Umrüstung von Sram 8-fach auf Sram 8-fach

Warum? Und warum schlägst du als Zweiradmechatroniker ihm dann nicht gleich eine bessere vor?

Die EX Gruppe ist ebike spezifisch und hat wohl ein breiteres Einbaumaß.
Die Abstände zwichen den einzelnen Ritzeln sind nicht identisch mit den der PG Kassette, demnach wird das nicht so einfach möglich sein.
Klären lässt sich so etwas, indem man sich an einen offiziellen Sram Händler wendet bzw er könnte es auch bei der EV Hotline von Hartje versuchen.
Also wird es wohl nicht bei einer Kassette bleiben. Dann könnte es durchaus sein das er die ganze Schaltung tauschen muss.
Aber wie du merkst ist es nicht so einfach und übers Internet da eine Empfehlung auszusprechen ist nicht zielführend.
Mit solchen Anliegen sollte man generell IMMER zum Händler gehen. Der kann sich dann ein Bild von dem Rad machen und eine passende Empfehlung geben.
 
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Können wir die Diskussion bitte sein lassen, darum geht es hier nicht. Danke.

Jein ... ist ja (zumindest für manche) schon interessant zu wissen, ob man sich rechtlich auf sicherem Terrain bewegt.
Ich denke auch gerade über ein größeres Kettenblatt nach, da mir aufgefallen ist, dass ich die zwei untersten Gänge bei einer Laufleistung von knapp 4000 km noch nie benutzt habe.


§1 Absatz 3 klärt das abschließend ... (insbesondere den letzten Satz lesen und versuchen zu verstehen ;)).

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/BJNR004370909.html
 
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Die EX Gruppe ist ebike spezifisch und hat wohl ein breiteres Einbaumaß.
Sie nutzt den Standart Shimano Freilauf. Darauf passen alle 9,10, 11, und 12f. Kassetten mit einem 11er als kleinstes Ritzel. Ob auch 8fach Kassette passt bin ich jetzt nicht sicher.
Dann könnte es durchaus sein das er die ganze Schaltung tauschen muss.
Den jeweils passenden shifter zur Kassette wird natürlich auch noch benötigt. Schaltwerk kann man erstmal testen. Manche Kombis passen.
 
§1 Absatz 3 klärt das abschließend ... (insbesondere den letzten Satz lesen und versuchen zu verstehen ;)).

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/BJNR004370909.html

Selbst Rotwild thematisiert dies auf ihrer Homepage.
Natürlich brauchst du keine Zulassung für dein Ebike, wäre auch schwachsinnig, aber Ebikes/Pedelecs fallen wie erwähnt unter die Maschinenrichtlinie.
Da kannst du dich nun hier und hier einlesen.
Du hast sicherlich eine Konformitätserklärung beim Kauf deines Ebikes bekommen. Sieht so aus: Ist nur irgend ein Beispiel
Auch noch interessant.
Und hier ist ein Interessanter Artikel diesbezüglich.
Und den kannst du dir auch noch durchlesen.

Da ich auch kein Freund davon bin und du so sehr auf deiner Meinung beharrst hoffe ich das du mich nun vom Gegenteil überzeugen kannst. :pensive:
 
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Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ich bin kein Hersteller, für mich gilt das StVG laut dem mein E-Bike wie ein Fahrrad behandelt wird. Daher wird mir kein Richter der Welt einen Strick draus drehen, wenn ich eine Kassette mit größeren/kleineren Ritzeln verbaue.
Mir persönlich eh wurscht ... ich gehöre nicht zu denen, die sich durch sinnlose Gesetze/Verordnungen strangulieren lassen. Das darfst du gerne anders handhaben - Thema damit für mich durch.
 
CE Missionar der wie viel tausendste? :openedeyewink:

ADFC
"Deshalb hat der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) zusammen mit Handelsverbänden einen Leitfaden herausgegeben, was bei einem Komponentenwechsel zu beachten ist. Dieser Leitfaden ist in erster Linie für den Fachhandel gedacht, hilft aber auch Privatleuten."

Ende OT.
 
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ich bin kein Hersteller, für mich gilt das StVG laut dem mein E-Bike wie ein Fahrrad behandelt wird. Daher wird mir kein Richter der Welt einen Strick draus drehen, wenn ich eine Kassette mit größeren/kleineren Ritzeln verbaue.
Mir persönlich eh wurscht ... ich gehöre nicht zu denen, die sich durch sinnlose Gesetze/Verordnungen strangulieren lassen. Das darfst du gerne anders handhaben - Thema damit für mich durch.

Das hat durchaus sehr viel miteinander zutun.
Du bedienst eine Maschine welche nach EU Richtlinien geprüft wurde.
Baust du etwas daran um und fährst mit dieser Maschine jemanden über den haufen dann wirst du ein Problem haben, sofern der Gutachter der sich damit befasst etwas von seinem Beruf versteht.
Ob dir das persönlich wurscht ist interessiert hier nicht. Deine Ignoranz die du hier an den Tag legst einfach unglaublich.

Alles was ich hier tue ist dem TE zu helfen und muss mich leider, aufgrund deiner Ignoranz, fortlaufend wiederholen und rechtfertigen, weil du einfach Unwahrheiten verbreitest. Du könntest ja auch etwas konstruktives beitragen und die Fakten akzeptieren wie sie sind aber dazu bist du offensichtlich nicht in der Lage wie du mittlerweile mehrfach unter Beweis gestellt hast.

Und ob du dich durch sinnlose Gesetze strangulieren lässt oder nicht interessiert hier leider auch niemanden.
Du kannst liebend gerne solche Umbauten durchführen, juckt mich nicht und würde ich auch tun, auch wenn du schonwieder was anderes andeutest.

Wenn das Thema dann für dich durch ist bin ich froh. Hoffe du diskutierst nicht immer so beharrlich wenn du keine Ahnung hast.

Nachtrag:
Man liest doch bestimmte die ebike.
Guckst du hier: https://ebike-mtb.com/rechtslage-e-mtb-was-darf-ich-und-wenn-ja-wie-viel/
 
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Und wenn ich mir ein Frameset kaufe darf ich es nur an die Wand hängen?

Nein selbstverständlich darfst du es fahren.
@TEE178
Bitte krieg dich wieder ein ... ich möchte nicht dran schuld sein, wenn dir die Erregung auf Magen oder Kreislauf schlägt. Alles gut ... ich lebe ignorant weiter, du darfst dich an selbstinterpretierte Gesetze halten, soviel du möchtest.
Stört mich nicht im Mindesten ...


Dazu fällt einem nichtsmehr ein. HAHAHA
 
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