Biker stürzt auf Flowtrail: Betreiberverein haftet zu 50 % für Schaden

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Re: Biker stürzt auf Flowtrail: Betreiberverein haftet zu 50 % für Schaden
Habe vor ein paar Tagen mit paar Jungs gesprochen die mit dem offiziellen Flowtrail von Siegen zu tun haben und es ist so dass die Versicherungen klagen und es auch Ärzte im Krankenhaus gibt die dem „Unfallopfer“ dazu raten zu klagen…
Wenn du dich auf so einem Trail aufs Maul legst hast du mit Menschen zu tun die dir in der Situation raten gegen den Betreiber vor zu gehen.

Das ist die Welt in der wir leben…
Sobald man sich weh getan hat geht es darum wer die Kosten übernimmt
Krankenkasse, Unfallversicherung vom verunfallten, Unfallversicherung Betreiber da ist ne Menge Geld für Anzugträger zu machen
 
Habe vor ein paar Tagen mit paar Jungs gesprochen die mit dem offiziellen Flowtrail von Siegen zu tun haben und es ist so dass die Versicherungen klagen und es auch Ärzte im Krankenhaus gibt die dem „Unfallopfer“ dazu raten zu klagen…
Wenn du dich auf so einem Trail aufs Maul legst hast du mit Menschen zu tun die dir in der Situation raten gegen den Betreiber vor zu gehen.
Das stimmt so nicht denke ich. Laut Urteil hat die Bikerin geklagt, nicht die Versicherungen
https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2026/7_U_47_25_Urteil_20260227.html

a) Dass die Klägerin sich bei einem Sturz auf der vom Beklagten betriebenen Strecke an Körper- und Gesundheit verletzt hat, steht für den Senat aufgrund der persönlichen Anhörung der Klägerin im Senatstermin und der vorgelegten Arztberichte sowie der erstinstanzlichen Angaben des vernommenen Zeugen im Sinne des § 286 ZPO außer Frage.

Hier das Urteil der ersten Instanz:
https://www.mtb-news.de/forum/t/olg...er-den-betreiber.1006768/page-4#post-20357897
 
Zuletzt bearbeitet:
Was wäre, wenn der Verein des Flowtrails auf der Webseite und am Eingang des Trails einen Hinweis mit „Nutzung auf eigene Gefahr“ macht.
Würde das ausreichen, um ihn aus der Haftung zu nehmen?
Ansonsten wird es tatsächlich dazu kommen, dass nur noch Vereinsmitglieder dort fahren dürfen… das wäre der Tod vieler toller Flowtrails bzw. deren Nutzung für Gäste
 
Mangels Existenz eines konkret einschlägigen anerkannten Regelwerks bedeutet das für den Betreiber eines Flow-Trails wie den Beklagten, dass er verpflichtet ist, Nutzende vor den besonderen Gefahren zu schützen, die von der von ihm beherrschten konkreten Gestaltung der Strecke ausgehen. Er muss also insoweit geeignete Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr treffen, um besonders gefahrträchtige, nicht ohne weiteres erkennbare oder gar verdeckte und atypische Verläufe in der Streckenführung zu entschärfen. Der Betreiber darf - umgekehrt gesagt - ohnehin durch Gelände oder künstliche Hindernisse vorhandenes Gefahrenpotential, dessen sich Nutzende bewusst sind und das sie billigend „in Kauf nehmen“, nicht noch durch eine unklare Streckenführung zusätzlich erhöhen. Die für die Nutzenden zu bewältigende Herausforderung muss im Ergebnis allein der Trail, also die zu fahrende Strecke, nicht das Herausfinden des Streckenverlaufs bleiben.

Hier schöpft euer Gericht Recht statt Recht zu sprechen!

Ich gehe davon aus, dass die Haftpflichtversicherung des Bikeparks das Urteil weiter zieht.

Diese Urteilbegründung enthält mehrere willkürliche Bewrtungen, die nicht durch Fakten untermauert sind.

  • was ist ein "atypische Verlauf in der Streckenführung"?
  • seit wann gilt Fahren auf Sicht nicht mehr "Die für die Nutzenden zu bewältigende Herausforderung muss im Ergebnis allein der Trail, also die zu fahrende Strecke, nicht das Herausfinden des Streckenverlaufs bleiben."?
  • Das ist eine frei erfundenen Behauptung "Mangels Existenz eines konkret einschlägigen anerkannten Regelwerks bedeutet das für den Betreiber..."
 
Moin,

wenn das Bestand hat, dann ist selbst das betreiben eines Bikeparks zu einem unkalkulierbaren Risko geworden!
Kenn das vom Motorrad und dem Rennstrecken fahren, irgendwann ging es los das es chic war auf der Rennstrecke zu fahren, es kam wie es kommen musste, es wurde immer ein Schuldiger gesucht, wenn man zu Sturz kam!
Der Veranstalter oder auch andere Teilnehmer wurden verklagt.

Selbst ein Haftungsausschluss zählt nicht, da er so allgemein gehalten ist, das jede Schuld beim Teilnehmer liegt, das er oft bei Gericht keinen Bestand hatte.

Gruss

Norbert
 
Was wäre, wenn der Verein des Flowtrails auf der Webseite und am Eingang des Trails einen Hinweis mit „Nutzung auf eigene Gefahr“ macht.
Würde das ausreichen, um ihn aus der Haftung zu nehmen?
Ansonsten wird es tatsächlich dazu kommen, dass nur noch Vereinsmitglieder dort fahren dürfen… das wäre der Tod vieler toller Flowtrails bzw. deren Nutzung für Gäste
Das sind die 50% Teilschuld der Klägerin - Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen.
Die restlichen 50% Schuld des Betreibers beruhen auf die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. So das Gericht.
 
Schaut mal ins gelben Forum. Da hat jemand ein Video von Daniel Daya verlinkt, wo die Stelle zu sehen ist. Eindeutig zu sehen, dass die Strecke nicht links am Baum vorbei geht. Da ist ne Latte mit Flatterband, welches sich teilweise wieder gelöst hat. Das ist aber laut Gericht nicht ausreichend. Solche Stellen müssen so gesichert sein, dass man da nicht durchfahren kann.
Tja, kann man gleich Stützräder verpflichtend machen 😕
 
Das stimmt so nicht denke ich. Laut Urteil hat die Bikerin geklagt, nicht die Versicherungen
https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2026/7_U_47_25_Urteil_20260227.html
Klar klagt die wenn ihr ein Teil der wahrscheinlich nicht unerheblichen Kosten aufgebrummt wird weil nicht durch eine Versicherung gedeckt.

In den Urteil steht ja nicht wirklich um welche Kosten es geht.

Daher private Unfallversicherung (speziell MTB) abschliessen:
Wichtig für Bergungskosten, Reha-Maßnahmen und Invaliditätszahlungen.

Das deckt die normale Krankenversicherung nicht ab.
 
Bei meinem Bike-Unfall im letzten Jahr hat meine gesetzliche Krankenkasse die Bergungskosten (Abholung durch Krankenwagen), die Behandlung in der Unfallnotaufnahme sowie die Kieferchirurgie klaglos übernommen - da gabs noch nicht mal ein Nachfragen. War aber auch kein explizit ausgewiesener Trail, sondern ein Bergwanderweg.
 
Bei meinem Bike-Unfall im letzten Jahr hat meine gesetzliche Krankenkasse die Bergungskosten, die Behandlung in der Unfallnotaufnahme sowie die Kieferchirurgie klaglos übernommen - da gabs noch nicht mal ein Nachfragen. War aber auch kein explizit ausgewiesener Trail, sondern ein Bergwanderweg.
Habe auch noch nie davon gehört, dass man sich bei einem Sturz mit dem Bike großartig erklären muss, wo und wie genau man abgestiegen ist. Höchstens bei Kopfverletzungen ohne Helm kann ich mir vorstellen, dass da Nachfragen kommen.
 
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