Biker stürzt auf Flowtrail: Betreiberverein haftet zu 50 % für Schaden

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Re: Biker stürzt auf Flowtrail: Betreiberverein haftet zu 50 % für Schaden
Aber was ist medizinisch Notwendig?
Das steht so und nicht anders in jeder mir bekannten PKV. Wahrscheinlich auch in jeder gesetzlichen. Bezahlt werden nur medizinisch notwendige Leistungen. Ich frage mich da auch immer wieder, wer da sitzt und das entscheidet und besonders auf Basis welcher Qualifikation.

Aber das ist nun mal so. Keine Versicherung hat irgendwo stehen, bei der oder jener Verletzung wird der Hubschrauber bezahlt.

Lebensrisiko, alternativ zuhause auf der Couch sitzen bleiben. Ist nicht gesund, aber versichert ;-)

Wird mir aber jetzt zu sehr OT, bin gut versichert und raus….
 
Wenn man sieht , welche Leute sich jetzt in den Bike Parks tummeln. Wundert mich nichts mehr. Normal müsste beim Kauf eines Bikes mittlerweile eine Versicherung Pflicht sein. Als Bike Park Betreiber vergeht einen sicher irgendwann die Lust. Könnte ich sofort verstehen wenn man da irgendwann zumachen.
Man musste vor Jahren bei uns erst im Bike Shop eine Karte kaufen für 2,- dann. Konnte man erst eine Liftkarte erwerben. Auf dieser Stand verhalten und die Gefahr drauf. Anscheinend wieder nötig.
 
Habe auch noch nie davon gehört, dass man sich bei einem Sturz mit dem Bike großartig erklären muss, wo und wie genau man abgestiegen ist. Höchstens bei Kopfverletzungen ohne Helm kann ich mir vorstellen, dass da Nachfragen kommen.

Oh doch! Zumindest von der TK kommt ein Fragebogen,ob es sich um einen Unfall gehandelt hat,wie/wo/was passiert usw. Dabei ist es egal,ob ein Fahrradsturz oder bei Waldarbeiten. Vorraussetzung war bei mir aber jedesmal eine Behandlung in der Notaufnahme.
Von daher immer gut aufpassen ,was Mann dort angibt.....;)
 
Richtig. Warum das bei einem nicht kommerziellen Trail anders sein soll ist für mich die Frage
Sollte nicht, denn auch da kann niemand garantieren dass im Verlauf der Strecke Unwägbarkeiten jeglicher Art auftreten.
Ich fahre mehrfach wöchentlich eine DH-Strecke -liegt im Bereich meiner Hundetouren- runter und sehe immer wieder mal Umbauten von Kindern, herabgefallene Äste und umgestürzte Bäume.
Der Betreiberverein hat am Starthügel eine Tafel mit umfangreichen Verhaltenshinweisen platziert, mehr kann er einfach nicht tun.
Die Sektionen vor dem befahren zu prüfen ist für Trialsportler selbstverständlich, ...für Mountainbiker offensichtlich nicht.
Sicherheit existiert aber nur bei abgesperrter Strecke im Rahmen eines Wettbewerbes.

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Will halt keiner mehr Verantwortung für seine eigenen, freiwilligen ohne Zwang selbst entschiedenen und durchgeführten Handlungen übernehmen.
Ist wie ein Beissreflex oder so, direkt nen Schuldigen suchen.
 
Will halt keiner mehr Verantwortung für seine eigenen, freiwilligen ohne Zwang selbst entschiedenen und durchgeführten Handlungen übernehmen.
Ist wie ein Beissreflex oder so, direkt nen Schuldigen suchen.
Das ist so. Nicht wenige leben in einer Vollkaskomentalität. Zahlen muss jemand, nur nicht selber. Und diese Leute winden sich, woher sie etwas bezahlt bekommen (für die eigene Dummheit oder zumindest Unvermögen).
 
Das Urteil hat mit der Realität des Mountainbikens nichts zu tun. Die Gute soll doch lieber Gravelbike fahren und beim nächsten mal den zuständigen Forstbetrieb verklagen...
 
Zum Urteil selbst bin ich ambivalent... auf der einen Seite kann man Betreiber von solchen Strecken nicht komplett aus der Haftung nehmen
Warum? es geht hier nicht um einen professionellen Bikepark, der Eintritt kostet und auf Gewinn aus ist, sondern um einen Flowtrail, der ehrenamtlich von einem Verein gepflegt wird.
Aus welchen Grund siehst du hier einen Haftungsgrund des Vereins, wenn das kostenfreie Befahren auf eigene Verantwortung geschieht.
Ich bin da anderer Meinung.
 
So kann man argumentieren. Ich finde viel entscheidender dass ich bei einer Erstbefahrung immer zuerst schaue wie der Trail verläuft und wo sind ggf. Hindernisse die mein Können übersteigen. Und selbst wenn da plötzlich ein 6m Roadgap auftaucht muss ich doch in der Lage sein rechtzeitig zu bremsen... Wie man hier nur ansatzweise eine Schuld beim Verein suchen kann bleibt mir schleierhaft. Wenn ich jetzt etwas zuspitze, was ich normalerweise nicht tue, dann müsste der gleichen Argumentation folgend auch ein Bremsenhersteller verklagt werden können, nur weil jemand nicht über die spezifischen Fähigkeiten verfügt, die dieser Sport mit sich bringt... Dass ein Richter so etwas u.U nicht bewerten kann ist erst mal verständlich aber was macht denn dann die Verteidigung? Bin aber auch juristischer Laie...
 
Ich finde viel entscheidender dass ich bei einer Erstbefahrung immer zuerst schaue wie der Trail verläuft und wo sind ggf. Hindernisse die mein Können übersteigen.
So verfahre ich auch und das sollte selbstverständlich sein. Dachte ich. Die Erfahrung lehrte mich aber etwas anderes. Im Laufe der Jahre sind mir etliche Biker begegnet, denen jede Selbsteinschätzung völlig abging. Die fuhren einfach drauf los oder folgten dem Vorausfahrenden, weil sie der festen Überzeugung waren, wenn das ein anderer kann, können sie das auch. Mit dem entsprechenden Ergebnis.

Ein solcher Mangel an Selbsteinschätzung darf aber nicht der Grund sein, andere dafür haftbar zu machen, wenn es dadurch zu Unfällen kommt. Sowas kann ja niemand vorher kontrollieren oder ausschließen und betrifft auch alle anderen Lebenslagen.
 
Verein sollte ne Spendenaktion starten für die Berufung. Das sollte gekippt werden.
Wenn ein (kleiner) Pfeil und flatterband nicht reicht, dann weiß ich auch nicht.

Ich meine selbst wenn's 50/50 ist, mach ich halt langsam und schau nach.

Hier sind aber Indikatoren vorhanden, welcher Weg der richtige ist. Dann in die falsche Richtung zu fahren und am Ende zu klagen ist schon wild.
 
Völlig unverständlich wie Gerichte ein so offensichtliches und eindeutig falsches Urteil fällen dürfen ohne selbst dafür belangt zu werden. Ein Expertenrat statt sachlich völlig unkundige Richter könnte vielleicht helfen.
Mountainbiken geschieht zu 100 % in Eigenverantwortung solange ein Streckenbetreiber nicht grob fahrlässig, also quasi absichtlich eine "Falle" einbaut, und das würde ich in diesem Fall dem Streckenvetreiber nicht unterstellen mögen - das Gericht aber wohl schon?
 
Schaut euch die Stelle mal an:

Dort sind 4 (!) Schilder. 2 Totenköpfe, ein "Slow", eine rote Markierung mit Pfeil. Außerdem 6 Planken die den Weg klar abgrenzen, die auch noch mit Flatterband umwickelt sind.

Selbst das hat dem Gericht nicht gereicht.

Das ist der pure Wahnsinn. Es ist laut diesem Urteil vollkommen unmöglich einen Trail zu markieren, sodass ihn jeder sicher finden kann. Absolut krass.

Meiner Meinung gilt selbstverständlich das Sichtfahrgebot, erst Recht wenn man den Trail nicht kennt. Aber auch sonst gilt das - es kann immer jemand vor einem gestürzt sein oder ein Ast auf dem Trail liegen.
EIGENVERANTWORTUNG ist das Zauberwort. Davon scheint das Gericht noch nie was gehört zu haben. Mir würde niemals auch nur im Traum in den Sinn kommen, den Waldbesitzer oder Verein zu verklagen. Amerikanische Verhältnisse sind das....

Diese Bikerin macht unser aller Hobbie kaputt, indem sie absurde Forderungen gegen den Verein stellt, der überhaupt gar nichts für ihre Inkompetenz und mangelnde Selbsteinschätzung kann.
 
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