Sammi ElPadre
Bekanntes Mitglied
Man sollte hier nicht die Begriffe "Garantie" und "gesetzliche Gewährleistung" durcheinanderwürfeln. Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung der Hersteller, der Garantiegeber kann seine Bedingungen in seinem Ermessen regeln.
Für die gesetzliche Gewährleistung ist in der Regel der Händler verantwortlich. Ob der Händler bei defekten Motoren vom Hersteller neue Motoren als Ersatz bekommt kann dem Kunden erstmal egal sein. Der Kunde hat ein Anrecht auf ein mängelfreies Produkt, Vertragspartner ist der Händler. Heult der Motor nach zwei Monaten kann das durchaus ein erheblicher Mangel sein. z.B. wenn ein "besonders leiser Motor" in der Produktbeschreibung zugesichert wurde.
Gruß
Bei Nachgewiesener Manipulation erlischt auch die gesetzliche Gewährleistung. Diese bezieht sich auch nur auf ein Gerät im Originalzustand, schließt aber Umbauten, Tuning und Basteleien aus, da gibt's jede Menge Urteile zu, zudem ergibt sich das noch aus dem Produkthaftungsgesetz.
Einzig Reparaturen sind erlaubt, selbst wenn diese nicht erfolgreich verlaufen.