Das ist so ein Irrglaube, der sich irgendwie flächendeckend festgesetzt hat. Wenn Du einen Gewährleistungsfall geltend machen willst, ist Dein Ansprechpartner immer der verkaufende Händler, in diesem Fall also Canyon in Koblenz. Im Spezialfall Canyon gilt das für die Garantie ebenfalls, da die ja auch der Hersteller sind.
Für die Gewährleistung ist einzig ein sachgemäßer Umgang Voraussetzung, keinesfalls irgendwelche festgeschriebenen Serviceintervalle. Das ist Gesetz. Wenn Du oder irgendein anderer Händler das Bike also in sachgemäßem Zustand hältst, ist alles in Butter. Wenn ein vermeintlicher Gewährleistungsfall eintritt, kannst Du beispielsweise selbst Kontakt zu Canyon aufnehmen und den Fall darlegen. Die sind, soweit ich gehört habe, recht kulant.
Was für die Garantie, die ja in den allermeisten Fällen sowieso erst nach 24 Monaten zur Geltung kommt, nötig ist, steht in den Garantie-Bedingungen.
Aber was auch immer da stehen mag, ich persönlich habe noch niemals irgendeines meiner Räder zu irgendeinem Service gebracht und hatte dennoch in keinem einzigen Fall je ein Problem mit Gewährleistung, Garantie oder Kulanz! Genau genommen hat sogar noch nie jemand nach irgendeinem Serviceheft, oder was immer auch, gefragt.
Darüber würde ich mir also schon mal keine Sorgen machen.