Schweiz führt Tacho- und Lichtpflicht ein

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Re: Schweiz führt Tacho- und Lichtpflicht ein
Find ich grundsätzlich gut. Sollte man auch in D einführen, also zumindest das Licht tagsüber im Straßenverkehr.
Wenn man das bei Motorrädern fordern kann wegen der besseren Sichtbarkeit, dann gibts da wenig Grund das bei Fahrrädern nicht zu machen.
Also hier in D reagieren die Blitzer glaube ich nicht auf Fahrradfahrer, ich teste das regelmäßig, hat aber noch nie geblitzt.
https://www.bo.de/lokales/ortenauti...platz-lahr-kein-freifahrschein-fur-radfahrer#Den kannst du sogar rennend auslösen.
Kommt natürlich immer auf den Blitzer an.
 
Da muss ja das Ordnungsamt immer daneben stehen....

So einen Blitzer wie abgebildet haben wir hier ganz in der Nähe auch. Steht an einer abschüssigen Straße. Sind sogar 2 Blitzer im Abstand von ca. 20 Metern damit sie die Motorradfahrer auch von hinten blitzen können.

Fahr da im Sommer mit dem Rad mind. 3 mal in der Woche durch, hat aber noch nie geblitzt. Oder man sieht die Blitze an den Dingern nicht mehr, dann müssen sie aber schon eine ganze Galerie von mir haben.......
 
Was für Leuchten sind zulässig? Gibt es ein Schweizer Äquivalent zur deutschen K-Nummer?
Aktuell ist (noch?) die nachstehende Verordnung in Kraft (VTS)

Fahrräder müssen mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein. Diese Lichter müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein. Sie können fest angebracht oder abnehmbar sein.

2 Die Lichter an Fahrrädern dürfen nicht blenden.

3 Für die Farben zusätzlicher Lichter gilt Anhang 10.

4 Richtungsblinker sind zulässig. Sie müssen gelb (Anhang 10 Ziff. 111) und paarweise symmetrisch angebracht sein. Sie müssen klar als Richtungsanzeige erkennbar sein und dürfen nicht blenden. Sind Richtungsblinker angebracht, so sind andere blinkende Lichter nicht zulässig.
 
Fahrradfahrer werden bei uns recht häufig "kontrolliert". Auf dem Weg zur Arbeit schon 2x ermahnt worden doch vernünftig zu Fahren. Wobei ich den "Kontrollierenden" aber Recht geben muss, es wird da kontrolliert, wo jeden zweiten Tag ein Radfahrendes Wesen ( :rolleyes: ) von Fahrzeugen erfasst wird. Und leider sind meist die Radfahrer schuld....
Was ich toll an der Aktion finde, es wird nicht kassiert sondern nur gemahnt. Ich finde sowas zeigt viel mehr Wirkung als wenn die Möglichkeiten des Bußgeldkatalogs ausgenutzt würden.;);)
 
Kein unnötiges Geschrei 😱, betrifft nur die schnellen Pedelecs > 25 kmh.
Und diese Brettern schneller als Mfzeuge durchs Wohngebiet.
 
Die 45er benötigen einen Geschwindigkeitsmesser. Hiervon sind die 25er befreit (ohne Kommentar, da vermutlich alle E-Bikes in irgendeiner Form einen Tacho haben, bzw. die Geschwindigkeit ersichtlich ist)
Die Lichtpflicht gilt für beide und tritt per 01.04. in Kraft.
 
Und, ist doch nicht durchsetzbar, wer soll das überwachen. 😎
Und, emtbs < 25 kmh sind Fahrrädern gleichgestellt. Müssen diese auch Licht und Tacho aufrüsten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es werden sicherlich bald hunderte von Rangers gesucht. Du kannst das Baselbiet überwachen und ich das Fricktal x'D (ob ich allerdings per 01.04. wieder biken darf, ist fraglich. Schulter braucht seeeeeeehr viel Zeit und Geduld)
 
Allgemeine Helmpflicht, und zwar für alle Radfahrer, wäre sinnvoller.
Die allermeisten Radler in diesen trüben Tagen, die ohne Licht unterwegs sind, fahren keine E-Bikes.
Sie begegnen mir zahlreich jeden Tag beim Pendeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was für Leuchten sind zulässig? Gibt es ein Schweizer Äquivalent zur deutschen K-Nummer?

Soeben erhalte ich Rückantwort vom Bundesamt für Strassen:

Die Lichtpflicht für E-Bikes gilt ab dem 1. April 2022 und betrifft schnelle und langsame E-Bikes gleichermassen, so hat es der Bundesrat am 17. Dezember 2021 beschlossen (siehe die Medienmitteilung dazu hier, Unter Links finden Sie die beschlossenen Verordnungstexte; zur Lichtpflicht siehe Art. 30 Abs. 2 der Verkehrsregelnverordnung VRV.) Wie schon früher für z. B. Autos eingeführt, müssen die Tagfahrleuchten grundsätzlich immer brennen. Sollte ein System bestehen, bei dem die Leuchten beim Fahrzeugstopp, z. B. bei Lichtsignalen automatisch ausschalten, so sind diese weiterhin zulässig («Dynamobetrieb»).

Es besteht grundsätzlich keine neue Ausrüstpflicht mit Leuchten. D.h. dass die bestehende Beleuchtungsanlage unverändert weiter verwendet werden darf. Die Vorschrift, dass Leuchten fest angebracht sein müssen (Art. 178a Abs. 1 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge; VTS) ist überdies auch erfüllt, wenn ein Licht mit Klickverschluss oder ähnlich montiert ist, d. h. wenn eine leicht entfernbare aber stabile (temporäre) Verbindung dadurch entsteht. Entsprechend dürfen die Leuchten bei abgestelltem Fahrzeug abgenommen werden (Diebstahlschutz; Aufladen der Akkus etc.).

Der Nachrüstung eines Tagfahrlichts steht natürlich nichts entgegen. Tagfahrlichter an Mofas (gleichgestellt sind auch die E-Bikes) untersteht nicht der Typengenehmigung, eine bestimmte Norm wird deshalb nicht verlangt. Tagfahrlichter müssen weiss sein, nur nach vorne leuchten und bei Einschalten der regulären Beleuchtung selbständig ausschalten.
 
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