Kurbel verloren incl. Sturz

Du kannst Dir ja mal die Mühe machen und Deinen Handanzug mit dem Drehmomentschlüssel prüfen. Das könnte für einige Überraschungen sorgen.
Mit einem normalen, auslösenden Drehmomentschlüssel kann man keine Verschraubung kontrollieren.
Das geht mit so einem Schlüssel nur durch vorheriges (leichtes) Lösen und wieder anziehen.
Ansonsten benötigt man einen anzeigenden Schlüssel. Erklärung z.B. hier.
 
Der thread hat für mich folgende Erkenntnisse gebracht: Drehmomentschlüssel und Anwälte sind überflüssiger Schnickschnack. Was ein Hersteller irgendwo niederschreibt, ist immer richtig, wer daran zweifelt, ist unwissend.
Und ich sollte vor jeder Fahrt mit einem meiner Räder oder Kraftfahrzeuge Radmuttern, Bremsleitungen und Reifen überprüfen, weil's ja in fast jeder BDA des Herstellers so gefordert wird. Nicht explizit, sondern ganz allgemein.
Den Monteur, den Mechaniker, der Händler ,der das Fahrzeug endmontiert und geprüft hat, trifft niemals eine Schuld, auch nicht, wenn eine Kurbel nach ein paar Monaten und Kilometern abfällt.

Meine Einschätzung:
Da hat definitiv ein Drehmomentschlüssel gefehlt und nun gibt's ein potentielles Geschäft für einen Anwalt.

Der Unfall hätte tödlich enden können, weil irgendwo geschlampt wurde!


Ich habe hier im Forum aber auch schon echte Hilfe und gute Informationen bekommen.

Better luck next time.
 
Mit einem normalen, auslösenden Drehmomentschlüssel kann man keine Verschraubung kontrollieren.
Das geht mit so einem Schlüssel nur durch vorheriges (leichtes) Lösen und wieder anziehen.
Ansonsten benötigt man einen anzeigenden Schlüssel. Erklärung z.B. hier.
Ist mir klar und habe ich auch nicht anders behauptet. Man kann aber beispielsweise schon feststellen, ob der Drehmoment zu gering war, oder ob nach leichtem Lösen der Drehmomentschlüssel immer noch auslöst, es also zu viel war.
 
Mir ist das zu doof, ich habe im meinen Eingangskommentar eine Frage gestellt und um Erfahrungen gebeten. Ihr könnt gern noch weiter diskutieren und Euch die Frage stellen, warum der Depp zu doof ist die Kappen ab zu machen, den Drehmoment beim Kurbelhersteller zu suchen, sich einen Drehmomentschlüssel zu kaufen um 80 Km um den Block zu fahren. Euch noch viel Spaß, beleidigt bin ich nicht, nur um eine Erfahrung reicher.

Was hast Du erwartet? Dass alle, die hier mitlesen zu Dir nach Hause kommen, einen Krankenbesuch machen und Dir Weintrauben und Blumen vorbeibringen?
Ich sehe in dem Thread zwar ein paar (forums-übliche) Spitzfindigkeiten und natürlich den ein oder anderen nicht ganz zum Thema passenden Beitrag, aber alles in allem keine wirklichen Gründe, warum Dir der Threadverlauf nun zu blöd sein müsste.
Du hast uns Dein Leid geklagt und viele haben darauf reagiert.
Freu Dich doch über die vielen Kommentare, lies das raus, was für Dich hilfreich und lehrreich sein kann.
Mimimi und Maulen ist eigentlich nicht erforderlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist mir klar und habe ich auch nicht anders behauptet. Man kann aber beispielsweise schon feststellen, ob der Drehmoment zu gering war, oder ob nach leichtem Lösen der Drehmomentschlüssel immer noch auslöst, es also zu viel war.
Eure Drehmodiskussion hat schon einige Defizite. Das vorgeschriebene Drehmoment bezieht sich im Regelfall auf trockene und saubere Berührungsflächen, es sei denn es ist etwas anderes angegeben.
Angezogen wird von handfest bis zum Drehmoment in einem Zug ohne Korrektur. Eine Nachprüfung mit dem Drehmomentschlüssel erfordert ein ausreichend weites Lösen, so dass wieder in einem Zug angezogen wird.
Wird Schraubensicherung oder Carbonpaste oä verwendet, so muss das explizit auch in der Montagevorschrift so zum Drehmoment angegeben sein.
Ein bisschen lösen und gucken ob die Schraube zu fest war ist (sorry) Blödsinn.
Wenn man sich nicht an die Regeln hält, dann kann man auch ohne Drehmomentschlüssel anziehen, genau so wenn ein China-Drehmo oder ein uralter Drehmomentschlüssel ohne Kalibrierung verwendet wird.
Meine Kontrolle ab und zu nach dem Putzen sieht so aus, dass ich ohne Drehmo nur prüfe ob die Schraubverbindungen nicht lose sind. Fertig!
 
Nach 500km oder mehr ist sowieso nicht mehr nachvollziehbar was alles mit dem Rad passiert ist. Also schon mehrer Gründe warum Händler und Hersteller aus der Haftung raus sind.
Es kommt nicht auf die Fahrleistung an, sondern auf die ersten 6 Monate. Der TE hat das Rad im Januar 2025 gekauft, es ist also noch keine 6 Monate her. Und dann gilt Folgendes:

Grundsätzlich bestimmt das Gesetz in dem § 477 BGB, dass, wenn eine bewegliche Sache im Gebrauchsgüterkauf innerhalb von 12 Monaten Mängel aufweist, die gesetzliche Vermutung gilt. Hier wird zur Tatsache, dass die Mängel bereits vorgelegen haben, als die Ware übereignet wurde. Also als die 'Gefahr' quasi auf den Käufer überging, genannt im Justizdeutsch Gefahrenübergang.

Es liegt nun beim Verkäufer der beweglichen Sache, das Gegenteil zu beweisen, nämlich dass das Teil, als er es übergeben hatte, keine Mängel aufwies, diese vielmehr vom Käufer generiert wurden. Das wird dem Verkäufer, Beispiel mag der Kauf eines Fernsehers sein, relativ schwer fallen. Natürlich kann es auch Rechtsfälle geben, bei denen ganz klar der Käufer die Schuld an dem Schaden trägt.


Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/beweislastumkehr

Der Verkäufer muss also beweisen, dass die Kurbel korrekt montiert war. Da der TE die (Schutz)kappen der Verschraubung nicht angerührt hat, hat er da nichts dran rumgefummelt. Damit dürfte er aus dem Schneider sein.

Und damit lasse ich es gut sein. Karl Valentin hat es ja gut erkannt. "Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem."

@punkhead: Ich warte noch auf deine Antwort. Aber wo nichts ist wird auch nichts kommen.
 
Es kommt nicht auf die Fahrleistung an, sondern auf die ersten 6 Monate. Der TE hat das Rad im Januar 2025 gekauft, es ist also noch keine 6 Monate her. Und dann gilt Folgendes:

Grundsätzlich bestimmt das Gesetz in dem § 477 BGB, dass, wenn eine bewegliche Sache im Gebrauchsgüterkauf innerhalb von 12 Monaten Mängel aufweist, die gesetzliche Vermutung gilt. Hier wird zur Tatsache, dass die Mängel bereits vorgelegen haben, als die Ware übereignet wurde. Also als die 'Gefahr' quasi auf den Käufer überging, genannt im Justizdeutsch Gefahrenübergang.

Es liegt nun beim Verkäufer der beweglichen Sache, das Gegenteil zu beweisen, nämlich dass das Teil, als er es übergeben hatte, keine Mängel aufwies, diese vielmehr vom Käufer generiert wurden. Das wird dem Verkäufer, Beispiel mag der Kauf eines Fernsehers sein, relativ schwer fallen. Natürlich kann es auch Rechtsfälle geben, bei denen ganz klar der Käufer die Schuld an dem Schaden trägt.


Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/beweislastumkehr

Der Verkäufer muss also beweisen, dass die Kurbel korrekt montiert war. Da der TE die (Schutz)kappen der Verschraubung nicht angerührt hat, hat er da nichts dran rumgefummelt. Damit dürfte er aus dem Schneider sein.

Und damit lasse ich es gut sein. Karl Valentin hat es ja gut erkannt. "Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem."

@punkhead: Ich warte noch auf deine Antwort. Aber wo nichts ist wird auch nichts kommen.
Was für ein Quatsch. Der Händler wird ein Abnahmeprotokoll haben. Da ist dann der entsprechenden Position ein Haken dran , dass das vor Auslieferung geprüft wurde und kein Mangel bestand. Damit ist die Mangelvermutung widerlegt.
Jurist biste nicht, lässt sich ja schon aus deinen vorherigen Posts rauslesen.
 
Trotz Vermutungen, Verdächtigungen, Behauptungen, Spekulationen, Beleidigungen……..wie versprochen, nach Rücksprache mit einem Anwalt. Alles im Zusammenhang mit Garantie…… kann in den ersten sechs Monaten geltend gemacht werden, egal ob Wartung/Inspektion. Andere Schäden, Schadenersatz am Zubehör, persönliche Ausrüstung ist man in der Beweispflicht, einen Anwalt einzuschalten hatte ich nie vor.
Gekauft bei Rabe Bike, Cube E-Bike. Am Samstag nach dem Sturz vorbeigebracht und heute einen netten Anruf erhalten. Nach einer Entschuldigung, die in der heutigen Zeit nicht selbstverständlich ist, hat er mich positiv überrascht. Das Bike wird kostenlos repariert, alle defekten Teile incl. Kurbelgarnitur……, zusätzlich ein Gutschein über 200,- Euro für einen neuen Helm und Zubehör. Diese Kulante und schnelle Lösung habe ich nicht erwartet, nochmals Danke an Rabe.
Mir geht es gut, Abschürfungen, Prellungen und der Helm hat den Dickschädel gerettet. Was habe ich gelernt, mein Bike werde ich besser kontrollieren, keine Ahnung ob ich die Kurbel regelmäßig nachziehe (laut Meister nicht notwendig), ich werde sensibler. Das Kurbeln auf der linken Seite abfallen, kommt hin und wieder vor, ein solcher Sturz ist nicht bekannt.
An weiteren Diskussionen werde ich mich nicht beteiligen, für mich gab es eine sehr gute Lösung und ob sie für jeden gelten würde?
 
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