E-Bike-Tuning: Industrie sagt der Manipulation den Kampf an

Die Mitglieder der AG Fahrradwirtschaft (AGF) erklären mit einer Selbstverpflichtung dem Tuning und der Manipulation von E-Bikes den Kampf. In einer Selbstverpflichtung listen sie einige Maßnahmen dagegen auf.


→ Den vollständigen Artikel "E-Bike-Tuning: Industrie sagt der Manipulation den Kampf an" im Newsbereich lesen


 
Schwarz auf weiss

Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 22 Kennzeichenmissbrauch


(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1.
ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2.
ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3.
das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__22.html

Urkundenunterdrückung dürfte deutlich schwerwiegender ausfallen als die Fahrt im Wald.
Die Rennleitung ist auch nicht doof die hören Ausreden jeden Tag zu Hauf.

Schönen Tag noch
 
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Re: E-Bike-Tuning: Industrie sagt der Manipulation den Kampf an
Triathlonforum.
Nun ja.
Aber guter Punkt da: wer hat tatsächlich schon die Erfahrung am eigenen Leib gemacht und kann berichten, mit frisiertem Ebike gestoppt worden oder nem vollbeladenen Heizöltanker in die Parade geritten zu sein.
Preise, Verfahren, Strafen...
Anyone?
Ich lese hier immer nur Konjunktiv und von Leuten, die clean unterwegs sind (oder so tun als ob)...
 
Wenn Du Gesetze lesen und auch richtig deuten kannst, dann erübrigt sich deine Frage danach normalerweiswe von selbst.
fahrzeug und Kennzeichen ergeben eine Urkunde, trennst Du das Kennzeichen von Rad und steckst es in die Tasche, unterdrückst Du einen Teil (Kennzeichen) der Urkunde. Da ist dann wurscht ob Du so im Wald oder auf der Strasse gefahren bist. Vorsätzliche Urkundenunterdrückung wird als Straftat gewertet.

Muss schon ein echter "Volltrottel" sein der sein Kennzeichen befestigt hat und gleich 2 Schrauben auf einmal verliert!

Die Rennleitung ist nicht doof!

Fahr halt mal auf eine Polizeiwache und frag nach was passiert wenn Du vorsätzlich dein Kennzeichen abmontierst, es in eine Tasche steckst und so im Wald damit erwischt wirst. Oder wenn Du mit einem frisierten Pedelec am öffentlichen Verkehr teil nimmst.

Pass aber auf, nicht das man dich gleich in die Klappse einweist.

Und dann berichte mal .... :)
 
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Jetzt müsste man nur noch den Unterschied zwischen einem amtlichen Kennzeichen und einem Versicherungskennzeichen verstehen... wobei ich nicht glaube das der Unterschied von allen verstanden wird, wahrscheinlich glüht Googel gerade wieder und es wird nach Argumenten gesucht....
 
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Kennzeichen ist Kennzeichen, es gehört zum Fahrzeug, jedes Kennzeichen gibt es nur einmal!
Lass es doch mal drauf an kommen, mein Angebot steht noch!

Aber dazu bist Du scheinbar dann doch zu Feige :biggrin:

Aber mal so zu Info für dich, jedes Versicherungskennzeichen ist beim Kba, dem Kraftfahrtbundesamt gespeichert genauso wie jedes andere KFZ Kennzeichen auch!

Den Rest weisst Du ja selber, Buchstaben für Versicherungsgesellschaft, Zahlen .... :cool:
 
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Jetzt müsste man nur noch den Unterschied zwischen einem amtlichen Kennzeichen und einem Versicherungskennzeichen verstehen... wobei ich nicht glaube das der Unterschied von allen verstanden wird, wahrscheinlich glüht Googel gerade wieder und es wird nach Argumenten gesucht....

Nicht nach Argumenten, Quellen, nur rechtsgültige Quellen!

Du hast es jedenfalls nicht verstanden das ist mal glasklar :)

Schwarz auf weiss:

II. Die Fahrt am 28. Juli 2014


1. Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 I StGB
....
Zunächst führt der Senat aus, dass auch Versicherungskennzeichen in Verbindung mit dem jeweiligen Fahrzeug eine (zusammengesetzte) Urkunde darstellen:

„Versicherungskennzeichen sind gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 FZV dazu bestimmt, den Nachweis für das Bestehen eines dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechenden Haftpflichtversicherungsvertrags zu erbringen. Der Versicherer händigt das Versicherungskennzeichen dem Versicherungsnehmer nicht zur beliebigen Verwendung, sondern ausschließlich zur Anbringung an dem im Versicherungsvertrag bezeichneten Fahrzeug aus. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bei der Anbringung des Versicherungskennzeichens als verlängerter Arm des Versicherers tätig wird und auf Grund der ihm vom Versicherer erteilten Ermächtigung Versicherungskennzeichen und versichertes Fahrzeug zu einer Urkunde verbindet. Dementsprechend betrachtet die Verkehrsauffassung ein an einem Fahrzeug angebrachtes Versicherungskennzeichen als Erklärung des Versicherers mit dem Inhalt, dass gerade für dasjenige Fahrzeug, an dem sich das Kennzeichen befindet, ein Haftpflichtversicherungsvertrag abgeschlossen ist.“

Quelle: https://jura-online.de/blog/2016/12...wendung-eines-entstempelten-kfz-kennzeichens/

Dein Bildungsniveau wird langsam arg dünn!

-----------

Den Rest muss man auf den Fall bezogen betrachten. Ist also nicht weiter verwertbar. Es geht ledigtlich darum das auch ein Versicherungskennzeichen + ein Fahrzeug eine Urkunde, eine zusammengesetze Urkunde darstellen, was @tib02 ja bestreitet, bzw. versucht sichverzweifelt rauszuwinden aus seiner Bildungslücke.

Die, die gegen dich mal Klagen haben bestimmt eine rießige Bespassung inklusive :)
 
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Wenn Du Gesetze lesen und auch richtig deuten kannst, dann erübrigt sich deine Frage danach normalerweiswe von selbst.
:)

Das überlasse ich Rechtsanwälten. Die haben das jahrelang studiert. Die sind mir darin deutlich überlegen, egal, wie lange ich mir im Internet da irgendwelche Auszüge ergoogle.

Muss schon ein echter "Volltrottel" sein der sein Kennzeichen befestigt hat und gleich 2 Schrauben auf einmal verliert!

Die Rennleitung ist nicht doof!
Dann bin ich eben ein Volltrottel.
Immerhin hat mir die Rennleitung das Kennzeichen wiedergebracht, wenn auch leider zu spät. Nach drei Tagen mit nem selbstgemalten Pappnummernschild kam ich grad von der Zulassungsstelle nach Hause wo mich die Oma mit den Worten empfind "Die Polizei war da, die haben dein Nummernschild abgegeben".
Ist beispielsweise einer der Unterschiede zwischen Nummernschild am Auto und nem Versicherungskennzeichen: durch die Buchstaben-/Zahlenkombination ist es eindeutig einem Fahrzeughalter zuzuordnen, Versicherungskennzeichen nicht.
Der Ausdruck "Zulassung" tirfft bei einem (nur) versicherungspflichtigen Fahrzeug ja schon gar nicht zu, dementsprechend ist das Versicherungskennzeichen nur ein Nachweis der Versicherung, nicht der Zulassung.
Zudem bezieht sich dein Zitat oben auf die Verwendung des VKZs an einem anderen Fahrzeug als vorgesehen/versichert. Das ist ne andere Baustelle als das Täfelchen am vorgesehenen Rad nicht angebaut, sondern nur einstecken zu haben. Ob anschliessend der Nachweis gelingt, dass es nie angebaut war oder vom Fahrradeigner nachgewiesen werden kann, dass es schon angebaut und tatsächlich abgefallen war, ist wieder ne andere Frage.
Auch der Link "
Urkundenfälschung bei der Verwendung eines entstempelten Kfz-Kennzeichens?" ist völlig unzutreffend, da ja mitlerweile deutlich herausgearbeitet ist, dass es sich nicht um KFZ-Kennzeichen handelt und das VKZ auch nicht gestempelt ist.

Hilft hier aber so oder so nicht weiter, denn es ist nur der Nebenkriegsschauplatz, den du mit deiner Haltung, wer ein Ebike schneller mache, sei Versicherungbetrüger, aufgemacht hast. Mag sein, dass dem tatsächlich so ist, auch wenn ich hier keine schlüssigen Argumente dafür gelesen hab bisher.
Ich geh die Tage mal einen heben mit jemandem, der mir da sicher mehr Antworten geben kann als Google.
 
Unterschiede zwischen Nummernschild am Auto und nem Versicherungskennzeichen: durch die Buchstaben-/Zahlenkombination ist es eindeutig einem Fahrzeughalter zuzuordnen, Versicherungskennzeichen nicht.

Blödsinn!
Über die Buchstabenkombination bekommt man die Versicherung raus, und die Versicherung weiß schon welchem Halter sie welche Zahlenkombination zugeordnet hat.
Bei welcher Versicherung Du bist kann jeder Ottonormalbürger im Internet nachschauen sofern Du nicht Urkundenunterschlagung tätigst.

https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/online-auskunft/


Urkundenfälschung bei der Verwendung eines entstempelten Kfz-Kennzeichens?
" ist völlig unzutreffend, da ja mitlerweile deutlich herausgearbeitet ist, dass es sich nicht um KFZ-Kennzeichen handelt und das VKZ auch nicht gestempelt ist.

Was habe ich geschrieben?

Den Rest muss man auf den Fall bezogen betrachten. Ist also nicht weiter verwertbar.

Um was ging es?

Um Urkundenunterdrückung!

Was hat @tib02 in den Raum gestellt?

Jetzt müsste man nur noch den Unterschied zwischen einem amtlichen Kennzeichen und einem Versicherungskennzeichen verstehen...

Die Aussage sollte darauf deuten das ein Versicherungskennzeichen und ein Kleinkraftrad KEINE Urkunde zusammen ergeben.

Das ist falsch!

Lese:

Zunächst führt der Senat aus, dass auch Versicherungskennzeichen in Verbindung mit dem jeweiligen Fahrzeug eine (zusammengesetzte) Urkunde darstellen:
Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bei der Anbringung des Versicherungskennzeichens als verlängerter Arm des Versicherers tätig wird und auf Grund der ihm vom Versicherer erteilten Ermächtigung Versicherungskennzeichen und versichertes Fahrzeug zu einer Urkunde verbindet.

Quelle: https://jura-online.de/blog/2016/12...wendung-eines-entstempelten-kfz-kennzeichens/

Also, wenn es eine zusammengesetzte Urkunde ergibt, unterdrückt man diese wenn man das Versicherungskennzeichen vorsätzlich abmontiert.
Wenn dazu noch jemand im Wald fährt wo er ohnehin nicht fahren darf, dann braucht Onkel Polizist zur 1+1 zusammen zählen und es läuft automatisch auf vorsätzliche Unkundenunterdrückung raus.

Das ist nunmal so, ob euch das jetzt gefällt oder nicht!

Und hier nochmal, von einer Anwältin:
Darüber hinaus verstehe ich den Sachverhalt so, dass Sie am 12.03.2008 ohne Kennzeichen, nicht aber mit dem abgelaufenen Kennzeichen des Fahrrads mit Hilfsmotor unterwegs waren. Für den Fall, dass das abgelaufene Kennzeichen noch am Mofa war, steht zudem Urkundenfälschung im Raum. Fahrrad und Kennzeichen stellten eine zusammengesetzte Urkunde dar, die Sie verändert haben.

Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Mofa-Fahren-ohne-gueltiges-Versicherungskennzeichen--f38066.html

Heisst im Klartext, wenn Du das gültige in der Tasche oder egal wo hast, und das alte dran, dann ist es Urkundenfälschung.
Hättest Du jetzt garkeins dran und das gültige in der Tasche dann muss es ganz klar eine Urkundenunterdrückung sein.
 
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Mal ne Frage: Wie ist eigentlich die Rolle des Händlers, der einem Pedelec-Fahrer ein Tuning Kit verkauft, ihn auf die Gesetze hinweist (im Straßenverkehr böse böse, nur auf Privatgelande usw.). Der Kunde nickt ab, kauft, baut ein, fährt aber nun doch im Staßenverkehr, macht einen Unfall mit beträchtlichem Sach-/Personenschaden. Ist der Händler/Verkäufer fein raus oder trifft ihn ein Mithaftung?
 
Wenn jetzt schon Anwälte Rechtsprechung machen, sind wir fast schon bei Judge Dredd:cool:

Also meine Film- und Serienhelden der Jugend waren eher McGyver, Thomas Magnum und Bud Spencer, denn Judge Dredd. Ich glaube die Rollen von Stefan Derrick, Professor Brinkmann sind noch zu vergeben... bzw. ich vage sie nicht zu verteilen.
 
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Mal ne Frage: Wie ist eigentlich die Rolle des Händlers, der einem Pedelec-Fahrer ein Tuning Kit verkauft, ihn auf die Gesetze hinweist (im Straßenverkehr böse böse, nur auf Privatgelande usw.). Der Kunde nickt ab, kauft, baut ein, fährt aber nun doch im Staßenverkehr, macht einen Unfall mit beträchtlichem Sach-/Personenschaden. Ist der Händler/Verkäufer fein raus oder trifft ihn ein Mithaftung?


Verkaufen ist überhaupt kein Problem.
Er sollte nur sicherstellen, ähnlich wie bei nicht zugelassener Beleuchtung, dass er nachweisen kann, den Kunden belehrt zu haben.
Dazu reicht es im Zweifelsfall, einen entsprechenden Hinweis zum Artikel auf den Kassenzettel zu drucken.

Die erweiterte Antwort zum Einbau kennt zwei Perspektiven: zunächst darfst du als Händler auch Rennräder oder MTBs, die nicht die nötige Ausstattung zur Benutzung im Bereich der StVO besitzen, reparieren und dem Kunden wieder mitgeben. Von daher machst du nichts anderes, wenn du eine Tuningmassnahme verbaust und den Kunden darauf hinweist, dass er damit ausschliesslich auf Privatgelände fahren darf.
Es ist dir nicht zuzumuten, die Einhaltung der Rechtssituation durch den Kunden zu kontrollieren.
Streng genommen kannst du natürlich, sobald der Kunde vorm Laden oder der Werkstatt aufsteigt und losfährt, die Polizei benachrichtigen...

Der zweite Punkt ist die Produkthaftung, und der bzw. diese könnte selbst dann greifen, wenn auf Privatgelände ein Unfall passiert. Da du als Händler das Fahrzeug über den vom Hersteller vorgesehenen Serienzustand hinaus modifiziert hast, wirst du sozusagen Hersteller dieses Ebikes und bist für die Betriebssicherheit selbigens verantwortlich (und eben haftbar zu machen).
Würde der Kunde behaupten, der Unfall sei geschehen, weil beispielsweise die Bremsen versagt haben, müsstest Du als Inverkehrbringer im Zweifelsfall nachzuweisen, dass sie dies nicht aufgrund der nun auftretenden, tendenziell höheren Betriebslasten taten.
Das ist ein banales Beispiel, aber die Möglichkeiten sind vielfältig: stell dir nur vor, bei dem Crash wurde eine Speiche aus der Felge gerissen. Der Kunde behauptet, dass er gestürzt sei, weil die Speiche vorher gerissen sei.
Oder sein Steuersatz hatte Spiel und das Rad bekam dadurch ein ungewohntes oder nicht mehr beherrschbares Lenkverhalten.
Es muss nichtmal ein realistisches Szenario sein, aber mit der Abnahme an Eigenverantwortung (oder der Haltung, für eigene Fehler auch selbst einzustehn statt andere Schuldige zu suchen) scheint der Abschluss von Rechtschutzversicherungen in einem reziproken Verhältnis zu stehen.
Viele handeln dann nach dem Motto, "es war zwar nicht so, aber ich versuchs einfach trotzdem".
Dass es ausreichend Sachverständige und Rechtsanwälte gibt, die von diesem System und dieser Haltung zu profitieren bereit sind, muss ich sicher nicht erwähnen.
Schmeisst man nur genügend Dreck an die Wand, bleibt immer etwas kleben.
Es hängt dann oft nur vom Richter ab, welche Argumentation ihm mehr einleuchtet und welcher er folgt und ob er verbraucher- oder händlerfreundlich entscheidet.
Beides hab ich mehrfach erlebt.

Es gibt niedergelassene Händler, die zu Tuning stehen, dies auch montieren, dokumentieren (also auf die Rechnung schreiben) und teilweise sogar offen kommunizieren, dass sie die Gewährleistung übernähmen, sollte der (Antriebs-) Hersteller diese verweigern, andere handeln unter der Ladentheke mit Tuningkits und lassen es ausschliesslich die Kunden montieren, andere wiederum montieren (zumindest einfache Systeme, die nur aufgesteckt werden), ohne dass der Posten auf der Rechnung auftaucht.
Sollte in diesem Fall der Kunde Ansprüche geltend machen wollen, stünde eben Aussage gegen Aussage.
 
Wird er nicht machen weil er sonst ein Problem hat.
warum sollte er das nicht anbauen dürfen? klar darf er das.. genauso wie jede KFZ Eine Unterbodenbeleuchtung an ein Auto bauen darf, oder eien Motorradwerkstatt auch alles was sie will an ein Motorrad bauen darf,... man darf es nur nicht im Bereich der STVO bewegen. Aber damit hat der Händler nix zu tun.
 
warum sollte er das nicht anbauen dürfen?

Ich habe nicht geschrieben das es einem Händler verboten wird soetwas einzubauen, ich habe geschrieben das er es nicht machen wird (sofern es sich um einen seriösen Händler handelt), weil er sonst unter Umständen sich Probleme einfährt (Haftungsansprüche im Schadensfall oder kundenspezifische Garantieansprüche die er ja gegenüber seinem Lieferanten geltend machen möchte). Da hilft ihm dann eine Belehrung des Kunden relativ wenig wenn es Aussage gegen Aussage steht und die Versicherungen ihm auf die Pelle rücken. Dann kann er seinen Laden eigentl. gleich zusperren und Hartz 4 beantragen.

Anderer Länder sind zudem schon viel weiter als wir ... zwar kein Tuning aber dennoch eine deutliche Sprache

http://www.srf.ch/sendungen/kassens...-e-bike-italien-beschlagnahmt-schweizer-velos

Von Italien könnten sich unsere Politiker und Gestzemacher mal was abschauen!
Dann würde sich auch die Frage nach illegalem Tuning ganz schnell von alleine erledigen ohne eine großartige Diskussion über eine Unterstützungserhöhung.

Aber wo eben nicht hart durchgegriffen wird, dem tanzt das Volk auf der Nase rum.
 
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