Biker stürzt auf Flowtrail: Betreiberverein haftet zu 50 % für Schaden

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Re: Biker stürzt auf Flowtrail: Betreiberverein haftet zu 50 % für Schaden
Habe auch noch nie davon gehört, dass man sich bei einem Sturz mit dem Bike großartig erklären muss, wo und wie genau man abgestiegen ist. Höchstens bei Kopfverletzungen ohne Helm kann ich mir vorstellen, dass da Nachfragen kommen.
Ich hatte Helm und komplett Protektoren an, dummerweise keinen Fullface-Helm (seitdem trage ich immer einen, wenn ich ernsthaft fahren will - und Bikehandschuhe, die auch auch dem Handrücken schützen) - ich sah übel blutig aus, Schneidezahn krumm, aber zum Glück keine Brüche und schwereren Kopfverletzungen, nur kurze Bewusstlosigkeit, Prellungen, Kopfschmerzen und Schleudertrauma.

Ohne Schutzklamotten wäre das warscheinlich noch weitaus übler ausgegangen🙈 Den Helm hab ich danach sofort entsorgt, der hatte eindeutige Impact-Stellen😗
 
Ich hab auch schon einige Male die Erfahrung mit Krankenhaus, Krankenwagen etc. gemacht nach Bike-Unfällen. Kein einziges Mal hatte ich da irgendwelche Probleme oder Nachfragen von Seiten der Versicherung.

Für solche Geschichten wie komplizierte Bergung, Hubschrauber etc. bin ich Mitglied im DAV. Damit ist man ganz gut abgesichert. Gebraucht hab ich das aber zum Glück noch nie.
 
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und wer nicht nur den Artikel liest, sondern auch ins Urteil schaut, ist informiert. Es ging um Schmerzensgeld.
 
'Biker stürzt' liest sich erstmal harmlos. Bin jetzt kein Arzt aber laut Urteil scheint das nicht ne Kleinigkeit gewesen zu sein. Wenn evt. Dinge wie Arbeitsunfähigkeit o.ä. im Raum stehen und es schlussendlich dann um die Existenz geht wird man vermutlich anders über so eine Klage urteilen. Und ja, das Urteil ist Kacke für alle Betreiber und unseren Sport.
 
Wer auf eigenes Risiko fährt, egal wo, sollte sich immer im klaren sein, im Falle eines Unfalls ohne Versicherungsschutz, auf seinem Schaden sitzen zu bleiben, ein Schmerzensgeld kann man nur verlangen wenn andere die Schuld nachgewiesen wird, in dem Fall, war es wohl so!
Da hilft nur ein absolutes Fahrverbot für Nichtmitglieder! Muss dann auch ausreichend beschildert sein!
 
Was wäre, wenn der Verein des Flowtrails auf der Webseite und am Eingang des Trails einen Hinweis mit „Nutzung auf eigene Gefahr“ macht.
Bei mir ist es zwar schon über 10 Jahre her (hab 2015 aufgehört), aber bei uns im Motocrossverein mussten die Fahrer sogar nen Haftungsverzicht unterschreiben, sonst durfte niemand auf die Strecke, aber nicht mal das hat ausgereicht um den Verein vor Regressansprüchen zu schützen! 🤦‍♂️
 
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Ein weiteres trauriges Kapitel in der deutschen Rechtsprechung.
Mir fällt dazu das Urteil das einen Waldbesitzer freigesprochen hat als ein Wanderer von einem Baum erschlagen wurde. Wegesicherung? Das Urteil sagt Sinngemäß: Wer in den Wald geht muss damit rechnen vom Baum erschlagen zu werden.
Das Rechtsprechung nicht an Logik oder Konsitenz geknüpft ist (oder eine Art Logik für die man im Jura Studium erst 8 Jahre Hirnrestrukturierung durchlaufen muss bis sie reproduzierbar ist) stinkt gewaltig.
Hoffe hier wird in höherer Instanz anders geurteilt. Wir sollten dem Verein alle unsere Solidarität mit kleinen Spenden für die Auseinandersetzung bekunden.

Edit: ich bin blind... wo ist denn der betroffene Verein aufgeführt? Oo
 
inzwischen ist wirklich eine Unfallversicherung bei unserem Hobby Pflicht. Die Krankenkassen unterscheiden ganz hart zwischen Bergungs und Rettungskosten. Nur Letztere müssen durch die gesetzliche Krankenkasse getragen werden.

Und inzwischen gehen die Kassen wohl sogar dazu über solche Rechnungen pauschal einfach an den "Kunden" zu senden. Mein Versicherungsmakler brachte da ein Bespiel von einem Unfall auf einem Fussballplatz als Beispiel, wo die Kosten vom Rettungsdienst in höhe von ca. 1300€ selbst zu tragen waren. Der Einsatz wurde als Bergung berechnet.

Wann so ein Einsatz dann zur Rettung wird bleibt fraglich... ich musste bei meinem Bikeunfall im Wald nichts selbst bezahlen, allerdings wurde da auch ein Notarzt mit angefordert.

Zum Urteil selbst bin ich ambivalent... auf der einen Seite kann man Betreiber von solchen Strecken nicht komplett aus der Haftung nehmen aber für Dummheit sollten sie auch nicht aufkommen müssen. Schwierig... ich würde bei so einem Missgeschick selbst reflektieren wo das Problem lag, hatte das Problem den Lenker selbst in der Hand würde ich nicht auf die Idee kommen, den Betreiber zu verklagen aber so sind eben manche Menschen.
 
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Habe ich, tut sie. Was sagst Du nun?
wie bereits geschrieben, der Unterschied liegt darin ob es eine Bergung oder eben eine Rettung ist. Eine Verletzung macht nicht automatisch eine Rettung aus so einer Aktion. Letztlich ist ja jeder von uns hier Erwachsen und wird für sich selbst bewerten können ob eine Unfallversicherung Sinn macht oder nicht.

Wenn die Fahrerin so einen Fehler auf einem Waldweg oder what ever begangen hätte mit den Verletzungen als Folge, wäre niemand da gewesen zum Verklagen. Deswegen "schwieriges" Verhalten...

Solche Vereine müssten dann unter umständen die Nutzung solcher Trails ausschliesslich für Vereinsmitglieder freigeben und ein Verbot für den Rest. Dann hätte sich der Verein vielleicht vor den nun entstanden Kosten schützen können.

Ist das Urteil rechtskräftig oder besteht das Mittel der Revision?
 
wie bereits geschrieben, der Unterschied liegt darin ob es eine Bergung oder eben eine Rettung ist.
Meine Versicherung unterscheidet nicht nach Bergung oder Rettung, sondern nach medizinischer Notwendigkeit. Genauso wie der DIMB, durch den ich als Mitglied automatisch zusätzlich versichert bin.
Ich zitiere den DIMB:
  • Rettungs-/Bergungs-/Suchkosten: 30.000 €
 
Aber was ist medizinisch Notwendig? Welche Verletzung definiert man so... mein Versicherungs Makler berichtete mir, dass die gesetzliche Krankenversicherung einer Kundin wegen einer Knöchelverletzung beim Fussball den Einsatz in Rechnung gestellt hat ( ca. 1000€ ) scheinbar was das eben nicht medizinisch notwenig dafür einen RTW zu schicken,
Mit meiner gebrochenen Klavikula wäre es mir ja auch prinzipiell Möglich gewesen selbst in eine Klinik zu kommen ohne das Gefahr für mein Leib und Leben bestanden hätte. Meine Kasse hatte die 1300€ aber übernommen.

Mit einer Zusatzversicherung stellt sich die Frage ja dann nicht, die decken alle Eventualitäten ab.
 
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