E-Bike Tuning – wir haben mit einem Hersteller gesprochen

Mit der badassBox lässt sich das E-Bike ziemlich einfach tunen. Motorunterstützung bis zur doppelten Geschwindigkeit sind möglich. Wir haben mit Luigi Monaco, dem Macher der badassBox, gesprochen und uns mit dem Thema Chip-Tuning beim E-Bike beschäftigt. Hier findet ihr ein Interview mit Luigi Monaco und zwei Videos zum Einbau der badassBox.


→ Den vollständigen Artikel „E-Bike Tuning – wir haben mit einem Hersteller gesprochen“ im Newsbereich lesen


 
Auf welchem Gesetz fundiert die Aussage.. ?

Wenn es es Urteile dazu gibt, Aktenzeichen ?

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/star...*[@attr_id='bgbl113s1558.pdf']__1492362482115

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32002L0024

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/elektrofahrraeder.html

...soweit zur Gesetzeslage.

Die Einsicht und Verlinkung von Gerichtsurteilen kostet Geld und man hat darauf ohne genaue Kenntnis des Gerichts, des Urteilsdatums und des Aktenzeichens keinen Zugriff. Ich empfehle Dir, eine Anfrage bei Deinem Rechtschutzversicherer. Da bekommst Du womöglich einige Urteile kostenlos benannt. Beachte bei einer potentiellen Veröffentlichung jedoch das hier:
http://www.it-recht-kanzlei.de/namensveröffentlichtung-rechtsanwalt.html
 
Um eure private Streiterei zu unterbrechen... mich würde interessieren ob auch Shimano in Zukunft ihre Motoren auf bis zu 28 "aufmacht" um somit das gegen die Wand fahr Gefühl zu vermeiden.
Das wäre für mich schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.

Ansonsten kann ich die Argumentation, dass das enorme Mehrgewicht keinen nennenswerten Unterschied macht nicht nachvollziehen. Wäre das tatsächlich der Fall würden Rennfahrer nicht um jedes Gramm kämpfen. Sollte das bei E-bikes aus irgend einem Grund anders sein bitte ich um Aufklärung :)
 
@Johannes7 das "enorme" Mehrgewicht, gehen wir mal von etwa 8 Kilogramm aus, spielt bei allen Beschleunigungen, also Lenken, Bremsen, erhöhen der Fahrgeschwindigkeit...eine Rolle.
Schneidet man sich die Kräfe des Systems Fahrrad beim Fahren in der Ebene frei, kommt man auf den Rollwiderstand der Reifen (hier hat das Gewicht etwa einen linearen Einfluss), sowie den Luftwiderstand (kein Einfluss des Gewichtes).
Dazu kommen dann noch Verluste die in Lagern, Fahrwerk, Antriebsstrang etc. auftreten.
Diese sind für beide Konzepte bis auf den Kraftverlust im Getriebe des Motors (Brose gibt hier an, dass "kein" Verlust stattfindet) gleich, außer dass das E-Mtb weniger Anteil der Leistung im Fahrwerk verliert (da der Motor annähernd ideal "rund läuft"). Dem gegenüber stehen die eingebrachte Kraft von Motor und Fahrer.

Schaut man sich mal die Räder für das Zeitfahren in der Ebene an wird man feststellen, dass die deutlich schwerer sind als die "normalen" Rennräder, weil das Gewicht hier nun mal nicht der entscheidende Faktor ist, sondern der Luftwiderstand. Hier wird sogar Mehrgewicht an den sonst immer möglichst leichten Laufrädern in Kauf genommen.
Dass das ganze am Berg wieder völlig anders aussieht, sollte allen klar sein. Sollte ich an irgendeiner Stelle Blödsinn geschrieben haben, lasse ich mich gerne (ernst gemeint) eines besseren belehren.
 
Kiffer auf getuntem Elektrorad knallt in Osnabrück in Polizeiauto
Für mich bisher der dämlichste Tuner :evilsmile::
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http://www.noz.de/lokales/osnabruec...elektrorad-knallt-in-osnabruck-in-polizeiauto
;)
 
Also ihr habt keine Ahnung.. aber eine feste Meinung, ok.


...ich verstehe Deine Aussage in Bezug auf Deine vorangegangene Fragestellung nach Gesetztestexten und Gerichtsurteilen nicht, in dem Zusammenhang zu den Links der Gesetzestexte.

Was die Gerichtsurteile betrifft, hier nochmal mehr Hintergrundinformation, die ich fälschlicherweise als gegeben und von mir ausreichend erklärt, voraussetzte:

https://de.wikipedia.org/wiki/Publikation_von_Gerichtsentscheidungen

Um Dir das mit einem Beispiel zu erläutern:
Max Müller wird von der Polizei mit Verdacht des Tunings gestoppt.
a.) Müller gibt es zu und verhält sich kooperativ. Die Polizei zieht das Dongle ein, er bekommt eine OWi über ca. 80€ und das wars oftmals. Niemand erfährt öffentlich davon.
b.) Müller bestreitet es. Die Staatsanwalt und ein Richter kommen ins Boot. Das Rad wird eingezogen und nach mehreren Jahren der Verschrottung zugeführt. Müller bekommt einen Strafbefehl über (bsp.) 1.500€ (man gilt dann als vorbestraft und es wird im pol. Führungszeugnis vermerkt). Auch dies bleibt im Allgemeinen nicht öffentlich.
c.) Müller bestreitet es, und leitet rechtliche Schritte gegen die Beschlagahmung ein. Es wird nun noch ein Rechtsanwalt und ein Gutachter eingeschaltet. Das Tuning wird bestätigt. Das Rad wird verschrottet, Müller muss die 1.500€ zahlen, und zusätzlich den Aufwand der über den ersten Strafbefehl hinaus ging, also zusätzlich Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei, Verschrottung, Gutachter, Rechtsanwalt. Das sind dann nochmal 1.500€. Und immer noch gibt es kein Aktenzeichen für Forenteilnehmer.
d.) Müllers Anwalt geht gegen die Beschlagnahme und den Strafbefehl vor. Es kommt nun erstmalig zu einer Gerichtsverhandlung. Gutachten, Gegengutachten, Dashcam der Polizei, Ortsbegehung, etc. bestätigen das Tuning. Der Richter schlägt einen Vergleich ohne Verurteilung vor. Müller trägt alle Kosten. Das bewegt sich nun bereits bei knapp 10.000€. Auch hier gibt es keine Veröffentlichung.
e.) Müller verweigert den Vergleich. Es kommt zum Urteil. Entzug der Fahrerlaubnis für ein Jahr, 3.000€ Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens.

Da weder in der Person des Herrn Müller, noch in dem Fall "illegales Tuning eines Fahrzeugs; die 100.000ste verhandelte Version" kein öffentliches Interesse besteht, kommt es zu keiner Veröffentlichung, nicht mal in der NjW.
Gegen Gebühr kann man - sofern man weiß welches Gericht wann urteilte - eine anonymisierte Version des Urteils erhalten. Also erst wenn ein Urteil gefällt wurde, wie unter e.) , wäre das möglich. Von a.) bis d.) kommt es nur bei besonderer Bedeutung an die Presse. Das heißt, wenn 10.000 getunte Pedelecs erwischt werden, dann kommt es letztlich nur bei einem von 10.000 Fällen zu einem Gerichtsurteil, weil bei halbwegs klarer Beweislage jeder Anwalt seinen Mandanten vor Schaden schützen wird.

Doch wie ich schon vorschlug; bei Deiner Rechtschutzversicherung kannst Du Chancen haben, umsonst und auf direktem Wege an solch ein Urteil zu kommen, wenn dies für Dich von Belang ist, was ich Deiner Art der Kommunikation entnehmen muss. Ich selbst benötige dies nicht, da ich die Rechtslage kenne. Die Verlinkung eines (Amts-LG)Gerichtsurteils selbst, hat zudem auch nur sehr begrenzte Aussagekraft, da es sich um fast immer um Einzelfallbetrachtungen handelt. Die Gesetzestexte, die ich hier in #141 verlinkte, wären dann die Entscheidungsgrundlage für solch ein Urteil. Ich hoffe, ich konnte Dir mit dieser Erklärung weiterhelfen.
 
b.) Müller bestreitet es. Die Staatsanwalt und ein Richter kommen ins Boot. Das Rad wird eingezogen und nach mehreren Jahren der Verschrottung zugeführt. Müller bekommt einen Strafbefehl über (bsp.) 1.500€ (man gilt dann als vorbestraft und es wird im pol. Führungszeugnis vermerkt). Auch dies bleibt im Allgemeinen nicht öffentlich.

Nach § 32 BZRG werden ausschließlich Geldstrafen (Urteil oder Strafbefehl) von mehr als insgesamt 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen (Vorstrafe) von mehr als 3 Monate in das Führungszeugnis aufgenommen.

§ 32 Abs. 2 BZRG

„ Nicht aufgenommen werden Verurteilungen, durch die auf
a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten“


Quelle: http://www.fachanwalt.de/ratgeber/ab-wann-gilt-man-als-vorbestraft
 
Zuletzt bearbeitet:
Um eure private Streiterei zu unterbrechen... mich würde interessieren ob auch Shimano in Zukunft ihre Motoren auf bis zu 28 "aufmacht" um somit das gegen die Wand fahr Gefühl zu vermeiden.
Das wäre für mich schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.

Ansonsten kann ich die Argumentation, dass das enorme Mehrgewicht keinen nennenswerten Unterschied macht nicht nachvollziehen. Wäre das tatsächlich der Fall würden Rennfahrer nicht um jedes Gramm kämpfen. Sollte das bei E-bikes aus irgend einem Grund anders sein bitte ich um Aufklärung :)

Das Mehrgewicht macht sich (ohne zugeschalteten Antrieb) bei Steigungen definitiv bemerkbar. In der Ebene zwar auch, doch der Nachteil durch das Mehrgewicht steht in keinem Verhältnis zu dem ab ca. 18 Km/h auftretenden Windwiederstand. Im Windschatten, behaupte ich jetzt mal, und man kann das bestimmt berechnen - wird der Unterschied kaum 10 Watt betragen. Bergab erhöht das Mehrgewicht die Schwungmasse. Also es gint definitv einen Unterschied. Inwieweit dieser Unterschied "nennenswert" ist, das ist natürlich eine persönlichkeitsabhängige, bzw. zweckgebundene Angelegenheit. Im Wettbewerb wäre jedes Gramm nennenswert. Im Freizeitbereich ist dann eher das Kilogramm nennenswert. Eine Zielmarke für ein Fully-MTP sollte m.M. ca. 16 Kg sein, doch das wird noch lange dauern.

Die Sache mit dem "gegen die Wand fahren" ist für die Hersteller aus "Kundenwunscherfüllungspflicht" nicht einfach realisierbar.
Der Kunde (nicht Jeder!) will ein Pedelec, dass ihm unter bestimmten Parametern (Ebene, kein Gegenwind, keine Überschreitung des max. Systemgewichtes, durchschnittliche "Freizeit"Trittleistung von 80 Watt) bis auf 25 Km/h bringt. In der Folge muss solch ein Motor 250 Watt in der höchsten Unterstützungssufe bringen, damit das Ziel erreicht wird. Wenn nun natürlich in einem Bereich von ca. 2-3 Kmh plötzlich 300% der Leistung abbrechen, fährt man gegen die Wand. Vermeiden ließe sich das, obige Parameter zu vernachlässigen oder zu ändern und den Ausklingbereich auf 5-7 Km/h in Abhängigkeit der Eigentrittleistung zu erweitern. Rotwild hat das so gemacht, und bei Bosch kann man das mit dem Nyon gut einregulieren. Der "Nachteil": Man erreicht die 25 Km/h nur mit einer deutlich höheren Eigentrittleistung. In de Folge hat man dann keinen plötzlichen Leistungseinbruch. Es fühlt sich eher so an als ob man eine sanfte Steigung anfährt.
 
An "das Licht" danke für deine Erklärungsversuche, sollte die Straße komplett Eben oder minimal geneigt sein würde ich dir zustimmen, aber bei Steigungen in niedrigem Bereich wirkt sich das Mehrgewicht entscheidend aus so, dass es selbst einem fitten fahrer kaum mehr möglich ist die 30 km/h zu halten.
Bei deinen Buchsstabenerklärungen a)-e) ist leider einiges durcheinandergekommen. Nur weil etwas ein Einziehungsgegenstand wird ist dies noch lange kein richterliche Genehmigung für das Vernichten desselbigen vorhanden. Einige andere Werte und Aussagen lass ich mal unkommentiert so stehen auch wenn sie definitiv nicht in der angegebenen Art und Weise stattfinden würden. Aber! die Aussage bei e) bezüglich des Führerscheinenzuges ist absoluter "Unsinn" denn, du setzt mMn vorraus, dass zumindest die Klasse B vorhanden ist und diese reicht für das Führen von E-bikes bis 45 km/h, egal ob illegal getunt oder nicht, aus.
Nichts für ungut aber man liest hier einfach zu viel Halbwissen ;)

Übrigens, das was ich mir von der Erhöhung des Shimanos erhoffe, wäre genau dieses langsame Übergehen von 25km/h auf 28 km/h und schon wäre das Gefühl gegen eine Wand zu fahren verschwunden.
 
@Johannes7 rechne es dir doch einfach nach was du an zusätzlicher Leistung brauchst. Nimmt man eine leichte Steigung von z.B. 2% an und ein Mehrgewicht von 8 Kilogramm, das ganze dann bei einer Geschwindigkeit von 25km/h ergibt 9,81*8*25/3,6*0,02=10,9Watt die an Mehrleistung aufgrund des Gewichtes notwendig sind. Dazu kommen dann nochmal etwa 8% mehr an Rollwiderstand. Also etwa 3-5Watt. Macht in Summe 16 Watt.
 
@Johannes7

warum probiert ihr es nicht einfach mal aus, dann wisst ihr aus eigener Erfahrung was passiert. Dann haben die Spekulationen endlich ein Ende. Kann ja nicht so schlimm werden, so sicher wie Ihr euch seid.

Ansonsten einfach mal PDF Seite 35 lesen
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp201511/$file/DP_2015_11.pdf

Habe ich irgendwo mal erwähnt, dass ich ein E-Bike tunen möchte mein Lieber?
Ich denke nicht, dennoch finde ich es genau so daneben mit völlig falschen oder rechtlich nicht haltbaren "Fakten" argumentieren zu wollen.
 
@Johannes7 rechne es dir doch einfach nach was du an zusätzlicher Leistung brauchst. Nimmt man eine leichte Steigung von z.B. 2% an und ein Mehrgewicht von 8 Kilogramm, das ganze dann bei einer Geschwindigkeit von 25km/h ergibt 9,81*8*25/3,6*0,02=10,9Watt die an Mehrleistung aufgrund des Gewichtes notwendig sind. Dazu kommen dann nochmal etwa 8% mehr an Rollwiderstand. Also etwa 3-5Watt. Macht in Summe 16 Watt.

Die Berechnung stimmt zwar und hört sich auf den ersten Blick wenig an, man sollte aber bedenken, dass selbst bei dieser minimalen Steigung der Unterschied dann zwischen 120 und 136 Watt Eigenleistung doch sehr deutlich ist. Vor allem auf längere Distanzen

Interessant wäre dann wiederum welche Unterstützung der Motor dann dauerhaft geben müsste um nur das Gewicht des E-bikes bei normalen Steigungen zu unterstüzten. Bei 5% wären der Unterschied dann schon knapp 30 Watt also bei einem Gesamtgewicht wie oben der Unterschied zwischen 120 und 150 Watt und dieser würde sogar auf kurzen Distanzen wesentlich mehr Kraft verbrauchen.

Auch wenn es aller Wahrscheinlichkeit nicht so schnell kommen wird, wäre es dennoch ein großer Pluspunkt für alle E-Biker (und die dazugehörige Industrie) nach erreichen der 25(28) km/h eine weitere Unterstüzung von zumindest 30 Watt zu erhalten.
Meiner Ansicht nacht würden die "Faulen" das dann sowieso nicht nutzen da ein gehöriges Maß an Eigenleistung zu erbringen wäre.
 
Wie kommst du denn darauf, dass man mit 120 Watt Eigenleistung bei einer 5% Steigung auf einem MTB mit 25km/h voran kommt? Ich hab das mit dem kreuzotter - Rechner mal einem Systemgewicht von 100kg (z.B. Fahrer 80kg, Rad 20kg) nachrechnen lassen. Da hast du dann bei 120 Watt eine Geschwindigkeit von nicht ganz 8 km/h. Um die 25km/h zu fahren wären laut dem Rechner aber über 500Watt notwendig. Da machen die 16 Watt Differenz einen Unterschied von etwa einem halben km/h oder aber 2,8% der Gesamtleistung aus.
 
Ich hatte das ohne es auf die 25 km/h zu beziehen einfach verpauschalisiert und zwei halbwegs niedrige Werte genommen um den Unterschied von 16 Watt größer herauszustellen.
Übrigens wären bei 5% Steigung über 30 Watt von nöten und nicht mehr die von dir genannten 16 Watt oder?
Bin aber kein Physik Experte haber nur dein obiges Beispiel grade nochmal mit 5% Steigung durchgerechnet.
 
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