Diebstahl Leasingbike

dacaspy

Aktives Mitglied
Hallo,

ist jemand bei Jobrad oder Bikeleasing.de und hat Erfahungen mit Diebstahl und Versicherung gemacht?

Ich verstehe nicht genau, warum bei einem neuen Leasingvertrag im Falle eines Diebstahles nur 50% der bereits geleisteten Leasingraten auf den Kaufpreis des neuen Bikes angerechnet werden ... dann habe ich ja die restlichen 50% umsonst bezahlt?
 
Vorab: Ich habe zwei Bikes per Jobrad angeschafft und glücklicherweise keine Erfahrungen mit Diebstahl. Aber deine Überlegung hinkt. Leasing ist ja vom Grunde her nichts anderes als eine Langzeitmiete. Insofern hast du die von dir erwähnten 50% nicht umsonst, sprich ohne Gegenleistung bezahlt. Du hast das Leasinggut ja in der Zeit zur Verfügung gehabt. Sprich du konntest es nutzen, fahren, dich dran reiben, dran lecken, was auch immer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe nicht genau, warum bei einem neuen Leasingvertrag im Falle eines Diebstahles nur 50% der bereits geleisteten Leasingraten auf den Kaufpreis des neuen Bikes angerechnet werden ... dann habe ich ja die restlichen 50% umsonst bezahlt?
Weil es sonst lukrativ wäre die Räder "klauen zu lassen".
Verrechnet wird die Leasingrate was ein AG an die Leasinggesellschaft bezahlt.
Du bezahlst ja (je nach Einkommen) nur etwas mehr als die Hälfte weil Netto statt Brutto.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil es sonst lukrativ wäre die Räder "klauen zu lassen".
Verrechnet wird die Leasingrate was ein AG an die Leasinggesellschaft bezahlt.
Du bezahlst ja (je nach Einkommen) nur etwas mehr als die Hälfte weil Netto statt Brutto.

Beispiel:
Nettobelastung: 81€ (mit Inspektion und Verschleiss)
Leasingrate: 139,99€

Wird das Fahrrad nach 8 Monaten geklaut hast du effektiv 8x81 = 648€ bezahlt.
Angerechnet werden dir 1119,92€ aufs neue Rad.

Du hast dann zukünftig für das gleiche Rad nur noch ca. 65€ Nettobelastung pro Monat.
Auf die gesamte Laufzeit sind das 576€ weniger als im Erstvertrag.

Du verlierst durch den Diebstahl also nur ca. 72€ auf die gesamte Laufzeit, keine 50%.

Ärgerlich ist der Diebstahl hauptsächlich wegen der stark gestiegenen Preise und wegen der schlechten Verfügbarkeit. Das versaut diese Rechnung aktuell halt extrem.
Gut erklärt danke :) wie kommst du auf die 1119,92€ ?
 
Bedingt, gut dass du nachfragst.
Ich hab das oben in der Beispielrechnung vermutlich falsch verrechnet und daher den Post nochmal editiert.

Die oben erwähnte Leasingrate von 139,99€ ist Netto. Diese wird ja nur dem AG gegenüber erwähnt.
Die tatsächlich jeden Monat zu bezahlende Brutto-Leasingrate beträgt 166,59€

Bevor ich jetzt aber nochmal falsch rechne frage ich lieber mal bei Jobrad direkt an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Folgendes Rechenbeispiel wurde mir gerade bestätigt.
Ursprünglicher Vertrag:
Verkaufspreis zzgl. MwSt. 4.267,94 €
Vereinbarter Verkaufspreis 5.078,85 €
Leasingrate zzgl. MwSt 139,99 € / Monat

Dieses Dienstrad wird nach 8 geleisteten Monatszahlungen der Leasingrate (trotz vertragsgemäßer Diebstahlabsicherung) gestohlen.

Laut Versicherungsbedingungen werden 50% der bereits geleisteten Leasingraten auf ein Folgeleasing angerechnet. In diesem Beispiel Rad zum exakt gleichen Preis.

Berechnung Folgeleasing:

4.267,94 € Nettopreis des neues Rads abzüglich 0,5 * 8 *139,99€ = 3707,98€

Für die Berechnung der neuen Netto-Arbeitnehmerbelastung über den Rechner auf der Website muss man dann 3707,98€ + 19% USt = 4412,50€ als Kaufpreis des Wunschrades angeben und eine UVP von 5.078,85 €.

Der Website-Rechner funktioniert bei einem Anschlussleasing jedoch nur für die neue monatliche Rate.
Die Anrechnung einer Nachlasssumme auf ein Folgeleasing wirkt sich im Nachgang nicht auf den zu erwartenden Gebrauchtkaufpreis aus, da der Nachlass lediglich zur Ermittlung vergüngstigter Leasingraten herangezogen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ist jemand bei Jobrad oder Bikeleasing.de und hat Erfahungen mit Diebstahl und Versicherung gemacht?

Ich verstehe nicht genau, warum bei einem neuen Leasingvertrag im Falle eines Diebstahles nur 50% der bereits geleisteten Leasingraten auf den Kaufpreis des neuen Bikes angerechnet werden ... dann habe ich ja die restlichen 50% umsonst bezahlt?

Kann ich aber verstehen.

Mal angenommen das Rad wird kurz vor Ablauf der Leasing im 35-sten Monat gestohlen.
Du bekommst dann ja ein komplett neues Bike und zahlst noch 1 Monat Leasing.
Wenn du das Rad übernimmst kostet das ca. 18 % der Kaufpreises.
Du hättest ja dann ein neues Rad für 20 % des Kaufpreises bekommen.
Wäre ein lukratives Geschäft, sich das Rad klauen zu lassen.
Oder sehe ich das falsch ?
 
Kann ich aber verstehen.

Mal angenommen das Rad wird kurz vor Ablauf der Leasing im 35-sten Monat gestohlen.
Du bekommst dann ja ein komplett neues Bike und zahlst noch 1 Monat Leasing.
Wenn du das Rad übernimmst kostet das ca. 18 % der Kaufpreises.
Du hättest ja dann ein neues Rad für 20 % des Kaufpreises bekommen.
Wäre ein lukratives Geschäft, sich das Rad klauen zu lassen.
Oder sehe ich das falsch ?
Die Leasingdauer beginnt von vorne mit einem neuen Vertrag.
 
Im obigen Beispiel wird doch recht deutlich dass die Versicherung hauptsächlich vor Regress durch den Lesinggeber schützt.
Die Investition des Besitzers ist hier nur minimal abgedeckt, was damit zusammenhängt dass es nunmal ein Leasing mit möglicher Übernahmeoption ist und keine Finanzierung mit Eigentumsübergang am Ende.

Eine private Versicherung deckt hier wesentlich mehr Wertersatz ab, ist aber auf ein Leasingbike wegen Fremdeigentum nicht möglich.
 
Die Leasingdauer beginnt von vorne mit einem neuen Vertrag.

Der Vertrag läuft nicht automatisch von vorne. Der muss aktiv gekündigt werden:

Im Falle des Verlustes, des Abhandenkommens, des Totalschadens und bei schadenbedingten
Reparaturkosten von mehr als 60 % des Wiederbeschaffungswertes des Leasinggegenstandes
kann jede Vertragspartei den Leasing-Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines
Vertragsmonats kündigen. Im Fall der Kündigung hat der LN den LG so zu stellen, wie dieser
bei ungestörtem Ablauf des Leasing-Vertrags zum Ende der vereinbarten Laufzeit gestanden
hätte. Entschädigungsleistungen Dritter (z. B. Versicherungsentschädigung gem. § 8) werden
auf die Zahlungsverpflichtung des LN bis zur Höhe des geschuldeten Betrags angerechnet.


Der geschuldete Betrag ermittelt sich folgendermaßen:

Zeitwert des Leasinggegenstandes in unbeschädigtem Zustand, mindestens aber einen Betrag
in Höhe der Summe der vereinbarten Gesamtraten für die restliche feste oder kalkulatorische
Vertragslaufzeit zzgl. des Teils der Anschaffungskosten des LG, der bei normalem Vertragsablauf
am Ende der Vertragslaufzeit noch nicht amortisiert gewesen wäre (kalkulierter Restwert).
Bei der Ermittlung des jeweiligen Mindestbetrages wird der LG ersparte Aufwendungen oder
andere, ihm durch die vorzeitige Vertragsaufhebung erwachsende Vorteile, insbesondere Zinsvorteile,
anrechnen.


Im Endeffekt gewinnt immer der Leasinggeber.

Zeitwert laut Rahmenvertrag:
1 Jahr = 100 %
2 Jahr = 80 %
3 Jahr = 60 %
 
Hallo,

ist jemand bei Jobrad oder Bikeleasing.de und hat Erfahungen mit Diebstahl und Versicherung gemacht?

Ich verstehe nicht genau, warum bei einem neuen Leasingvertrag im Falle eines Diebstahles nur 50% der bereits geleisteten Leasingraten auf den Kaufpreis des neuen Bikes angerechnet werden ... dann habe ich ja die restlichen 50% umsonst bezahlt?
Sei froh über die 50%! Eigentlich muss dir sonst überhaupt nichts angerechnet werden. Diebstahl ist halt der Worstcase an der Jobradschönrechnerei. Bei Diebstahl bist du nur wenn er sehr früh erfolgt noch im grünen Bereich.
 
Ich will einfach nur ein neues B
Sei froh über die 50%! Eigentlich muss dir sonst überhaupt nichts angerechnet werden. Diebstahl ist halt der Worstcase an der Jobradschönrechnerei. Bei Diebstahl bist du nur wenn er sehr früh erfolgt noch im grünen Bereich.
naja, wozu eine Diebstahlversicherung, wenn nichts ersetzt wird?
 
naja, wozu eine Diebstahlversicherung, wenn nichts ersetzt wird?
Das ist ein Verständnisproblem. Also, das Rad gehört dir nicht. Es wird gestohlen. Da es dir nicht gehört hat, ersetzt deine Versicherung dem Leasinggeber den Schaden. So weit so gut. Du hattest ja schon deinen monatlichen Gegenwert für die Leasingraten in Form der Radnutzung. Ohne Versicherung müsstest du jetzt das Rad ersetzen und die Raten wärst du immer noch los.
 
Das ist ein Verständnisproblem. Also, das Rad gehört dir nicht. Es wird gestohlen. Da es dir nicht gehört hat, ersetzt deine Versicherung dem Leasinggeber den Schaden. So weit so gut. Du hattest ja schon deinen monatlichen Gegenwert für die Leasingraten in Form der Radnutzung. Ohne Versicherung müsstest du jetzt das Rad ersetzen und die Raten wärst du immer noch los.
Verstehe, aber da ich mit einer Übernahme als Ziel den Vertrag abgeschlossen habe, bin auch ich Geschädigter … aber mit den 50% leuchtet ein, da es die Leasingrate beim neuen Rad schmälert.
 
Verstehe, aber da ich mit einer Übernahme als Ziel den Vertrag abgeschlossen habe, bin auch ich Geschädigter …
das Ziel spielt erst eine Rolle, wenn du den Restwert bezahlst bzw bezahlt hast.
Ansonsten fährst du ein Rad was dir nicht gehört und für die monatliche Nutzung zahlst du.
Nicht mehr und nicht weniger!
Dein Schaden ist nur, das du jetzt kein Rad mehr hast, mehr nicht.


Gruss

Norbert
 
das Ziel spielt erst eine Rolle, wenn du den Restwert bezahlst bzw bezahlt hast.
Ansonsten fährst du ein Rad was dir nicht gehört und für die monatliche Nutzung zahlst du.
Nicht mehr und nicht weniger!
Dein Schaden ist nur, das du jetzt kein Rad mehr hast, mehr nicht.


Gruss

Norbert
Ein Leasingvertrag hat Elemente, die über eine reine Gebrauchsüberlassung hinausgehen. Kosten für Inspektionen, Reparaturen fallen beim Leasingnehmer an. Es ist kein Mietvertrag. Die Laufzeit von 3 Jahren beginnt in meinem Fall von neu und daher bin ich Geschädigter.
 
Im Vertrag steht aber, wenn das Rad geklaut wird, wird der "aktuelle" Leasingvertrag beendet, wenn dir das nicht zusagt, dann darfst du den Vertrag nicht unterschreiben!
 
Zurück
Oben