Normale, KEINE LIZENIERTEN Gabeln und Dämpfer verbauen?

Bei jeder Veränderung erlischt die durch den Hersteller ausgestellte CE. Ausnahme besteht für Bauteile, welche der Hersteller zur alternativen Verwendung freigegeben hat, denn diese sind von ihm in der CE berücksichtigt worden.
Verändert man etwas, wird man selber zum Hersteller bzw. Inverkehrbringer. Damit steht man dann in der Pflicht eine CE Erklärung zu erstellen.


P.S.
Zulässig ist hier immer im Sinn von Freigabe durch den Hersteller zu verstehen. Für die CE gibt es kein Zulassungsverfahren.
Der Begriff „lizensiert“ im Titel bringt da noch mehr Verwirrung und macht in diesem Themenzusammenhang überhaupt keinen Sinn.
 
Conway hin oder her von 140mm auf 200 geht nicht, hinten geht sowieso nicht mehr, eine bessere Gabel mit 150mm geht (160mm wäre die Grenze).
Joa habs ja verstanden passt da nicht IN den Rahmen.. wie gesagt technisches verstehen ist nicht so ganz meins 😂

Bei jeder Veränderung erlischt die durch den Hersteller ausgestellte CE. Ausnahme besteht für Bauteile, welche der Hersteller zur alternativen Verwendung freigegeben hat, denn diese sind von ihm in der CE berücksichtigt worden.
Verändert man etwas, wird man selber zum Hersteller bzw. Inverkehrbringer. Damit steht man dann in der Pflicht eine CE Erklärung zu erstellen.


P.S.
Zulässig ist hier immer im Sinn von Freigabe durch den Hersteller zu verstehen. Für die CE gibt es kein Zulassungsverfahren.
Der Begriff „lizensiert“ im Titel bringt da noch mehr Verwirrung und macht in diesem Themenzusammenhang überhaupt keinen Sinn.

Ja kam nicht auf ein besseres Wort für lizenziert villeicht Freigabe aber das machen die Teilhersteller auch. Reverse/Raceface nicht nur der Hersteller des Bikes Conway.

Naja habs ja verstanden dass der Dämpfer garnicht in das Bike rein passt klar wie denn auch.
Wieder was Gelernt wie die nur gesagt haben Bau dir eine 200mm Gabel ein wären auch 1.2 wieder ich schlag ja durch. Aber wenn der Dämpfer nicht gewechselt werden kann lasse ich das sein.

Schöne Weihnachtszeit 🎄
 
Bei jeder Veränderung erlischt die durch den Hersteller ausgestellte CE. Ausnahme besteht für Bauteile, welche der Hersteller zur alternativen Verwendung freigegeben hat, denn diese sind von ihm in der CE berücksichtigt worden.
Verändert man etwas, wird man selber zum Hersteller bzw. Inverkehrbringer. Damit steht man dann in der Pflicht eine CE Erklärung zu erstellen.


P.S.
Zulässig ist hier immer im Sinn von Freigabe durch den Hersteller zu verstehen. Für die CE gibt es kein Zulassungsverfahren.
Der Begriff „lizensiert“ im Titel bringt da noch mehr Verwirrung und macht in diesem Themenzusammenhang überhaupt keinen Sinn.
Bezüglich Pedelec/Fahrrad ein fürchterlicher Schmarn.
 
Bei jeder Veränderung erlischt die durch den Hersteller ausgestellte CE. Ausnahme besteht für Bauteile, welche der Hersteller zur alternativen Verwendung freigegeben hat, denn diese sind von ihm in der CE berücksichtigt worden.
Verändert man etwas, wird man selber zum Hersteller bzw. Inverkehrbringer. Damit steht man dann in der Pflicht eine CE Erklärung zu erstellen.
Das interessiert dich als Privatperson überhaupt nicht!
 
@SantaMuerte
Kannst du uns mal schreiben, was du überhaupt mit deinem Rad machen willst?
Wenn du schon schreibst du hattest ein 160 mit 29 und dann noch ein 27.5 mit 140
Welche Bikes? Und was erhoffst du dir von einem Umbau der Feder Elemente?

Ich habe den Eindruck, das du nicht erklären kannst, was du überhaupt willst und deswegen auch "falsch beraten" wurdest....
 
Zuletzt bearbeitet:
Das interessiert dich als Privatperson überhaupt nicht!
Das sieht die EU im Blue Book aber anderst:
2.1...Ein Produkt, an dem erhebliche Veränderungen oder Überarbeitungen vorgenommen wurden, um die ursprüngliche Leistung, Verwendung oder Bauart zu verändern, kann als neues Produkt angesehen werden. Die Person, die die Veränderungen vor nimmt, wird dann zum Hersteller mit den entsprechenden Verpflichtungen.
 
Oh gott, das Thema hatten wir schon so oft. Im privat Gebrauch interessiert das niemand, sondern nur wenn du es als Gewerbetreibender in den Handel bringst....🤦‍♂️
Da steht auch "Ein Produkt" . Lies mal nach was in der EU als Produkt klassifiziert ist
Sonst müsstest du alles nach CE machen, was du für dich selber "herstellst"
Holzhacken nach CE oder was?
 
Junge ich kenne sogar die komponenten aber wenn du nur feindselig bist, ich habe ein anderes Thema da ist auch ein Bild von dem neuem 27.5!!! mit diesen SACHEN DAS MUSS NICHT HIER BESPROCHEN WERDEN.
Ich bedanke mich Herzlich bei tib02 und die mir das Sachlich erklärt haben ohne dieses ausschweifen deine Grammatik, dein titel, du kennst ja nichtmal dein Bike.
Eklig.
Am besten noch hast du schutzblech oder Mudguard erst danach rede ich mit dir. Coole typen habt sonst nix im leben geschafft wa.
 
Du glaubst jetzt aber nicht wirklich das man erst mal alle Beiträge eines TE sichtet, um an Infos zu kommen was er denn überhaupt wissen will?
Wenn dort wichtige Informationen versteckt sind, hättest Du es ja einfach Link setzen können.
 
Oh gott, das Thema hatten wir schon so oft. Im privat Gebrauch interessiert das niemand, sondern nur wenn du es als Gewerbetreibender in den Handel bringst....🤦‍♂️
Da steht auch "Ein Produkt" . Lies mal nach was in der EU als Produkt klassifiziert ist
Sonst müsstest du alles nach CE machen, was du für dich selber "herstellst"
Holzhacken nach CE oder was?
Da steht auch extra ganz allgemein "Die Person, ...".
Der Rest ist nur Polemik von jemanden der es nicht wahr haben will.
 
Du glaubst jetzt aber nicht wirklich das man erst mal alle Beiträge eines TE sichtet, um an Infos zu kommen was er denn überhaupt wissen will?
Wenn dort wichtige Informationen versteckt sind, hättest Du es ja einfach Link setzen können.
Wenn ich mein Fahrwerk kenne und den Hersteller wie in den Beiträgen auf den anderen Seiteb zu entnehmen ist weiß ich auch welches Model das ist.
Ich lerne jetzt ja auch dazu trotz Kommentare die echt nervig sind die ich gehofft habe in einem EMTB Forum nicht lesen zu müssen, Kriegt man alles oft genung zuhören.
 
EU Maschinenrichtlinie
Artikel 2 (Begriffsbestimmung)
i) „Hersteller“ jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder eine unvollstän- dige Maschine konstruiert und/oder baut und für die Über- einstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne der vorstehenden Begriffsbestimmung existiert, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet
 
Sorry, wenn ich den ganzen OT nicht lese aber habt Ihr schon geklärt, was mit LIZENIERTE Gabel\Dämpfer gemeint ist?
 
EU Maschinenrichtlinie
Artikel 2 (Begriffsbestimmung)
Die meisten haben bis heute nicht verstanden, dass ihr Pedelec unter die Maschinenrichtlinie fällt, weil es einen Motor hat.

Das Pedelec ist kein Fahrrad sondern eine Maschine die dem Fahrrad in relativ großem Maße gleichgestellt wurde (Betretungsrecht, keine Versicherungspflicht, kein Führerschein).

Solange niemand zu Schaden kommt ist alles in bester Ordnung. Aber wehe wenn doch...
 
Auch an einer Maschine darf ich rumbasteln solange ich sie nicht in den Verkehr bringe.

Wäre es tatsächlich anders, wäre jedes Nachrüstkit, egal ob Mittelmotor oder Nabenmotor illegal.

Und wenn ich an meinem motorlosen Rad irgendeinen Murks zusammenbastel der dann zu einem Unfall führt, bin ich genauso dran.

Wer keine Eigenverantwortung übernehmen will, gut, akzeptiert, aber bitte nicht ständig versuchen anderen das auch madig zu machen.
 
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