Bosch Software Update 2019 VERFÜGBAR

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Bin halt ein Typ, der sich manipulieren lässt, fahre immer noch Bosch :p
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Der Hersteller manipuliert nichts, er schützt dich davor eine vorsätzliche Straftat zu begehen. Denn dass es verboten ist weisst Du ja.
Juristisch bedenklich wäre es wenn ich illegales E-Bike Tuning verherrlichen, verharmlosen oder für Gut befinden würde, was ich nicht tue. Die Hersteller schützen in erster Linie sich selbst vor den Leuten die es mit den Gesetzen nicht so genau nehmen.
Von Unbrauchbarkeit kann keine Rede sein, da Du das Rad beim Händler wieder freischalten lassen kannst. Unbrauchbarkeit wäre dann vorhanden wenn danach garnichts mehr gehen würde, Du Dir ein neues Rad kaufen müsstest. Das ist nicht der Fall!

Dein erworbenes Eigentum funktioniert nach gültigen deutschen Gesetz dem Bestimmungszweck entsprechend. Mehr muss es nicht tun!


Korrekt! Solange der Hersteller nicht den Saft abdreht. Eien Verweigerung der Gewährleistung ist kein Thema, da bin ich bei Dir.. Aber ein getuntes Bike schrittweise abwürgen obwohl das Tuning nicht mehr verbaut ist, ist meines Erachtens nicht zulässig.

Wenns mit Tuning Chip erst gar nicht läuft weil der Hersteller enstprechend konstruiert ist das was Anderes.

Verbotn ist tunen übrgens keinsterweise, nur damit am Strassenverkehr teilzunehmen ist es.

Und Nein, meins ist nicht getunt und wird es auch nicht.

Grüße Tom
 
Du streust hier unters Volk das der Hersteller mein Eigentum bis zur Unbrauchbarkeit manipuliert und das gewollt?

Sag mal, wenn Du denkst das ist juristisch unbedenklich dann erklärt sich mir einiges.

Das ist heute bei anderen Fahrzeugen schon so. Wenn die Software eines PKW, oder eines LKW erkennt, dass relevante Systeme nicht mehr richtig arbeiten oder abnormale Betriebszustände auftreten, dann werden die Motoren in der Leistung gedrosselt. Ist ein Standard bei allen Herstellern. Dann kannst du (mit reduzierter Leistung / Geschwindigkeit) locker in die Werkstatt fahren und wenn der Fehler behoben wurde, dann wird am Motor wieder die volle Leistung freigegeben. Was ist daran juristisch problematisch?
 
Eine Richtlinie ist ja schön und gut, nur die Umsetzung ist halt etwas anderes. Wenn eine Software mein Eigentum außer Kraft setzt nenne ich das schlichtweg mutwillige Sachbeschädigung. Die Firma Bosch kann mir schlecht beweisen, daß ich im Bereich der STVO mit dem Rad unterwegs gewesen bin. Nur dann ist es eben illegal. Wir reden hier nicht über Garantieansprüche, die kann Bosch natürlich verweigern. Und falls es tatsächlich zu Radstilllegungen kommen sollte werden noch bestimmt einige Gerichte bemüht werden. Von den Negativschlagzeilen wollen wir garnicht reden.
 
Hersteller wie Bosch etc. bauen irgendwelche Schutzvorrichtungen doch nicht ein, weil sie den Bikern keinen Spass gönnen. Sie reagieren auf gesetzliche Regelungen. Ist wie beim Motorrad, weil 5 % Deppen unterwegs sind, haben 95% Spass an Streckensperrungen. Will ich mit Motor schneller als 25 km/h fahren, dann kaufe ich mir halt ein S. Damit durch den Wald ohne Kennzeichen fahren steht hinsichtlich der eventuellen Folgen in keiner Relation zu der Tuning Geschichte.

Wenn ich das Trotzgebaren einiger hier lese,"ich kaufe keinen Bosch, weil..", haben als Kind auch immer den Schnuller ausgespuckt und geplärrt :cool:

Kauft euch Bio-Bikes und kotzt euch im anderen Forum über die E-Mtb :openedeyewink:
 
Das ist heute bei anderen Fahrzeugen schon so. Wenn die Software eines PKW, oder eines LKW erkennt, dass relevante Systeme nicht mehr richtig arbeiten oder abnormale Betriebszustände auftreten, dann werden die Motoren in der Leistung gedrosselt. Ist ein Standard bei allen Herstellern. Dann kannst du (mit reduzierter Leistung / Geschwindigkeit) locker in die Werkstatt fahren und wenn der Fehler behoben wurde, dann wird am Motor wieder die volle Leistung freigegeben. Was ist daran juristisch problematisch?


Das es bei ausgebauten Modul eben kein abnormaler Zustand ist, die Sache sich im ursächlich bestimmten Zustand befindet und der Hersteller dir einen Werkstattbesuch aufzwingt, der mit Zeit und Kosten verbunden ist.
Grüße Tom
 
Aber ein getuntes Bike schrittweise abwürgen obwohl das Tuning nicht mehr verbaut ist, ist meines Erachtens nicht zulässig.

Hängt davon ab, wie getunt wurde. Es gibt 2 Möglichkeiten:
  • Sensorsignal manipulieren. Das ist - wenn das Tuning-Teil abgebaut wurde problematisch beim Wiederverkauf (wenn Tuning verschwiegen wird) wegen falschem km-Stand und evtl. erhöhtem Verschleiß
  • Manipulationen an der Steuersoftware. Dazu müssen die Hacker die "Türe der Steuerung eintreten" um die Software manipulieren zu können. Der Hersteller kann somit nicht mehr wissen ob z.B. gesetzlich geforderte Sicherheitseinrichtungen oder Maßnahmen zum Schutz des Produktes (z.B. Strombegrenzung wg. Brandgefahr) von den Hackern außer Kraft gesetzt wurden. Auch wenn man die illegalen Teile wieder abbaut (Türe wieder zumacht) weiß der Hersteller nicht, welche Unordnung / Änderungen / Chaos die Hacker in der Software hinterlassen haben. Damit ist aus Sicht der Hersteller die Betriebserlaubnis der Steuerung unwiderruflich erloschen.
Wie sollten die Hersteller nach deiner Ansicht mit dieser Problematik sonst umgehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
@OldMan54,
du solltest Dir erstmal ein STVO-konformes Vorder- und Rücklicht und Katzenaugen für die Speichen und Pedale an dein Rad montieren. Dann reden wir wieder "sich an Gesetze" halten. Man lebt halt immer schön in seiner eigenen Selbstgerechtigkeit.
 
Hängt davon ab, wie getunt wurde. Es gibt 2 Möglichkeiten:
  • Sensorsignal manipulieren. Das ist - wenn das Tuning-Teil abgebaut wurde nur problematisch beim Wiederverkauf (wenn Tuning verschwiegen wird) wegen falschem km-Stand und evtl. erhöhtem Verschleiß
  • Manipulationen an der Steuersoftware. Dazu müssen die Hacker die "Türe der Steuerung eintreten" um die Software manipulieren zu können. Der Hersteller kann somit nicht mehr wissen ob z.B. gesetzlich geforderte Sicherheitseinrichtungen oder Maßnahmen zum Schutz des Produktes (z.B. Strombegrenzung wg. Brandgefahr) von den Hackern außer Kraft gesetzt wurden. Auch wenn man die illegalen Teile wieder abbaut (Türe wieder zumacht) weiß der Hersteller nicht, welche Unordnung / Änderungen / Chaos die Hacker in der Software hinterlassen haben. Damit ist aus Sicht der Hersteller die Betriebserlaubnis der Steuerung unwiderruflich erloschen.
Wie sollten die Hersteller nach deiner Ansicht mit dieser Problematik sonst umgehen?

Da der Hersteller mir nicht vorschreiben kann mein Eigentum im Rahmen der STVO zu betreiben,( vielleicht gehören mir 200 Hektar Land) ist es aus meiner Sicht nicht zulässig im Nachhinein einzugreifen, mal abgesehen davon das er mein Einverständnis zum Überwachen der Daten haben müsste. (Die neue Datenschutzverordnung hat da nämlich mächtig Einfluss drauf, das ist nur nicht nicht durchgedrungen).

Das man Manipulationenkonstruktiv unmöglichmacht/erschwert ist eine andere Sache. Aber ferngesteuert deaktivieren, gar bis zu Stillstand...
 
Kenne ich. Aber es hat mit der Einhaltung von Gesetzten nichts zu tun. Entweder halte ich mich an alle oder ich suche mir die aus, die ich für richtig finde. Nur ist es halt so, daß halt jeder etwas anderes für richtig findet. Wer bestimmt dann was richtig oder falsch ist? Derjenige der sich selbst nicht an das Gesetz hält?
 
Da der Hersteller mir nicht vorschreiben kann mein Eigentum im Rahmen der STVO zu betreiben

...das ist dem Hersteller auch total egal. Er gibt dir dann halt keine Garantie / Kulanz mehr - basta.

Aber es darf ihm nicht egal sein, wenn jemand unerlaubt sein Produkt manipuliert und damit ggf. gefährliche Betriebszustände erzeugt werden. So ist nun mal das Gesetz.
Also - anstatt sich über die Hersteller zu mockieren wäre es vielleicht besser wenn du mal bei verantwortlichen Politikern anrufst und denen zu sagst, dass du mit den Gesetzen nicht zufrieden bist.

Ich empfehle vor dem Telefonat erst mal die Maschinenrichtlinie zu lesen. Gibt es im Internet kostenlos zum herunterladen. An die sind die Hersteller zwingend gebunden und müssten die Konsequenzen bei Nichtbeachtung tragen. Und dann du kannst du natürlich auch gegen die Hersteller Klage einreichen weil du dich ungerecht behandelt fühlst...
 
woher weißt Du es, daß er es tut? Fände ich süß, Katzenaugen in den Speichen in einem mehrere tausend Euro teuren E-MTB. Hätte gemeint, daß ich schon mal ein Bild von seinem Bike hier im Forum gesehen hätte.
 
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Ich empfehle vor dem Telefonat erst mal die Maschinenrichtlinie zu lesen. Gibt es im Internet kostenlos zum herunterladen. An die sind die Hersteller zwingend gebunden und müssten die Konsequenzen bei Nichtbeachtung tragen. Und dann du kannst du natürlich auch gegen die Hersteller Klage einreichen weil du dich ungerecht behandelt fühlst...

Und ich empfehle Dir ebenfalls Sie mal zu lesen. Bei Auslieferung ist der Hersteller zuständig, danach der Betreiber. Also wenn Du schon Rechtslagen auffährst, und darauf hinweist dann bitte richtig.
Oder ist der Hersteller auch beim KFZ dafür verantwortlich das Dein Fahrzeug mangelfrei durch den TÜV kommt? Es gibt hier wie dort einen Gefährdungsübergang, vielleicht beziehst Du das in Deine Überlegungen mal mit ein.

Grüße Tom
 
Bei Auslieferung ist der Hersteller zuständig, danach der Betreiber.
Oder ist der Hersteller auch beim KFZ dafür verantwortlich das Dein Fahrzeug mangelfrei durch den TÜV kommt?

Ich glaube du verwechselst da was. Wir reden von illegalen / unzulässigen Eingriffen in die Technik die aus einem Fahrrad rechtlich gesehen ein zulassungspflichtiges und versicherungspflichtiges KFZ machen.
Und es geht u.a. um "Marktbeobachtungspflicht der Hersteller zur Abwendung von Gefährdungen von Nutzern und Dritten"

Aber das ist doch alles egal - du bist schon groß und kannst machen was du willst weil du dich der Konsequenzen bewusst bist und auch bereit bist die Konsequenzen zu tragen. Aber dann jammere bitte auch nicht wenn du erwischt wirst oder dein Bike nur noch mit reduzierter Leistung arbeitet.
Viel Spaß mit deinem getunten Bike. Wer's braucht soll glücklich damit werden...

P.S.: deine Sichtweise auf meine obige Frage, wie die Hersteller aus deiner Sicht mit der Problematik von - durch Tuning ggf. korrumpierter - Software umgehen sollen würde mich schon noch interessieren. Danke
 
Aber ein getuntes Bike schrittweise abwürgen obwohl das Tuning nicht mehr verbaut ist, ist meines Erachtens nicht zulässig.

Logischer Weise wird nur abgewürgt wenn Du es verbaut hast.
Wenn Du mal eins dran hattest und ab dem Softwareupdate dann keins mehr verbaust und nutzt passiert Dir doch nichts.
 
Ich glaube du verwechselst da was. Wir reden von illegalen / unzulässigen Eingriffen in die Technik die aus einem Fahrrad rechtlich gesehen ein zulassungspflichtiges und versicherungspflichtiges KFZ machen.
Und es geht u.a. um "Marktbeobachtungspflicht der Hersteller zur Abwendung von Gefährdungen von Nutzern und Dritten"

Aber das ist doch alles egal - du bist schon groß und kannst machen was du willst weil du dich der Konsequenzen bewusst bist und auch bereit bist die Konsequenzen zu tragen. Aber dann jammere bitte auch nicht wenn du erwischt wirst oder dein Bike nur noch mit reduzierter Leistung arbeitet.
Viel Spaß mit deinem getunten Bike. Wer's braucht soll glücklich damit werden...

P.S.: deine Sichtweise auf meine obige Frage, wie die Hersteller aus deiner Sicht mit der Problematik von - durch Tuning ggf. korrumpierter - Software umgehen sollen würde mich schon noch interessieren. Danke


Du liest nicht gut, oder?

Ich hab weiter oben bereits geschrieben das ich kein getuntes Rad habe und auch nicht vorhabe das zu ändern.

Das es im Falle des Falles meine Eigenverantwortung wäre, stimmt.

Das ich ausserhalb der StVO mit meinen Eigentum völlig legal fahren darf wie ich will, auch das scheinst Du überlesen zu haben, darum hier nochmals der Hinweis.

Und zu Deiner Frage: das ist mir vollkommen egal.
Ich stehe auf keiner der einschlägigen Gehaltslisten, sei es Hersteller, Händler oder Importeur.
Warum sollte ich mir also Gedanken darum machen?

Aber mal aus Neugier: warum tust Du es?

Und anschließend: wie passt in Deine Argumentationskette die Vorstellung der offenen Version des M1 aus dem Newsbereich.

Das darf dann ja EU-weit nicht vertrieben werden, wenn ich Deiner Sichtweise folge.
Ruf doch mal den Hersteller an und weise Ihn auf seinen Supergau hin.


Grüße Tom
 
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