Bikepreise-Preispolitik-persönliche Schmerzschwelle

Das kann er NUR wegen dem Leasing kostenneutral. Sonst wäre es eine Zulage.
Das stimmt nicht. Der Arbeitgeber kann das E-MTB ganz normal kaufen, finanzieren, leasen, sich schenken lassen, was immer er will. Wenn er es dem Arbeitnehmer kostenlos zur Verfügung stellt, also zusätzlich zum Lohn, muss der Arbeitnehmer gar nichts versteuern, wenn es beim Lohn gegengerechnet wird, muss er versteuern. So zumindest mein Kenntnisstand. Ich lerne aber gerne dazu.
 

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Re: Bikepreise-Preispolitik-persönliche Schmerzschwelle
Hä? Wenn der AG was kostenlos zur Verfügung stellt, ist das ein geldwerter Vorteil. Egal ob irgendwas gegengerechnet wird oder nicht.
Bitte mach Dich erstmal schlau, bevor Du los schrei(b)st. Ich zitiere von haufe.de:
Bei der Einstufung des E-Bikes als Fahrrad ist seit dem 1.1.2019 kein geldwerter Vorteil mehr zu erfassen, wenn der Nutzungsvorteil (unentgeltliche private Nutzung) vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
 
Hallo Kollegen, ich spiele auch gerade mit dem Gedanken mir über Firmenleasing ein Rad zu holen. Mich beschäftigen aber 2 Punkte die noch nicht so richtig behandelt wurden.

Erstens steht nirgendwo in dem NÜV das ich das Vorkaufsrecht nach Leasingende habe und zweitens ist der Restwert der je nach Anbieter zwischen 15 und 20 Prozent schwankt auch (soweit ich verstanden habe bei keiner Leasinggesellschaft) im Vertrag nicht ausgewiesen.

Könnte mir also passieren das nach 36 Monaten der Restwert von der Leasinggesellschaft doch höher veranschlagt wird (wie hoch steht ja in den Sternen) und sich der “Einkaufsvorteil dann pulverisiert.
 
Theoretisch „ja“

Es ist wohl, warum auch immer, nicht erlaubt das vorher vertraglich fest zu halten.

Aber:

Ich denke das gesamte Geschäftsmodell wäre dahin wenn die Leasinganbieter nach der Laufzeit anfangen würden zu sagen. „Ätsch, Fahrrad angeben“
Niemand mehr würde ein Fahrrad leasen und so ist es wohl für die Anbieter nicht von Interesse.

Aber versprechen kann man eben.nix
 
Theoretisch „ja“

Es ist wohl, warum auch immer, nicht erlaubt das vorher vertraglich fest zu halten.

Aber:

Ich denke das gesamte Geschäftsmodell wäre dahin wenn die Leasinganbieter nach der Laufzeit anfangen würden zu sagen. „Ätsch, Fahrrad angeben“
Niemand mehr würde ein Fahrrad leasen und so ist es wohl für die Anbieter nicht von Interesse.

Aber versprechen kann man eben.nix
Fahrrad abgeben vielleicht nicht gerade aber es reicht ja schon wenn sich der Rückkaufwert deutlich nach oben verändern würde. Und Gründe dafür würden sich sicher zig aus dem Hut zaubern lassen.

Will sagen wenn in einer Rechnung die ich hier aufmache ein Wert (Restkaufwert) von einer Annahme ausgeht ist die Kalkulation in meinen Augen nicht valide.

VG
Carsten
 
Da dort Emotionen keine Rolle spielen denke ich das die „Restwertsummen“ errechnet sind.

Wenn die zu teuer für dich werden, dann müssen die das Fahrrad an einen Wiederverkäufer verkaufen und der muss damit wieder Geld verdienen und Garantie geben.
Das heist damit können die auch nicht mehr verdienen, haben aber noch kosten mit Logistik etc.

es ist deine Sache was du tust, aber ich würde mir da keinen Kopf mache.
 
und zweitens ist der Restwert der je nach Anbieter zwischen 15 und 20 Prozent schwankt auch (soweit ich verstanden habe bei keiner Leasinggesellschaft) im Vertrag nicht ausgewiesen.
Der Restwert ist immer ausgewiesen. das muss er bei Leasing.
I.d.r. sind das bei Fahrrädern 10%.
Wenn du es rauskaufst, will das Finanzamt nochmal Geld, und zwar muss der Bertrag zwischen Restwert laut Vertrag und 40% des Neupreises versteuert werden.

Diese versteuerung übernimmt i.d.r. der Leasingvermittler und schlägt es dir auf den Kaufpreis drauf.
So kommen bei Jobrad zum Beispiel 18% Übernamepreis bei 10% Restwert zustande.

Wie viel der Leasingvermittler für die Versteuerung nimmt, ist soweit ich weiß Vertragsbestandteil.
Bei meinem alten 120er Cube waren es 17%, wurde während der Laufzeit auf 18% erhöht, ich musste nur die ursprünglichen 17% bezahlen.

Bezüglich Vorkaufsrecht:
Der Leasingvermittler darf dir kein Vorkaufsrecht zusichern. Das verstößt gegen die gesetzlichen Regelungen zum Leasing.
Meist wird aber eine Formulierung verwendet ala "wir sind bestrebt ihnen ein Angebot zu machen".

Welcher Leasingvermittler ist es denn bei dir?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Restwert ist immer ausgewiesen. das muss er bei Leasing.
I.d.r. sind das bei Fahrrädern 10%.
Wenn du es rauskaufst, will das Finanzamt nochmal Geld, und zwar muss der Bertrag zwischen Restwert laut Vertrag und 40% des Neupreises versteuert werden.

Diese versteuerung übernimmt i.d.r. der Leasingvermittler und schlägt es dir auf den Kaufpreis drauf.
So kommen bei Jobrad zum Beispiel 18% Übernamepreis bei 10% Restwert zustande.

Wie viel der Leasingvermittler für die Versteuerung nimmt, ist soweit ich weiß Vertragsbestandteil.
Bei meinem alten 120er Cube waren es 17%, wurde während der Laufzeit auf 18% erhöht, ich musste nur die ursprünglichen 17% bezahlen.

Bezüglich Vorkaufsrecht:
Der Leasingvermittler darf dir kein Vorkaufsrecht zusichern. Das verstößt gegen die gesetzlichen Regelungen zum Leasing.
Meist wird aber eine Formulierung verwendet ala "wir sind bestrebt ihnen ein Angebot zu machen".

Welcher Leasingvermittler ist es denn bei dir?
Wenn das denn so ist, wie du schreibst, warum schreibt dann Jobrad explizit, dass der Restkaufwert nicht zugesagt werden darf? Egal.
 
Also, unser leasinganteil liegt bei ca 60-70 Prozent im Verkauf. Und wächst stetig.
 
Das steht da nicht in diesem Wortlaut. Und auf Basis deiner Interpretation des Wortlauts fang ich keine Diskussion an.
Aber ist schon okay.
Selber nachschauen und gensuen Wortlaut zu zitieren ist wohl zu schwer.

Es wurden keine mit deiner Suchanfrage - "Restkaufwert" site:jobrad.org - übereinstimmenden Dokumente gefunden.
 
Doch das steht tatsächlich bei Jobrad auf der Seite und Jobrad hat mir das auch nochmal schriflich per Email bestätig das der Restwert im Vertrag aus steuerrechtlichen Gründen nicht ausgewiesen werden darf.
 
Ich hab aber noch eine Anmerkung zum Umgangston….ich stelle das leider auch in anderen deutschsprachigen Foren fest wie bissig, unfreundlich, schulmeisterlich usw. miteinander umgegangen wird. Das ist M.E tatsächlich ein sehr deutsches Phänomen. Ich bin in 2 englischsprachigen Foren unterwegs und da wird nicht im Ansatz so ein Umgangston gepflegt wie in D.

Schade….
 
Damit es sich legal um Leasing handelt (und nicht um Ratenkauf, für den es afaik keine Entgeldumwandlung gibt), müssen die Verträge Klauseln enthalten, die einen Anspruch auf Erwerb des Rades durch den Mitarbeiter nach Leasingende ausschließen.

Das hat ein User (10tausender) in einen anderen Forum zum gleichen Therma gepostet.
Sehr schlüssig
 
Ich hab aber noch eine Anmerkung zum Umgangston….ich stelle das leider auch in anderen deutschsprachigen Foren fest wie bissig, unfreundlich, schulmeisterlich usw. miteinander umgegangen wird. Das ist M.E tatsächlich ein sehr deutsches Phänomen. Ich bin in 2 englischsprachigen Foren unterwegs und da wird nicht im Ansatz so ein Umgangston gepflegt wie in D.

Schade….
Passend zur deutschen Mentalität - leider
 
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