Hmm...inwieweit hat man denn Anspruch auf Entschädigung, wenn man (so wie ich) einen Interimsakku von Canyon erhalten hat? Das Rad ist ja dann immer noch einsatzbereit und es wäre rein juristisch ja keine Ausfallentschädigung zu zahlen.
Jedoch sei zu erwähnen, dass der Interimsakku ja nur für 500 km gedacht ist, wovon ich bei meinem schon 400 km verfahren habe.
Was passiert eigentlich, wenn der Interimsakku tatsächlich die 500 km erreicht hat? Löst dieser sich dann in Luft auf? Hat das schon einer geschafft?