Allerdings kommt es dann zum Test mit dem Alkomat.
Der Alkomat ist ein EICHFÄHIGES Gerät und deshalb mit seiner Messung einen rechtssicheren Beweis erstellen kann.
ich bezweifle dass es ein Gerät gibt, das
offiziell als "der Alkomat" bezeichnet wird.
Das kann nicht verweigert werden
Das kommt drauf an wie man verweigern definiert.
Das Ergebnis einer "Atemalkoholmessung" mit einem geeichten Gerät (nicht zu verwechseln mit dem "Vortest" mit einem einfachen Gerät) mag für kleinere Delikte rechtskräftig sein, aber es gibt keinen Zwang dass du da rein pusten musst.
Selbstverständlich kann ich mich dem so lange verwehren bis die Gegenseite Zwang (in welcher Form auch immer) anwendet.
Und was wollen Sie dann machen? Einer hält mit den Rüssel in den Mund, ein zweiter hält die Nase zu und ein dritter boxt mir so in den Bauch, dass ich stark genug ausatme aber nicht ins Messgerät kotze?
gesetze-bayern.de schrieb:
Beschuldigte oder Betroffene, die sich der körperlichen Untersuchung oder Blutentnahme widersetzen, sind mit den nach den Umständen erforderlichen Mitteln zu zwingen, die körperliche Untersuchung und die Blutentnahme zu dulden.
ja ich weiß, Bayern ist nicht für den Rest der Republik relevant.
Ist es nicht so, das die Abnahme mit "Gefahr im Verzug" angeordnet werden kann?
[....]
In der Praxis heisst das: bist Schlangenlinien gefahren. Kollege Arschlhuber bezeugt es. Fertig.
KANN, ja. Wobei "Gefahr im Verzug" eine schlechte Formulierung ist. Wenn du gestoppt bist und jederzeit in Gewahrsam genommen werden könntest, geht von dir keine Gefahr mehr aus.
Und der Zweite Part reicht ebenfalls nicht als begründeter Verdacht für eine Straftat.
Das Vorschieben einer Straftat hat für den Polizisten aber ganz üble Konsequenzen, wenn du da im Nachgang rechtlich gegen ihn und die Dienststelle vorgehst.
Das hat der User invincible ja bereits korrekt wiedergegeben wann die richterliche Anordnung übersprungen werden kann.