Kann ich mein E-Bike zurückgeben wegen mehrfachen Mängel

Hinkel

Neues Mitglied
Hallo

Ich habe letztes Jahr 2 Rocky Mountain Altitude für ü 10Tsd. Gekauft eins bekam nach 2 Wochen einen
neuen Motor läuft seither Top ohne Mängel.
Meins das 2. BIKE aber hat seither mehr als 4 Monate in der Werkstatt verbracht hat mehrere Mängel schon auf den erst 150km
1.Motor 2.Senor 2. IWOC ETC.getauscht jetzt hatte ich es vor 6Wochen endlich wieder bekommen und schon wieder nach perfekten 150Km Motorfehler Sensor und IWOC Fehler. Ich könnte Kotzen.

Heute bekomme ich mitgeteilt das der Rocky Verräter angeordnet hat es wird wieder zerlegt und alles getauscht.
Der Händler tut mir ehrlich gesagt schon leid weil er wohl kaum was für den Aufwand erstattet bekommt.
Er kann am wenigsten für den Schrott er hatte mir zwischen durch ein Ersatzrad gestellt etc....was Top war.Leider hat er aber Aktuell keins.


Jetzt wollte ich aber trotzdem wissen wie sind den meine Rechte
Kann ich irgend wann sagen Rocky muss das Rad ersetzen durch ein Komplett neues oder ich will mein Geld zurück oder oder......

Ich würde ja was anders nehmen wenns mir auch schwer fällt weil wenn s läuft ist das Bike Mega und beim Händler würde ich auch gerne bleiben.

Was tun?
 

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Re: Kann ich mein E-Bike zurückgeben wegen mehrfachen Mängel
Der Händler kann und muss mindestens 3 mal versuchen zu reparieren bzw nachbessern danach wäre eine Rückgabe unter bestimmten Umständen möglich.
 
Und was sind das für Umstände?
War jetzt gefühlt 5 mal in der Werkstatt
Aber wie gesagt der Händler tut alles was geht
Er distanzierte sich inzwischen auch von Rocky
Aber er hat nun mal ein paar Bike im Umlauf meins ist auch nicht das einzige was Bock.
Und kann das nur der Händler oder ist hier Rocky in der Plicht?
 
@Hexe
wo hast du denn diese abenteuerliche Aussage her?
Sorry, aber das ist völliger Quatsch.

BGB 440 regelt, dass eine Nachbesserung nach dem erfolglosen zweiten Versuch einer Mängelbeseitigung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Allerdings hat der Verkäufer (hier Händler) nicht in jedem Fall automatisch Anspruch auf zwei Versuche.

Grundsätzlich ist auch die Frage zu klären , wie deine Forderungen waren. So kannst du je nach Fall Wandlung (Rücktritt vom Kaufvertrag), Ersatz oder Minderung geltend machen.
 
@Hexe
wo hast du denn diese abenteuerliche Aussage her?
Sorry, aber das ist völliger Quatsch.

BGB 440 regelt, dass eine Nachbesserung nach dem erfolglosen zweiten Versuch einer Mängelbeseitigung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Allerdings hat der Verkäufer (hier Händler) nicht in jedem Fall automatisch Anspruch auf zwei Versuche.

Grundsätzlich ist auch die Frage zu klären , wie deine Forderungen waren. So kannst du je nach Fall Wandlung (Rücktritt vom Kaufvertrag), Ersatz oder Minderung geltend machen.
Stimmt hast Recht waren 2 Nacbesserungen. Zumindest gilt das so im KFZ Bereich
https://www.wandlung.de/tipps-und-tricks-und-wissenswertes/
 
Heißt im meinem Fall konkret
Ich habe jetzt zwar der 3. größeren Sanierungen des Bikes zugestimmt jedesmal hatte ich Antriebs und Motorprobleme wenn es anschließend wieder auftaucht kann ich sagen ich will ein neues oder mein Geld zurück bzw
Ich würde ja gern beim Händler bleiben aber das Modell wechseln.
 
Ich würde meinen Händler auf das erfolglose Nachbessern ansprechen und ihm mal reden lassen was in Sachen Umwandlung möglich ist. Wenn man gleich mit Paragraphen ankommt, kann es sein, dass man zwar Recht hat, aber es über nur einen Anwalt weitergeht.
Das offene Wort ist oft die unkomplizierteste Lösung.
 
Heißt im meinem Fall konkret
Ich habe jetzt zwar der 3. größeren Sanierungen des Bikes zugestimmt jedesmal hatte ich Antriebs und Motorprobleme wenn es anschließend wieder auftaucht kann ich sagen ich will ein neues oder mein Geld zurück bzw
Ich würde ja gern beim Händler bleiben aber das Modell wechseln.
Ich würde vielleicht doch jetzt nochmal abwarten das dürfte ja in Arbeit sein. Ein ordentliches Gespräch mit deinem Händler im Vorfeld kann sicher nicht schaden, würde ihm ja ggf. ebenfalls helfen eine erneute Reklamation zu verhindern.
 
Ja mit dem Händler ist alles bestens.


Hier liegt es am Hersteller bzw. Der Qualität oder System oder was auch immer.

Ich bin ja solange das Bike tut ist es ja Mega zufrieden aber halt alle 14Tage zum richten bringen ist ja bei dem Preis jetzt nicht so Ok würde ich mal sagen das mal was sein kann steht außer Frage bin ich der letzte aber alle paar Tage ist dann doch zu viel .Unser 2. BIKE funktioniert ja seit dem Motortausch am Anfang super hat seit knapp 2000km runter ohne ein Muks.
 
Ansprechen? nutzt nichts.
Du gibt´s im das schriftlich. Zählst alles auf und setzt ihm einen letzten Termin bis wann dass E-Bike repariert sein muss. Ansonsten Wandlung oder Rücktritt.

In Österreich gibt es einen Konsumentenschutz. Ich gehe davon aus, dass ihr das in Deutschland auch habt.
Da gehst du hin, schilderst die Angelegenheit. Diese werden dann den Brief für dich Verfassen, wenn nötig auch die rechtlichen Schritte einleiten.

Nein, der Händler muss dir nicht leid tun. Er hat sich diesen Hersteller ausgesucht und hat damit Geld verdient oder verdient weiterhin damit Geld.

Ich wünsche dir viel Glück bei durchsetzen deiner Rechte.
 
Nein Händler hat Rocky aus dem Programm genommen.
Und betreut noch die laufenden Modell

Und er ist ein solider Kleinhändler kein ich muss dir jetzt heute zwingend das Fahrrad verkaufen.
 
Na ja, es gibt noch mehrere Radhersteller die auch 2022 den Brose Motor in ihrem Programm haben.

Wobei, wenn ich das Problem richtig verstanden habe, dies "nur" MTB betrifft.

Nein, ein Motor der soviele Probleme macht, ist kein guter Motor für Bergtouren.
 
Mein Händler hat auch Rocky, aber nur Bio und keine mit Motor im Angebot.
Anscheinend gab es Probleme, deshalb auch ein Grund warum er mittlerweile
nur noch eBikes mit Bosch führt.
 
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