Inspektionsintervall?

Androidfuego

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Hallo !
Ich habe mir ein Cube Stereo Hybrid 140 HPA Race 500 bei einem Händler in 100km entfernung gekauft, muss nach seiner Information das Bike nach den ersten 300km oder 3 Monaten zur Inpektion bringen um eventuelle Garantieansprüche geltend zumachen. Das bike muss auch da bleiben, kann nicht warten. Da ich mich aber dort auch im nachhinein über den Tisch gezogen fühle, stellt sich die Frage ob ich das bei einem anderen Händler erledigen lassen kann? Natürlich auch offiziell Cube Händler/Verteter

Oder ist das ganze nur geldmacherei?

Danke

LG Andreas
 
Bei mir war es in der Vergangenheit immer so, das mir der Händler, bei dem ich das Bike gekauft habe, auch die 1.Inspektion umsonst angeboten hat. Wenn ich zu einem anderen Vertreter gefahren wäre, hätte es mich wohl etwas gekostet. Hier sehe ich es ähnlich wie bei den Automarken - Audi deutschlandweite Nutzung von Werkstätten, egal wo ich gekauft habe.

Wegen der Aussage "eventuelle Garantieansprüche" kann ich nur aus eigener Erfahrung sprechen: Sollte sich etwas an deinem Rad innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum bemerkbar machen,was du nicht nachweislich durch groben Vorsatz herbeigeführt hast (Tuning z.Bsp.), ist immer der Händler in der Nachweispflicht - danach dreht sich die Beweispflicht um. Ich hatte mal den kongreten Fall, das der Akku nicht mehr die volle Kapazität bei der Aufladung erreicht hat. Dieser wurde dann nach 5 Monaten getauscht, OHNE das je einer danach gefragt hat, ob ich irgend welche Service habe durchführen lassen.
 
Ich habe mein Bike auch 200Km entfernt bei einem Händler gekauft, sollte etwas kaputt gehen soll ich mich zuerst an Ihn wenden, danach wird, je na große des Schadens, entschieden ob einschicken oder an einen anderen Haibike Händler wenden, wobei ich glaube das Haibike der Garantieträger ist und es egal ist welchen Haibike Händler man aufsucht.
 
Vielen dank für eure antworten, ich werde mich mit meinem Örtlichen Händler
Fahrrad XXl in verbindung setzten.

Warscheinlich sogar früher als von mir gedacht, denn seit gestern habe ich ein Knarzen unter last beim pedalieren, google spuckt dazu einiges aus, auch hier im forum bin ich fündig geworden. Schade... extra für bosch entschieden um ausgereifte technik zu bekommen ... pustekuchen :-(
 
Beim Händler hast du den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren (in den ersten 6 Monaten wie oben erwähnt den erweiterten).
Beim Hersteller hast du Garantieansprüche.

Deinen Kaufvertrag hast du mit dem Händler. Daher sollte dieser dein erster Ansprechpartner sein. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet dir die Ware mangelfrei auszuliefern/übergeben und hat dafür zu sorgen, dass bei sachgemäßer Handhabung kein Mangel auftreten kann.
Sollte doch einer entstehen, hast du das Recht auf Nacherfüllung. Der Händler hat dann die Wahl die Ware in einen Mangelfreien zustand zu versetzen (Reparatur) oder dir ein Mangelfreien Ersatz zu übergeben (Austausch/evtl Neuware). Evtl anfallende Lieferkosten liegen hier beim Händler.

Was der Händler nun mit dem Hersteller aushandelt, kann dir in diesem Moment egal sein.

Sollte nach 2 maliger Nacherfüllung immer noch ein Mangel vorhanden sein, so hast du sogar das Recht auf Rücktritt und ggnf "Schadenersatz statt Leistung" für alle deine entstandenen Kosten. Aber dies sollte ja nicht das Ziel sein.

Es gibt leider Händler (ist jetzt allgemein gehalten und nicht auf Bikes bezogen) die sich gern davor drücken und auf die Garantie des Herstellers verweisen evtl anfallende Kosten zu umgehen.
 
Wo steht denn, dass der Garantieanspruch nur erhalten bleibt, wenn du das Bike zu dem Händler bringst, wo du es gekauft hast? In den Garantiebestimmungen von Cube steht wörtlich: " zu einem von Cube autorisierten Fachhändler". Also kann sowas nur in den allgemeinen Geschäftsbedingungen deines Händlers stehen und sich dann nur auf die Gewährleistung durch ihn beziehen. Diese beiden Ansprüche werden umgangssprachlich immer wieder in einen Topf geworfen.
 
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