Bevor du den Oberlehrer Herr Studienrat machst, ich bin in der Branche tätigBevor du hier weiter um dich schlägst und das Wissen anderer ins lächerliche ziehst solltest du dich erst einmal mit den Begriffen „E-Bike“ und „Pedelec“ beschäftigen.
Hier eine kleine Hilfe, bitte zu Ende lesen…
https://www.radonline.de/beratung/e...MIv_-nmpDB-AIVg8eGCh3lXggWEAAYASAAEgLVfvD_BwE

Aber danke für den Link und wenn du weiterführende Insider und Hersteller Informationen benötigst zwecks der Lernkurve schreib mir ne PN da ich die Unterlagen hier nicht öffentlich Posten kann.

Elektrofahrrad (= Pedelec: pedal electric cycle)
Elektrofahrräder haben eine maximale Nenndauerleistung von 250 Watt und unterstützen bis höchstens 25 km/h beim Treten. Rechtlich sind sie normalen Fahrrädern gleichgestellt.- maximal 1,6 Promille Alkohol
- keine Helmpflicht
S-Pedelec
Es wird auch schnelles Pedelec oder E-Bike 45 genannt. Die Räder haben Motoren mit bis zu 4000 Watt. Auch hier muss der Fahrer in die Pedale treten. Die Unterstützung schaltet aber erst bei 45 km/h ab. S-Pedelecs gelten als Kleinkrafträder. Man braucht also einen entsprechenden Führerschein (Klasse AM).Helmpflicht: Man sollte einen geeigneten Helm tragen. Verschiedene Hersteller haben einen S-Pedelec-Helm im Programm. Manche ziehen nun mit Helmen mit verstärkten Außenwänden nach.
- Versicherungskennzeichen
- 0,5 Promille-Grenze
- kein Kinderanhänger
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