e-MTBs in freier Wildbahn - Bilderthread

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Re: e-MTBs in freier Wildbahn - Bilderthread
@Bikehapser best wishes.

Nach einem 3/4 Jahr Hardtail auf North Shore Strecken, kam vor 4 Wochen der RĂŒckfall ins eEnduristische:

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AnhÀnge

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ist wohl aber so wie in D. Forst und Flurstraßen sind keine öffentlichen Straßen, sondern fĂŒr Forst und Landwirtschaft angelegt. Im Gegensatz zu öffentlichen Straßen mĂŒssen die nicht von Verschmutzungen gereinigt werden.
Pustekuchen!
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-130316?hl=true
Auch ohne eine entsprechende Beschilderung sei FußgĂ€nger- und Radfahrerverkehr auf öffentlichen Feldwegen zulĂ€ssig. Eine Pflicht zur Saubererhaltung des Weges fĂŒr die Landwirte könne nicht abgestritten werden. Dies sei aber im Rahmen der Eigentumsverpflichtung und der gebotenen gegenseitigen RĂŒcksichtnahme zumutbar. Auch ein langsames Fahren auf dem asphaltierten Weg bringe nur einen hinnehmbaren Zeitverlust. Im Landkreis gebe es zahlreiche solche Feldwege mit dem Zeichen 240 und der Freigabe fĂŒr landwirtschaftlichen Verkehr. Auch mĂŒssten FußgĂ€nger und Radfahrer mit einem gewissen Maß an Verschmutzung leben und ihr Fahrverhalten auf diese Gegebenheiten einstellen. Andererseits bestehe natĂŒrlich grundsĂ€tzlich eine Verpflichtung des Veranlassers, von ĂŒbermĂ€ĂŸigen Fahrbahnverschmutzungen, diese wieder ordnungsgemĂ€ĂŸ zu beseitigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich habe mir nicht alles durchgelesen, vielleicht ist mir etwas entgangen. Wenn wir hier in D oder bei mir in Bayern die EigentĂŒmer bei geĂ€nderten WegverhĂ€ltnissen, bei blockierten Wegen etc. in Haftung nehmen wollen werden wir nicht mehr ungehindert im Wald biken können. Beispiel: Österreich!

Wir fahren auf Wegen, Trails die sich jeden Tag Ă€ndern können. Hier in Bayern gilt, Betreten der WĂ€lder kann gefĂ€hrlich sein, nicht jeder Baum wird jĂ€hrlich auf seine Standfestigkeit geprĂŒft. Ich kann damit gut leben, liegt auf meinem Trail ein Baum der letzte Woche noch nicht da war werde ich sicher nicht den EigentĂŒmer haftbar machen.

WÀlder sind kein Trailpark, dort sieht es anders aus. Die haben auch AGBŽs die sowas regeln, das haben bayerische WÀlder nicht. Wir sollten uns das (bis jetzt uneingeschrÀnkte) bayerische Betretungsrechts des Waldes nicht durch Haftungsforderungen nehmen lassen. Dann sind wir nÀmlich selber schuld.

Gruß
 
So uneingeschrÀnkt ist das nicht mehr. Auf uns rollt auch noch was zu. Die meisten sehen es nur noch nicht.
Anhang anzeigen 32610

Oder
Anhang anzeigen 32611
Kommt halt auf Bundesland an.

siehe auch meinen Beitrag im anderen Forum

nicht alle Schilder sind rechtens.
Man muss allerdings ĂŒberlegen ob man (also MTBiker) es rechtlich festellen will đŸ€” Ich selber aktzeptiere solche Schilder um Ärger, auch in Zukunft oder schlimmeren BeschrĂ€nkungen aus dem Weg zu gehen.

Solche kleinen (wahrscheinlich nicht rechtlichen abgesicherten Schilder) gibt es ĂŒbrigens auch in dem Waldgebiet in dem "Schredderico" seine Tests durchfĂŒhrt :rolleyes:

Gruß
 
Solche kleinen (wahrscheinlich nicht rechtlichen abgesicherten Schilder) gibt es ĂŒbrigens auch in dem Waldgebiet in dem "Schredderico" seine Tests durchfĂŒhrt :rolleyes:
Ich weiß, zumal wenn man es ganz genau nehmen wĂŒrde, diese Tests dort und ĂŒberall auf öffentlichen Grund garnicht so einfach durchgefĂŒhrt werden dĂŒrften laut geltenden Gesetz.
Diese Tests haben nÀmlich einen kommerziellen Hintergrund. Das muss man sich genehmigen lassen.

Grundrechte

Art. 141 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Verfassung gewĂ€hrleistet das Grundrecht auf Genuss der Naturschönheiten und Erholung in der freien Natur. GeschĂŒtzt ist auch das Radfahren in freier Natur, soweit es der Erholung und nicht kommerziellen oder rein sportlichen Zwecken dient und soweit die Radfahrer – der Verpflichtung des Art. 141 Abs. 3 Satz 2 BV entsprechend – mit Natur und Landschaft pfleglich umgehen (BayVGH, Urteil vom 03.07-2015, Az. 11 B 14.2809, Rdnr. 30)

Quelle:
https://www.dimb.de/fachberatung/die-rechtslage/bayern/
 
Zuletzt bearbeitet:
So uneingeschrÀnkt ist das nicht mehr. Auf uns rollt auch noch was zu. Die meisten sehen es nur noch nicht.
Diese Schilder habe rein gar nichts zu bedeuten und werden von mir immer ignoriert!!
Sehr witzig, den Art. 28, Abs. 1 hier heranzuziehen: "Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafĂŒr eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie KrankenfahrstĂŒhlen fahren. 2Den FußgĂ€ngern gebĂŒhrt der Vorrang."

Bei uns wird es leider zur Unsitte, alles zum Naturschutzgebiet zu machen und das bedeutet wirklich, man darf dort nicht mehr fahren und falls erwischt, kostet es richtig Strafe. Da fahre ich auch nicht mehr.

Allerdings hat sich da auch ein ganz schlauer ausgetobt und nur die Schilder oben am vermeintlichen Traileingang aufgestellt.
Nun fahre ich viele dieser Trails, weil es sehr viel Spaß macht und ich es kann, von unten nach oben 👍
 
@Bikehapser

Auch von gute Besserung drĂŒcke Dir alle Daumen das alles so ausgeht wie es Dir wĂŒnscht.

P.S. Hab mir gerade ĂŒberlegt wenn das ein Motorrad gewesen wĂ€re, ob die dann auch ne Anzeige wegen nicht beherrschen des Motorrades geschrieben hĂ€tten đŸ€”đŸ˜Č
 
@Bikehapser

Auch von gute Besserung drĂŒcke Dir alle Daumen das alles so ausgeht wie es Dir wĂŒnscht.

P.S. Hab mir gerade ĂŒberlegt wenn das ein Motorrad gewesen wĂ€re, ob die dann auch ne Anzeige wegen nicht beherrschen des Motorrades geschrieben hĂ€tten đŸ€”đŸ˜Č
Bei einem Sturz wegen nicht beherrschen des Fahrzeuges mit Verletzungsfolge und Polizeirapport gibt's immer eine Anzeige.
 
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