Ich sehe immer mehr Verbote für „Fahrräder mit Motor“ in meiner Gegend

Das ist ja auch was komplett anderes was du schreibst. Du kannst natürlich schon Einschränkungen bzw. Ausnahmen definieren, aber nicht willkürliches wie "nur blaue Fahrzeuge".

Ein passenderes Beispiel als Vergleich zum fotografieren Schild wäre:
PHEVs frei

Es gibt keine Rechtsgrundlage, dass PHEVs irgendwo im öffentlichen Raum fahren dürfen, wo BEVs nicht fahren dürfen.
So ist es eben auch beim Pedelec und beim Fahrrad.
Die gesetzliche Gleichstellung verbietet eine Differenzierung, da es eine Diskriminierung darstellen würde.
 

Anzeige

Re: Ich sehe immer mehr Verbote für „Fahrräder mit Motor“ in meiner Gegend
2 Minuten Internetruhm?
Mache fressen dafür sogar Waschmittel.

Der Grund warum der TE hier Schelte bekommt ist doch in gewisser Weise nachvollziehbar:
Weder hat er geschrieben dass er bei der zuständigen Gemeinde nachgefragt hätte, obwohl das mehrfach angeraten wurde noch hat er hier kommuniziert wo (auf welcher Gemarkung) das Schild steht damit jemand anderes bei der Gemeinde anfragen könnte.

Nüchtern betrachtet sind das klassische Trolling-Marker.

https://www.rte.ie/brainstorm/2020/...assume-the-worst-about-other-peoples-motives/
 
Moin!
Ich will mal mit nem sachlichen Beitrag um die Ecke kommen.
Ich habe nämlich bezüglich des Schildes das Bundesverkehrsministerium angeschrieben. Ähmm oh sorry, ich muss ja Bundesministerium für Digitales und Verkehr schreiben, weil sonst kommt wieder irgendein Klugsch***er um die Ecke und schreibt, ich hätte auch mal in die Schule gehen und nicht nur zur Schule.


Folgende Antwort kam von denen:

„…
vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu möchten wir folgende Hinweise geben:

Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen nur die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder solche, die das Bundesministerium für Digitales und Verkehr nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt.

Die Durchführung der StVO (hier: Anordnung von Verkehrszeichen) ist nach grundsätzlicher Zuständigkeitsregelung eine ausschließliche Sache der Bundesländer, die diese Aufgabe als eigene Angelegenheit wahrnehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Fragen daher zuständigkeitshalber an die örtliche Straßenverkehrsbehörde zu richten und sich die Rechtsgrundlage und Rechtsfolge der Beschilderung erläutern zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
…“


Zwischen den Zeilen lese ich da jetzt raus, dass die auch keine Ahnung haben, was das Schild bedeutet.


Mich würde interessieren, was die örtliche Verkehrsbehörde dazu sagt, aber das müsste @ThomasOnTrail erfragen, da nur er weiß, wo das Foto ausgenommen wurde und welches dementsprechend die örtliche Verkehrsbehörde.
 
Sie schreiben ja was dazu, zurückhaltend, weil außerhalb des Zuständigkeitsbereich:

Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen nur die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder solche, die das Bundesministerium für Digitales und Verkehr nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt.
Das heißt so viel wie: Das Schild kommt im Verkehrsblatt nicht vor - also nicht gültig.

Der Rest bedeutet: Wir sind nicht zuständig und geben keine juristisch belastbare Auskunft. Holen sie die bitte bei zuständiger Stelle ein.

Aber genau das wurde hier ja schon mehrfach geschrieben.
 
Das ist hier natürlich alles nur im Dunkeln stochern, Vermutungen äußern und zwischen den Zeilen lesen.

Ich gehe mal davon aus, dass keiner im Verkehrsblatt nachgelesen hat. Ich zumindest nicht.
Aber warum habe ich das nicht? Weil die Verlautbarung, auf die das BMDV hinweist, leider ausschließlich gegen Bezahlung einsehbar ist. Ist für mich ein absolutes Unding, dass öffentlich Verlautbarungen nicht öffentlich zugänglich sind. Aber das soll ja hier nicht Thema sein.

Ich habe mal auf der Karte geschaut, wo sich Leopoldshafen überhaupt befindet. Wäre schon interessant zu wissen, wo das Schild 100%ig steht, weil ca 1km westlich von Leopoldshafen ist Rheinland-Pfalz. Und da wäre schon wieder ein anderes Landesministerium für den Verkehr zuständig.
 
Das ist hier natürlich alles nur im Dunkeln stochern, Vermutungen äußern und zwischen den Zeilen lesen.

Ich gehe mal davon aus, dass keiner im Verkehrsblatt nachgelesen hat. Ich zumindest nicht.
Aber warum habe ich das nicht? Weil die Verlautbarung, auf die das BMDV hinweist, leider ausschließlich gegen Bezahlung einsehbar ist. Ist für mich ein absolutes Unding, dass öffentlich Verlautbarungen nicht öffentlich zugänglich sind. Aber das soll ja hier nicht Thema sein.

Ich habe mal auf der Karte geschaut, wo sich Leopoldshafen überhaupt befindet. Wäre schon interessant zu wissen, wo das Schild 100%ig steht, weil ca 1km westlich von Leopoldshafen ist Rheinland-Pfalz. Und da wäre schon wieder ein anderes Landesministerium für den Verkehr zuständig.
Nein, das ist kein im Dunkeln stochern. Mit entsprechender beruflicher Erfahrung im Bereich Verwaltung und einem Studium, das zu einem Drittel aus dem Studium der Rechtswissenschaften besteht kann man solch ein Schreiben ganz klar lesen, verstehen und interpretieren. Besonders wenn das Verfassen solcher schreiben mal einige Jahre zum täglichen Brot gehörte.

Das Schild gibt es nicht in StVO und der Begriff "Fahrräder ohne Motor" erst recht nicht.
Damit ist die ganze Sache erledigt und gegenstandslos.
Nachlesen kannst du das alles selbst und juristisches Verständnis vorausgesetzt sogar verstehen.

Wird Zeit dass man diese blödsinnige Diskussion endlich mal beendet. Ausser geistigem Gewixe, Polemik und sinnloser Aufregung kommt dabei eh nix raus.
 
Nein, das ist kein im Dunkeln stochern.
Nach meiner Auffassung schon, solange das entsprechende Verkehrsblatt nicht vorliegt und/oder die zuständige Verkehrsbehörde sich nicht geäußert hat.

Mit entsprechender beruflicher Erfahrung im Bereich Verwaltung und einem Studium, das zu einem Drittel aus dem Studium der Rechtswissenschaften besteht kann man solch ein Schreiben ganz klar lesen, verstehen und interpretieren. Besonders wenn das Verfassen solcher schreiben mal einige Jahre zum täglichen Brot gehörte.
Glückwunsch zu deiner beruflichen Erfahrung sowie zu deinem Studium.
Hier geht es allerdings nicht um das lesen, verstehen und interpretieren von einem Schreiben einer Behörde, Ministerium oder ähnliches. Das Grundthema ist immer noch ein Verkehrszeichen. Und fürs Aufstellen davon zählen keine Schreiben, sondern Recht und Gesetz.

Das Schild gibt es nicht in StVO und der Begriff "Fahrräder ohne Motor" erst recht nicht.
Da hast du recht. In der StVO gibt es dies nicht.
Wie jedoch das BMDV aus der "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Vom 26. Januar 2001* In der Fassung vom 8. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021 B1)" zitiert hat, sind auch Verkehrsschilder zulässig, die nicht in der StVO stehen.
Es ist jedoch immer noch die Verlautbarung vom Verkehrsblatt unbekannt. Zumindest mir - warum, hatte ich bereits geschrieben. Man muss nämlich für den Inhalt einer öffentlicher Verlautbarung bezahlen.

Damit ist die ganze Sache erledigt und gegenstandslos.
Für mich nicht, solange der Inhalt des Verkehrsblattes nicht bekannt ist. Um an den Inhalt ranzukommen, muss man aber bezahlen (wie schon mehrfach geschrieben) oder die zuständige örtliche Verkehrsbehörde muss sich äußern. Und diese müsste uns dann 100% sagen können, was im Verkehrsblatt drin steht.

Nachlesen kannst du das alles selbst
Kann bzw. werde ich nicht. Gründe siehe oben.

und juristisches Verständnis vorausgesetzt sogar verstehen.
Juristisches Grundverständnis ist vorhanden. Mit diesem ist es möglich Gesetze, Verordnungen, etc. zu verstehen.

Wird Zeit dass man diese blödsinnige Diskussion endlich mal beendet.
Es geht hier um das Aufstellen eines Verkehrsschildes im öffentlichen Verkehrsraum. Damit wird der Bürger u.U. in seinem Handeln und seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Daher sollte es völlig legitim sein, dieses Aufstellen und vor allem die Gesetzmäßigkeit dieses Aufstellens zu hinterfragen.
Blödsinnig wird die Diskussion erst, wenn man andere hier beleidigt (siehe dein letzter Satz), emotional wird und sich aufgrund seiner beruflichen Erfahrung und der akademischen Bildung versucht über andere zu stellen.


Aufgrund der Beleidigung wird der letzte Satz nicht weiter kommentiert.


@Ghost Asx
Ich würde mich freuen, wenn du dich hier für dein im letzten Satz geschriebenes entschuldigst und zukünftig versuchst an einer sachlichen Diskussion teilzunehmen.
Oder andernfalls dieser Diskussion fernbleibst.
 
Schwurbel weiter... Deine Beiträge zeugen lediglich von unzureichende Fachkenntniss.
Und tschüss 😚
 
Zeigt mal wieder das typische „Ich bin Akademiker und du nicht Problem“ in unserer Gesellschaft.
Das Gesagte anderer ist nichts wert, weil man ja einen Bachelor, Master oder Doktor in dies und das hat.
 
Zurück
Oben