Hatte vor 3 Jahren mal an Tirol gedacht, aber diesmals nicht per Ski und Wanderschuh und dann dieses hier gefunden:
Bin dann an die Nordsee ins Watt gefahren ...
https://de.wikipedia.org/wiki/WegefreiheitÖsterreichisches Forstgesetz Laut § 33 Forstgesetz aus dem Jahre 1975 gilt die Wegefreiheit im Wald. Das heißt, jedermann darf Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten, gehen, wandern, laufen, nicht aber reiten, fahren, zelten oder lagern bei Dunkelheit.
Bin dann an die Nordsee ins Watt gefahren ...