EU-Kommision hat entscheiden: Die Pflicht zur E-Bike Haftpflichtversicherung kommt nicht!

...das ist jetzt aber auch ärgerlich! Kein Nummernschild, kein Kraftfahrzeug, keine Versicherungspflicht... ...und dann steht in dem Bericht auch noch, dass die Teile nur eine Tretunterstützung haben, und gar nicht von alleine fahren.

...na hoffentlich weint jetzt niemand.
 

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Re: EU-Kommision hat entscheiden: Die Pflicht zur E-Bike Haftpflichtversicherung kommt nicht!
Dann wäre ich für eine Befreiung aller eBiker von der Kfz Steuer....lach
Hier macht sich wieder ein Schwachkopf Gedanken, der nur glänzen will um einen vermeintlich neuen Wirtschaftszweig zu melken.
Sorry bin auf keinen Fall Frauen und oder Kinderfeindlich.....aber brauchen Rowdymütter mit Kinderwagen die mir in die Hacken fahren auch ne Haftpflicht.....
 
Sorry bin auf keinen Fall Frauen und oder Kinderfeindlich.....aber brauchen Rowdymütter mit Kinderwagen die mir in die Hacken fahren auch ne Haftpflicht.....
Ja auf jeden fall, muss dann aber auch für Einkaufswagen an der Kasse gelten. :D
Mal im Ernst, ich bin sehr froh, dass so eine Versicherung wohl doch nicht kommt.
Denn das würde der erschwinglichen Elektromobilität (E-Bike) das Genick brechen.
 
Ich habe hier jetzt nicht alles gelesen.....hoffe daher es wurde noch nicht diskutiert.

Ich hatte am Freitag mit einen Kollegen folgende Diskussion und wir sind ganz verschiedener Ansichten.

Lage: ich kaufe für mein Ebike ein Tuningkit bis 45 km/h. Vorerst ist die Lage klar. Erlöschen der Betriebserlaubnis, Garantie usw.. Jetzt kaufe ich mir ein Moppedschild und versichere mich dort unter dem Punkt Ebike bis 45 km/h. Den Versicherungsschein und -schild führe ich wie vorgeschrieben mit. Uns ging es jetzt rein um das Haftpflichtthema. Habe ich nun Haftpflichtschutz wenn ich Unfallverursacher bin?

Was meint ihr denn dazu?
 

... ohne Typenprüfung keine Zulassung möglich ist - und die Haftpflicht mit der Zulassung verküpft ist.

In CH geht die Sache mit der Haftplicht (für die schnellen 45er) supereinfach:

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Muss ich die hier vielfach geäusserte Besorgnis über eine Haftpflicht für langsame 25er als Sorge über eine ausufernd bürokratisch ausgestaltete BRD-Lösung verstehen?
 
Die Schweiz wieder .

Nein keine Sorge. Es interessiert mich einfach nur. Weil es ja immer heißt, dass es durch Tuning zulassungspflichtig wird, dachte ich, dass ich es eben durch zulassen einfach wieder Haftpflicht versichere.
 
Die Schweiz wieder .

Ich schau in den Sachen gerne über die Grenze, weil CH und BRD mit derselben Sache oft sehr unterschiedlich umgehen.

So gibt es (oder gab es?) in CH eine Möglichkeit, für selbstaufgebaute 45er eine Zulassung zu erhalten, ohne eine überproportional teuere Typenprüfung zu durchlaufen. Damit soll (sollte?) die Entwicklung von E-Bikes gefördert werden.

Gewerbsmässige Hesteller erhalten auch heute provisorische Betriebserlaubnisse für ihre noch nicht zugelassenen Modelle.
 
Seltsam. Gleiches Thema, unterschiedliche Herangehensweisen in D - CH. Bürokratie läuft halt in D .

Nagut. Dann ist das wohl so und es ist nicht versicherbar. Zwar technisch für mich nicht nachvollziehbar aber ja nun nicht änderbar. Es ist ja völlig Banane ob ich mit einen getunten Pedelec mit 45 km/h jemanden umhaue oder halt mit einen S-Pedelec. Beides hat Speed bis 45 km/h und muss vom Fahrer kontrolliert und gesteuert werden. Vom Risiko für mich daher identisch. Aber wenn die Betriebserlaubnis halt erlischt und es daher absolut nicht möglich ist....dann ist das halt so.
 
...ob es versicherbar ist, entscheidet letztlich - sofern Du es anleierst und beauftragst - ein KFZ-Sachverständiger. Du musst dann von Deinem Kraftfahrzeug (Pedelec mit 45 Km/h Tuning) ein Einzelgutachten erstellen lassen, und wirst hinterher als "Hersteller" eingetragen. Das ist sowohl theoretisch, als auch praktisch machbar, und wird so um die 300-500€ kosten. Dass das Bike StVO gerecht ausgestattet sein muss - fest verschraubt, nicht gesteckt - versteht sich von selbst. Schau mal ins Pedelec Forum und frage dort. Da gibt es Leute, die sowas wohl schon gemacht haben sollen. Hier geht es um MTBs... ...und die fahren auf Wegen, auf Denen S-Pedelecs eh nicht fahren dürfen.
 
... ohne Typenprüfung keine Zulassung möglich ist - und die Haftpflicht mit der Zulassung verküpft ist.

In CH geht die Sache mit der Haftplicht (für die schnellen 45er) supereinfach:


Muss ich die hier vielfach geäusserte Besorgnis über eine Haftpflicht für langsame 25er als Sorge über eine ausufernd bürokratisch ausgestaltete BRD-Lösung verstehen?


...in Deutschland geht die Zulassung eines S-Pedelec ebenso einfach. Der TO möchte allerdings ein Pedelec zum S-Pedelec machen. Das ist eine andere Hausnummer.

Die Besorgnis über eine Haftpflicht für Pedelec bis 25 Km/h ist getrennt zu sehen, von der Besorgnis, dass potentiell in Folge dessen, das Pedelec als KFZ gülte, und somit das Befahren von Waldwegen verboten wäre. Mit einer Haftpflicht ohne weitere Nutzungseinschränkungen, hätten hier Viele wohl kein Problem. Die zwangsläufige Folge wäre dann allerdings, dass zukünftig alle Fahrräder eine Haftpflicht bräuchten. Denn die Haftpflicht als Pflichtversicherung behuft auf der besonderen Gefährdung, die durch ein KFZ ausgeht. Diese Gefährdung ist - entgegen den unbelegten Behauptungen einiger Pedelec-Gegner* - nachweislich beim Pedelec nicht höher als beim Fahrrad.

*...genau das wurde durch die EU-Kommission geprüft, und deshalb gibt es keine Haftpflichtpflicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Gefährdung ist - entgegen den unbelegten Behauptungen einiger Pedelec-Gegner* - nachweislich beim Pedelec nicht höher als beim Fahrrad.

*...genau das wurde durch die EU-Kommission geprüft, und deshalb gibt es keine Haftpflichtpflicht.

Da hat der Lobbyverband der Fahrradindustrie wieder ganze Arbeit geleistet
 
...in Deutschland geht die Zulassung eines S-Pedelec ebenso einfach. Der TO möchte allerdings ein Pedelec zum S-Pedelec machen. Das ist eine andere Hausnummer.

Allerdings, denn die Teileliste, die an einem 45er dran sein müssen, geht ins Geld - so dann alles im Retailmarkt erhältlich ist. In CH sind die Kosten für die Typenprüfung höher, dem hörensagen nach ist alleine die Motorleitsungsprüfung bei der EMPA teurer als das Bike selbst.

Ich habe die ursprüngliche Frage so Verstanden: Kann ich mein auf 45km7h aufgebohrtes eMTB korrekt versichern - und dann das Nummernsild zu Hause oder im Rucksack lassen?
 
Ich habe die ursprüngliche Frage so Verstanden: Kann ich mein auf 45km7h aufgebohrtes eMTB korrekt versichern - und dann das Nummernsild zu Hause oder im Rucksack lassen?

Genau das war meine Frage. Und als Hintergrund geht es um die reine Haftpflichtdeckung wenn ich einen Schaden verursache. Also nix Kasko usw. Das Nummernschild kann auch gern am Bike statt im Rucksack montiert werden. Aber es wird den Sachverhalt nicht ändern. Ist aus benannten Gründen so nicht machbar.
 
Lage: ich kaufe für mein Ebike ein Tuningkit bis 45 km/h. Vorerst ist die Lage klar. Erlöschen der Betriebserlaubnis

Gedankenlage komplett unklar würde ich sagen.

Wie kann etwas erlöschen das garnicht vorhanden ist? ;)

Ein Pedelec25 besitzt keine Betriebserlaubnis!


Jetzt kaufe ich mir ein Moppedschild und versichere mich dort unter dem Punkt Ebike bis 45 km/h. Den Versicherungsschein und -schild führe ich wie vorgeschrieben mit.

NEIN!

Erst mal musst Du zum TÜV und eine Betriebserlaubnis einholen. Die ist an mehr gebunden als nur eine max. unterstützte Höchstgeschwindigkeit. Spiegel, Reifen u.s.w. ...
 
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