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Neo
Guest
Es bezog sich auf die 2 Meter breite.Was soll denn "nix gebacken" heißen? In NRW gilt das Bundes-Waldgesetz ohne Einschränkungen und das regelt ganz explizit, dass Fahrradfahrer und Reiter den Fußgängern bei der Benutzung der Wege (ohne Angabe der Breite) absolut gleichgestellt sind.