HAIBIKE Rahmenbruch

Zum 1000 mal, das gilt für Gewerbe und Hersteller, NICHT für Privatpersonen.
Informier dich einfach über CE.
CE benötigst du, wenn du etwas in der EU in den Handel bringen willst. --> Hersteller und Gewerbe.
Das hat NICHTS mit den Garantiebedingungen des Herstellers zu tun
Haibike ( Hersteller/ Gewerbe) bringt ein Radmodell als Gesamtpaket, mit entsprechender CE-Kennzeichnung, auf den Markt.
Mir dieser CE-Kennzeichnung garantiert der Hersteller ( Gewerbe) für die Sicherheit seines Produktes und haftet unter Umständen dafür.
Jetzt kommst Du und baust lustig nach deinem Gusto um und hast irgendwann einen Unfall, weil vielleicht irgendwas von deinem Umbau nicht richtig funktioniert hat.
Willst Du dann, bei der Zivilgerichtsverhandlung, bei der es um Deine Ansprüche gegen den Hersteller (Gewerbe) geht, mit Argumentation auftrumpfen?
 
Haibike ( Hersteller/ Gewerbe) bringt ein Radmodell als Gesamtpaket, mit entsprechender CE-Kennzeichnung, auf den Markt.
Mir dieser CE-Kennzeichnung garantiert der Hersteller ( Gewerbe) für die Sicherheit seines Produktes und haftet unter Umständen dafür.
Jetzt kommst Du und baust lustig nach deinem Gusto um und hast irgendwann einen Unfall, weil vielleicht irgendwas von deinem Umbau nicht richtig funktioniert hat.
Willst Du dann, bei der Zivilgerichtsverhandlung, bei der es um Deine Ansprüche gegen den Hersteller (Gewerbe) geht, mit Argumentation auftrumpfen?
Welchen Teil von „Der Hersteller (Haibike) hat nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung durch den Händler zu tun“ hast Du nicht verstanden?
 
Haibike ( Hersteller/ Gewerbe) bringt ein Radmodell als Gesamtpaket, mit entsprechender CE-Kennzeichnung, auf den Markt.
Mir dieser CE-Kennzeichnung garantiert der Hersteller ( Gewerbe) für die Sicherheit seines Produktes und haftet unter Umständen dafür.
Jetzt kommst Du und baust lustig nach deinem Gusto um und hast irgendwann einen Unfall, weil vielleicht irgendwas von deinem Umbau nicht richtig funktioniert hat.
Willst Du dann, bei der Zivilgerichtsverhandlung, bei der es um Deine Ansprüche gegen den Hersteller (Gewerbe) geht, mit Argumentation auftrumpfen?
Hä?
Wann war denn das überhaupt Gegenstand des Themas?
Chill mal....
 
Das ist nicht richtig. CE hat überhaupt nichts mit der Gewährleistung zu tun und Haibike auch nicht. Gewährleistung ist Sache des Händlers.
Bei CE bin ich mit dir einig. Beim Händler nicht. Der Händler ist der verlängerte Arm des Hestellers, alle Gewärleistungsaktionen müssen über ihn laufen. Letztendlich ist Haibike der Gewährleistungsgeber.
Von Vorteil ist wenn der Händler einen guten Draht zum Hersteller hat. So jedenfalls kenne ich das als ehemaliger Händler.
 
Aber, Du kannst natürlich umbauen (Privatperson), das Haibike Logo und CS-Kennzeichnung entfernen, dass Bike in Punkhead umbenennen, es nicht in den Handel bringen.
Dann dürfte alles ok sein, erleichtert auch ungemein die Gewährleistungs-Ansprüche.
 
Der Rahmenbruch hat aber nunmal gar nichts mit der CE-Kennzeichnung oder dem Umbau des Kettenblatts von 2-fach zu 1-fach zu tun!
 
Der Händler ist der verlängerte Arm des Hestellers, alle Gewärleistungsaktionen müssen über ihn laufen. Letztendlich ist Haibike der Gewährleistungsgeber.
Das stimmt einfach nicht. Ich bin selber Händler, wenn auch nicht aus der Fahrradbranche. Der Händler ist gegenüber den Endkunden gewährleistungspflichtig. Der Hersteller gegenüber dem Händler ebenso. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Es gelten auch vollkommen andere gesetzliche Regeln.
Das eine ist BtoC, das andere BtoB.

Aber wir sind ein freies Land, jeder darf seine eigene Meinung haben. Auch wenn es keinen Zusammenhang zu Tatsachen gibt. ;-)
 
Der Rahmenbruch hat aber nunmal gar nichts mit der CE-Kennzeichnung oder dem Umbau des Kettenblatts von 2-fach zu 1-fach zu tun!
Stimmt, da bin ich völlig bei Dir/ Euch.
Aber wir reden hier nicht von Logik, sondern von Rechtsprechung.
Und da wird sich Haibike genau auf das berufen, was ich hier so von mir gebe.
Die werden sich einen doofen angehen lassen.

Du hast umgebaut, ohne deren Einwilligung, Gewährleistung am A..
 
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