Akku-Probleme bei Canyon Spectral:ON und Torque:ON [Update]: Ersatzakku ab sofort bestellbar

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Re: Akku-Probleme bei Canyon Spectral:ON und Torque:ON [Update]: Ersatzakku ab sofort bestellbar
ich hab die rückerstattung des anteiligen kaufpreises des cf7 heute bekommen. somit ist das thema für mich zu meiner zufriedenheit abgeschlossen. auch nur deswegen, da das rad komplett original geblieben ist und ich in der zwischenzeit ein fuel exe für meine frau gekauft habe.

mit den 20% abschlag auf den damals gezahlten preis kann ich mich gut abfinden. privatverkauf wäre da deutlichst schlechter ausgegangen.
 
Hier ist auf 48 Seiten und 942 Positionen auch viel geschrieben worden, was weder technisch noch marktwirtschaftlich haltbar ist.
Vieles davon hängt mit der Angst von verunsicherten, technisch unkundigen und aktionisten Bikern zusammen.
Wenn ich mal an die Fakten erinnern darf, dann ist das Spectral:On ein eMTB mit sehr guten Eigenschaften und einem ausgezeichneten Preis - Leistungs-Verhältnis.
Leider hat Canyon bei der Auswahl des Akkugehäuses einen schlechten Lieferanten ausgewählt.
Die Biker, die sich weiter an einem gut funktionierenden Spectral:On (mit oder ohne Risse) erfreut haben und erfreuen werden, haben gerne die Vergütung für das Lesen der Internet-Infos entgegen genommen und damit den Kaufpreis reduziert.
Sollte in einem Monat ein neuer Akku geliefert werden, so bedeutet das je nach gefahrenen km eine mehr oder weniger große Wertsteigerung des Bikes.

Wer dann weiter fährt, hat zwei Akkus wenn er er schlau war und wer nicht weiter fährt kann das Bike zu einem guten Preis als Gebrauchtbike anbieten. Ich sehe keinen Grund in Depressionen zu verfallen.
Ich habe nichts bis gar nichts mit Canyon am Hut. Die Freundin und ein Freund fahren ein betroffenes Bike und ich habe ein älteres aber immer noch sehr gut funktionierendes Spectral mit Carbonrahmen und Factory-Ausstattung ohne e, eine eMerida und ein eBulls. Das Bulls war zur Markteinführung des Spectral:On gleich gut aber zu einem ausgezeichneten Preis zu erwerben sonst wär es bei mir auch ein Spectral:On geworden.
Ich finde die Historie nicht besonders gut, bin aber sicher, dass Canyon eine gute Lösung anbieten wird.

P.S. Bei Freunden ist die Tage ein Alexa abgefackelt und damit eine Decke, die zum Löschen drüber gelegt wurde..
Das Ganze im Wohnzimmer welches dann anschließend ordentlich verraucht war. Man braucht also keinen Canyon-Akku. Ob der Lithiumakku im Alexa Risse hatte ließ sich anschließend leider nicht mehr feststellen.
Ich darf nicht daran denken, was sich in meinem Haushalt alles so tummelt mit Lithiumakkus :dizzy:
Siri macht solche Probleme nicht :)
 
Hmmm, lt dem Canyon Support am tel. sollte doch am 15. (offizielle Aussage Mitte Januar) eine neue Info kommen.

Hat jemand etwas gehört ?

Denke es wird da eh nur um einen weiteren Termin, Adress-Aktualisierung etc. gehen
 
Das wird nun alles nicht helfen und Du kannst nur immer wieder C anrufen.

Die Tage schrieb hier jemand einen Einzeiler………am 23.01…… gibt es die gewünschte Information des Lieferanten.

Das scheint so zu kommen.
Also warten, nachhaken, fordern…….
 
Selbige auch hier. Rückerstattung der Leasingraten warte ich jetzt seit drei Wochen. Vor drei Tagen nochmals angefragt. Nix
Ich denke mal Canyon ist sich da nicht sicher wer für was aufkommen muss. Bei Ausfall des Fahrrads ist in erster Linie deine Leasing Firma am Zug. Mit der hast du ja schließlich einen Vertrag. Da würden die Leute die ihr bike geleast haben doppelt „abkassieren“ einmal die Ausfallentschädigung von Canyon plus 4 Leasing raten zurück. Jeder der das Bike Privat gekauft hat bekommt ja auch nicht zusätzlich von Canyon noch 4 Monatsraten auf die Ausfallentschädigung oben drauf.

Einziger Ansprechpartner bei diesem Problem für dich ist meiner Meinung nach dein Vertragspartner beim Leasing.
 
Selbige auch hier. Rückerstattung der Leasingraten warte ich jetzt seit drei Wochen. Vor drei Tagen nochmals angefragt. Nix
Warum sollte man zusätzlich zur Ausfallentschädigung noch Leasingraten erstattet bekommen? Dann wäre man ja besser gestellt als die Käufer des Rades. Irgendwie habe ich das Gefühl, ach lassen wir das.
 
Also ich werde von Canyon richtig verarscht. Erst heißt es Rücknahme muss nur noch genehmigt werden. Dann keine Reaktion mehr. Ich lasse es jetzt tatsächlich durch einen Anwalt regeln. Bitter. Ich war richtig großer Canyon-Fan. Die telefonisch angekündigt Lösung ist ja am Ende auch keine Lösung!
 
Also ich werde von Canyon richtig verarscht. Erst heißt es Rücknahme muss nur noch genehmigt werden. Dann keine Reaktion mehr. Ich lasse es jetzt tatsächlich durch einen Anwalt regeln. Bitter. Ich war richtig großer Canyon-Fan. Die telefonisch angekündigt Lösung ist ja am Ende auch keine Lösung!
Genau das Gleiche bei mir. Seit Ablauf der Frist nur noch Verweise auf die Kollegen, die sich bei mir melden sollen. Kein Anruf und schon gar nichts Schriftliches. Verbindlichkeit = Null.

Ich starte in zwei Wochen in den Ligurien Roadtrip - Canyon ist nicht in der Lage mir eine Alternative oder Lösung anzubieten. Folglich werde ich mir heute ein Heckler bestellen um dann ein unverkäufliches SpectralON im Keller stehen zu haben. Für mich ein finanzielles Desaster, verschuldet durch Canyon. Werde da auch nochmal mit dem Anwalt sprechen.
 
Ich gebe jetzt auch mal meinen Senf dazu ab. Habe übrigens für 2 Spectral on einen Voucher bekomen, den ich beantragt habe. Ich will nicht weiter diskutieren was ich von der ganzen Aktion halte, alleine das ich keine Rückerstattung sondern einen Voucher wollte, sollte Aussage genung sein.

Als dummer Kaufmann zur rechtlichen sache. In der Industrie in der ich mich bewege habe ich regelmäßig mit Reklamationen und deren Abwicklung zu tun. Hierbei gilt es, wenn eine Reklamation gegenüber dem Lieferanten/vertragspartner gemeldet wurde, muss dieser im Falle eines Zukaufproduktes eine Reklamation beim Zulieferer eröffnen. Sollte die Reklamation berechtigt sein, darf der Reklamierende (Canyon) gegenüber dem Zulieferer (Batteriehersteller) keine unnötigen kosten verursachen, die nicht im Verhältnis zur reklamation stehen. Er ist verpflichtet die Kosten so gering wie möglich zu halten, da diese von dem Zulieferer getragen werden müssen (wir gehen davon aus das die Reklamation berechtigt ist). Hat z.b. Jemand eine Fahrrad Rundreise vor 2 Jahren gebucht und muss auf grund dessen ein Leihrad nehmen, muss Canyon die Kosten Tragen und der kann diese kosten an seinen Lieferranten weiterreichen. Hierbei gilt es zu bedenken, das dies Europäische regelungen sind. Ein Rückkauf wäre unverhältnismäßig, da der Fehler behoben werden kann. Die Kosten bräuchten vom Lieferanten nicht übernommen werden. Die Kosten vom Rückkauf würden dann alleine von Canyon getragen werden und ausschließlich der entsprechende neue Akku würde von dem Lieferanten getragen werden.

Also zusammenfassend, bei einer Reklamation dürfen die Kosten nicht unnötig erhöht werden. Am ende entscheidet ein Gericht was nötig oder unnötig war.
 
Ich kann nur davon abraten auf dem Rechtsweg eine Lösung erzwingen zu wollen. Man hat das Bike gekauft weil es ein preiswertes Bike mit den passenden Eigenschaften war. Nun steht die Lösung eines sehr unangenehmen Problems vor der Tür. Der Einzige der bei einem Rechtsstreit profitiert ist der Rechtsanwalt. Bevor ich nicht als letzte Maßnahme eine Frist mit Einschreiben und Zustellungsurkunde an die Geschäftsleitung gesetzt hätte würde ich keinen Anwalt einschalten. Der macht das dann für dich und es kostet viel Geld. Es steht nicht einmal fest was das "Kleingedruckte" im Kaufvertrag ausschließt.
Was die Erfüllung der Gewährleistungspflicht betrifft ist ohne eine Fristsetzung kein Zeitrahmen rechtsverbindlich. Es ist auch bei Konsumgütern schwierig eine "schnelle Regelung" zu erzwingen - Ersatzfahrzeug dito. Ein MTB wird kaum vor Gericht als Grundlage zur Lebenserfüllung anerkannt.
 
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