-Bikes mit 25 km/h und 250 Watt Nenndauerleistung sind CE-kennzeichnungspflichtig – ohne Wenn und Aber. Jeder, der Pedelecs verleiht, verkauft oder anderweitig am Markt bereitstellt, muss dieses Gesetz strikt beachten.

Quelle: https://www.zedler-institut.de/de/news/newsreader/ce-buch-mit-sieben-siegeln.html

MUSS ein CE-Kennzeichen tragen.... Also sowohl Pedelec als auch Fahrrad.
Also, bitte zeige mir ein FAHRRAD welches eine CE Kennung benötigt.

Ein Pedelec ist kein Fahrrad!

Finde dich damit ab.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sind heute von Winterberg über den Radweg nach Hallenberg gefahren. Alles nur bergab. Zurück sind wir durch die Wälder gefahren. Überwiegend auf schmalen Trails.

Auf den 18 km Radweg sind uns zig Radfahrer entgegen gekommen. Überwiegend Ebiker. Auf den 22 km im Gelände haben wir nur einen Radfahrer getroffen. Der kam uns auf dem Trail mit dem Bio Bike entgegen.

Es wird doch immer behauptet, dass die Ebiker die Trails kaputt machen. Kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. 95 % der Ebike bewegen sich auf Forststraßen oder Radwegen. Die restlichen 5 % wissen meist genau was sie machen und wie sie sich zu verhalten haben. Ausnahmen bestätigen dabei die Regel.

Gegenteilige Aussagen sind dummes Geschwätz von ewig Gestrigen.
 
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