Bei jeder Veränderung erlischt die durch den Hersteller ausgestellte CE. Ausnahme besteht für Bauteile, welche der Hersteller zur alternativen Verwendung freigegeben hat, denn diese sind von ihm in der CE berücksichtigt worden.
Verändert man etwas, wird man selber zum Hersteller bzw. Inverkehrbringer. Damit steht man dann in der Pflicht eine CE Erklärung zu erstellen.
P.S.
Zulässig ist hier immer im Sinn von Freigabe durch den Hersteller zu verstehen. Für die CE gibt es kein Zulassungsverfahren.
Der Begriff „lizensiert“ im Titel bringt da noch mehr Verwirrung und macht in diesem Themenzusammenhang überhaupt keinen Sinn.
Verändert man etwas, wird man selber zum Hersteller bzw. Inverkehrbringer. Damit steht man dann in der Pflicht eine CE Erklärung zu erstellen.
P.S.
Zulässig ist hier immer im Sinn von Freigabe durch den Hersteller zu verstehen. Für die CE gibt es kein Zulassungsverfahren.
Der Begriff „lizensiert“ im Titel bringt da noch mehr Verwirrung und macht in diesem Themenzusammenhang überhaupt keinen Sinn.