Franko
Bekanntes Mitglied
Das ich ausserhalb der StVO mit meinen Eigentum völlig legal fahren darf wie ich will, auch das scheinst Du überlesen zu haben, darum hier nochmals der Hinweis.
Das ist falsch. Ausserhalb der StvO darfst Du ein getuntes Pedelec nur auf öffentlich nicht zugänglichen Flächen nutzen wenn es der Grundstückseigentümer erlaubt. Im Wald abseits des StVO gültigen Bereichs darfst Du mit einem getunten Rad auch nicht fahren denn dort greift das Waldgesetz (Betretungsrecht) und das ist zudem von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt. In BaWü z.B. gilt die 2 Meter Regel.
In Bayern ist das Fahrrad fahren auf allen geeigneten Wegen erlaubt. Wir gesagt, das Fahrrad fahren. Ein getuntes Pedelec ist kein Fahrrad mehr sondern ein illegals Kleinkraftrad.
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