Stimmt hast Recht waren 2 Nacbesserungen. Zumindest gilt das so im KFZ Bereich@Hexe
wo hast du denn diese abenteuerliche Aussage her?
Sorry, aber das ist völliger Quatsch.
BGB 440 regelt, dass eine Nachbesserung nach dem erfolglosen zweiten Versuch einer Mängelbeseitigung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Allerdings hat der Verkäufer (hier Händler) nicht in jedem Fall automatisch Anspruch auf zwei Versuche.
Grundsätzlich ist auch die Frage zu klären , wie deine Forderungen waren. So kannst du je nach Fall Wandlung (Rücktritt vom Kaufvertrag), Ersatz oder Minderung geltend machen.
Ich würde vielleicht doch jetzt nochmal abwarten das dürfte ja in Arbeit sein. Ein ordentliches Gespräch mit deinem Händler im Vorfeld kann sicher nicht schaden, würde ihm ja ggf. ebenfalls helfen eine erneute Reklamation zu verhindern.Heißt im meinem Fall konkret
Ich habe jetzt zwar der 3. größeren Sanierungen des Bikes zugestimmt jedesmal hatte ich Antriebs und Motorprobleme wenn es anschließend wieder auftaucht kann ich sagen ich will ein neues oder mein Geld zurück bzw
Ich würde ja gern beim Händler bleiben aber das Modell wechseln.
Ziemlicher Käse aber egal!Nein, ein Motor der soviele Probleme macht, ist kein guter Motor für Bergtouren