Ich sehe immer mehr Verbote für „Fahrräder mit Motor“ in meiner Gegend

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Re: Ich sehe immer mehr Verbote für „Fahrräder mit Motor“ in meiner Gegend
Ich weiss nicht warum hier so um Gültigkeit oder nicht herumschwadroniert wird. Schauts doch einer in der dt. Strassenverkehrsordnung nach, da ist das alles detailgetreu definiert.
Oder fragt einer beim Rechtsexperten der ADAC nach. Die sind da sehr hilfsbereit.
 
Ich hab nicht danach gesucht, aber ich weiss dass das dort definiert ist.
Der Tipp war für die, die es betrifft bzw. interessiert.
Als Ö interessiert mich ein Schild in einem deutschen Waldweg in Hinterscheissleiten ≤0.
 
Man sollte auch noch unterscheiden, zwischen einer Regelung und ihrer Durchsetzung. Wir wohnen beispielsweise an einer Straße, für die "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatz "Anlieger frei" gilt.
Kraftfahrzeuge werden hier regelmäßig kontrolliert und ggf. abkassiert, Fahrräder, die ausdrücklich im Verbot mitgemeint sind, in keinem Fall.
Von daher würde ich mir über besagtes Schild keinen Kopf machen ... mehr als nen unfreundlichen Blick wird es für eine "Zuwiderhandlung" nicht geben ... und den bekommt man ja auch bei uns im Wald, wo Biken ausdrücklich erlaubt ist.
 
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Von daher würde ich mir über besagtes Schild keinen Kopf machen ... mehr als nen unfreundlichen Blick wird es für eine "Zuwiderhandlung" nicht geben ... und den bekommt man ja auch bei uns im Wald, wo Biken ausdrücklich erlaubt ist.

Mich würde mal interessieren wie eine "Verfolgung" auszusehen hätte,
Spezialtruppe Iron Police die auf Segways die Bösewichter verfolgt und infaftiert ?

Light E-MTB Spezialeinheit wäre mir allerdings lieber
dann kann ich den Sachs am Berg endlich mal auf Stufe 3 oder 4 fahren :biggrin:

Aber auch mal ohne Flachs kurz über das eigene Verhalten im Wald nachzudenken
und immer Rücksicht und Freundlichkeit walten zu lassen.

Am Ende haben wir sonst wirklich überall mit Restriktionen zu rechnen die keiner will.
 
Als Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift gibt den „Katalog der Verkehrszeichen (VzKat)“.
In Teil 7 dieser Anlage findet man eine abschließende Auslistung aller Zusatzzeichen.
Ich weiss nicht warum hier so um Gültigkeit oder nicht herumschwadroniert wird. Schauts doch einer in der dt. Strassenverkehrsordnung nach, da ist das alles detailgetreu definiert.
Oder fragt einer beim Rechtsexperten der ADAC nach. Die sind da sehr hilfsbereit.
Weil ein Verkehrszeichen in D durchaus offiziell gültig sein kann, obwohl es nicht in der StVO enthalten ist.
Dazu die VWV zur StVO:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
...
III. Allgemeines über Verkehrszeichen
1. Es dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder solche, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt.
 
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Solche Schilder habe ich noch nicht gesehen, würde sie aber auch gekonnt ignorieren.

Wie bereits zigfach erwähnt gibt es keinen rechtlichen unterschied zwischen Fahrrad und Pedelec, dementsprechend kann auch nicht nur eines der beiden ausgeschlossen werden.

Bei uns ist es aber aktuell so, dass Waldwege mit behilfsmäßigen Schranken Radfahrer*innen und Reiter*innen ausschließen sollen. Hier weiß auch keiner so genau, ob diese Schranken amtlich oder privat aufgestellt wurden. Einen besonders professionellen Eindruck hinterlassen sie nicht, das sie meist einfach aus ein paar Ästen zusammengeschustert sind.

Aber auch diese "Schranken" ignoriere ich gekonnt ;)
 
Solche Schilder habe ich noch nicht gesehen, würde sie aber auch gekonnt ignorieren.

Wie bereits zigfach erwähnt gibt es keinen rechtlichen unterschied zwischen Fahrrad und Pedelec, dementsprechend kann auch nicht nur eines der beiden ausgeschlossen werden.

Bei uns ist es aber aktuell so, dass Waldwege mit behilfsmäßigen Schranken Radfahrer*innen und Reiter*innen ausschließen sollen. Hier weiß auch keiner so genau, ob diese Schranken amtlich oder privat aufgestellt wurden. Einen besonders professionellen Eindruck hinterlassen sie nicht, das sie meist einfach aus ein paar Ästen zusammengeschustert sind.

Aber auch diese "Schranken" ignoriere ich gekonnt ;)
Die letzte Schranke die ich ignoriert habe, hat mich Zeit X im "unbewußt" sein gekostet.
 
@Boonzay dann war das wohl nicht „gekonnt“ ;) :D

inoffiziellen Schranken habe ich noch nicht gesichtet. Dafür aber absichtlich über den Weg platzierte kleinere Baumstämme. Mich hält das zwar nicht auf, aber dafür die schwächeren Radfahrer. Die kommen dann tatsächlich nicht drüber.
 
In den USA gibt es das hier in einigen Nationalparks:

iu


Kann man schon verstehen, weil es auch in Europa - bspw. den Alpen - durch die eMTBs noch voller geworden ist.
Wenn ich mir den Zustand der Speichen des Hinterrades ansehe und dann noch das Ladekabel, was drangelassen wurde, so zu fahren ist nunmal saugefährlich, find ich gut und richtig, dass sowas unterbunden wird.
 
Ist ja krass, dass sich hier so auf den OP eingeschossen wird. Als ob der das Schild aufgehängt hätte. Und was genau hat man davon, dass man mit seinem Thread hier "Klicks erzeugt"?

2 Minuten Internetruhm?
Mache fressen dafür sogar Waschmittel.

Der Grund warum der TE hier Schelte bekommt ist doch in gewisser Weise nachvollziehbar:
Weder hat er geschrieben dass er bei der zuständigen Gemeinde nachgefragt hätte, obwohl das mehrfach angeraten wurde noch hat er hier kommuniziert wo (auf welcher Gemarkung) das Schild steht damit jemand anderes bei der Gemeinde anfragen könnte.

Nüchtern betrachtet sind das klassische Trolling-Marker.
 
Wie bereits zigfach erwähnt gibt es keinen rechtlichen unterschied zwischen Fahrrad und Pedelec, dementsprechend kann auch nicht nur eines der beiden ausgeschlossen werden.
Woher leitet sich dein Rechtsverständnis ab?
Selbstverständlich kann das Verbotszeichen 250 durch ein Zusatzzeichen ein Durchfahrtsverbot weiter einschränken oder Ausnahmen zulassen. So könnte es auch heissen „Fahrräder mit Unterstützung bis 25 km/h von 08:00 - 12:00 Uhr frei“
Das Zusatzzeichen hat somit volle Rechtskraft.
 
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