E-Bike Tuning – wir haben mit einem Hersteller gesprochen

Mit der badassBox lässt sich das E-Bike ziemlich einfach tunen. Motorunterstützung bis zur doppelten Geschwindigkeit sind möglich. Wir haben mit Luigi Monaco, dem Macher der badassBox, gesprochen und uns mit dem Thema Chip-Tuning beim E-Bike beschäftigt. Hier findet ihr ein Interview mit Luigi Monaco und zwei Videos zum Einbau der badassBox.


→ Den vollständigen Artikel „E-Bike Tuning – wir haben mit einem Hersteller gesprochen“ im Newsbereich lesen


 
Persönliche Meinung ohne Beweis?
http://www.polizei-dein-partner.de/...ehr/artikel/getunte-pedelecs-tuning-kits.html

Bist du auch anderer Meinung als die Polizei, die ja keine "persönlichen Meinungen" verbreitet?
Meinung darf jeder haben, Gott sei dank wird aus einer Meinung noch kein Gesetz.. was steht denn da können usw. der Schreiber hat selber wenig Ahnung und will sich daher lieber nicht festlegen, wenn es eine z.B. Straftat wäre dann steht dort nicht können sondern es "wird" eine Strafe 1 oder Strafe 2 geben, aber naja, ist ja auch egal.
 

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Re: E-Bike Tuning – wir haben mit einem Hersteller gesprochen
wenn es eine z.B. Straftat wäre dann steht dort nicht können sondern es "wird" eine Strafe 1 oder Strafe 2 geben, aber naja, ist ja auch egal.
Nun der Text geht aber noch weiter:
Man muss etwa mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen – dafür droht eine empfindliche Geldstrafe und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Wer noch gar keinen Führerschein hat, dem droht außerdem eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Im Einzelfall kann sie sogar für immer angeordnet werden.

"Wird" steht übrigens in keinem Strafgesetz, sondern es wird ein Strafrahmen festgelegt:
Die einzelnen Strafgesetze legen einen möglichen Strafrahmen fest, etwa für die Erfüllung des Straftatbestands ..........., eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Die Strafzumessung, d. h. die Höhe der Strafe im Einzelfall, richtet sich nach der Schuld des Täters. Zu berücksichtigen sind hier etwa einschlägige Vorstrafen des Täters, seine Beweggründe, aber auch die Art und Weise der Tatbegehung und eine möglicherweise nach der Tat erfolgte Schadenswiedergutmachung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun der Text geht aber noch weiter:


"Wird" steht übrigens in keinem Strafgesetz, sondern es wird ein Strafrahmen festgelegt:
Die Polizei hat auch schon mal gepostet das S-Pedelec einer Helmpflicht unterliegen, das Leben ist halt nicht immer so einfach, du kannst den Text gerne glauben, ich glaube es halt nicht, was dann schlussendlich stimmt, gute Frage werden wir nicht beantworten können ?
 
Die Polizei hat auch schon mal gepostet das S-Pedelec einer Helmpflicht unterliegen, das Leben ist halt nicht immer so einfach, du kannst den Text gerne glauben, ich glaube es halt nicht, was dann schlussendlich stimmt, gute Frage werden wir nicht beantworten können ?

In der Tat gibt es bisher keine klare(!!) gesetzliche Regelung zur Helmpflicht für namentlich aufgezählte S-Pedelecs. Aufgrund einschlägiger Rechtsprechungen - übrigens auch für sonstige Radfahrer über 30 Km/h - und den überall verbreiteten Hinweis zur (ja nicht auf das S-Pedelec explizit erwähnten) Helmpflicht für Fahrzeuge nach § 21a Abs. 2 StVO, besteht sich jedoch faktisch, da das S-Pedelec in diese Kategorie fällt. Das kannst Du in dem juristischen Kommentar finden: Huppertz DAR 2011 Seite 561 .
Auch hier:
http://www.adfc.de/pedelecs/recht/rechtliches-fuer-pedelec-fahrer

...und hier mal sowas mit Geldsummen, Folgen für alle Beteiligten, etc. wenn mal was passiert. Da habe ich doch tatsächlich den Volltext eines Gerichtsurteiles, das eben für diese Helmpflicht wegweisend ist, und deshalb auch veröffentlicht wurde.
http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2947.htm

Dass das Tuning eine Straftat ist, steht außer Frage. Dazu gab es hier und anderswo nun schon genug Links. Ob es dann in der Praxis (siehe mein Beispiel weiter oben) so gehandhabt wird, liegt im Ermessensspielraum der Beteiligten. Von " ...komm Junge gib den Dongle her und zisch ab... " bis zu: " ...das Rad wird vorläufig sichergestellt und sie kommen zur Anzeigeaufnahme mit aufs Revier..." ist halt alles drin... ...solange es keinen Dritten als Kläger gibt.
 
Eine Pflichtversicherung ist keine Einbahnstaße d.h. Sie muss auch Angeboten werden, d.h. falls ein getuntes Pedelec wirklich zum Fahrzeug im Sinne des §6 werden sollte, müssen die Versicherer das Fahrzeug auch versichern...
 
habe irgendwie das Gefühl du bist nicht hier im Forum um dich an irgendwas zu Beteiligen

Wenn man nicht wie Ihr das illegale Tuning befürwortet dann hat man also deiner Meinung nach die Klappe zu halten oder was?
Wie bist Du denn drauf?

Wird zeit das endlich hart durchgegriffen wird was das Tuning von Pedelecs betrifft dann könnt Ihr euch in Urteilen baden. Aber Ihr stellt dann wahrscheinlich auch noch die richterlichen Rechtssprechungen in Frage.
 
Ich habe Versicherungen.

ja aber nicht für dein 25km/h Pedelec, wirst dafür auch kein Versicherungskennzeichen bekommen weil es über keine Betriebserlaubnis verfügt. Ist ja ein Fahrrad schon vergessen?

Eine Pflichtversicherung ist keine Einbahnstaße d.h. Sie muss auch Angeboten werden, d.h. falls ein getuntes Pedelec wirklich zum Fahrzeug im Sinne des §6 werden sollte, müssen die Versicherer das Fahrzeug auch versichern...

Brauchst ja eine Betriebserlaubnis (BE). Die bekommt man in der Regel beim Kraftfahrtbundesamt. Ansonsten les dich mal hier schlau bevor Du dich weiter blamierst ...
http://www.pedelecforum.de/forum/index.php?threads/s-pedelec-tüv-zulassung.18371/

aus der obigen Quelle:
Im Fall Ihres Fahrzeugs ist gemäß BLFA-TK-Beschluss nur eine Einstufung in der Fahrzeugklasse Kleinkraftrad (KKR) möglich. Ausnahmen der Leichtmofa-VO können hierbei leider keine Anwendung finden.
Dies hat zur Folge, dass zum Erlangen einer Einzelbetriebserlaubnis alle Anforderungen der Klasse KKR erfüllt werden müssen.
Hierzu zählen z.B. Erfüllung der Vorschriften zur Manipulationssicherheit, der elektromagnetischen Verträglichkeit, Vorhandensein von Bremsleuchte, Hupe, Rückspiegel links, bauartgenehmigte Bereifung, mittlere Bremsverzögerung min. 2,5m/s2, …etc.
Wenn alle der Klasse KKR zugehörigen Vorschriften von Ihrem Fahrzeug eingehalten werden/die dazugehörigen Nachweise erbracht worden sind, kann die Abnahme theoretisch an jeden Service Center des TÜV SÜD durchgeführt werden.
Die seitens der Abnahme entstehenden Kosten hängen sehr stark von der Qualität der Unterlagen sowie von den ggf. nötigen Prüfungen ab, daher ist eine pauschale Aussage leider nicht möglich.

Viel Spass! Ein getuntes 25km/h Pedelec ist und bleibt ein illiegales Fahrzeug.
 
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Ah ist also ein Fahrrad.. tztz wie das dann unter §6 Pflichtversicherung für Fahrzeuge fällt ist mir nicht so klar, schön wenn man seine Ahnungslosigkeit selbst erkennt und gleich noch öffentlich macht.
 
Ah ist also ein Fahrrad.. tztz wie das dann unter §6 Pflichtversicherung für Fahrzeuge fällt ist mir nicht so klar, schön wenn man seine Ahnungslosigkeit selbst erkennt und gleich noch öffentlich macht.

Es ist doch klar und deutlich gesetzlich geregelt was ein Pedelec und somit ein Fahrrad ist.
Ein getuntes Pedelec ist eben kein Fahrrad mehr sondern ein illegales Kleinkraftrad.


Das mit der Straftat bezweifele ich, aber ihr könnt es ja glauben spricht nichts dagegen.
Und Du kannst das jetzt bezweifeln solange Du willst, es ändert nichts. Du verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das stellt einen Straftat dar.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsstraftat
 
Yepp Wikipedia ist die Quelle für eine sichere Erkenntnis... man glaubt es nicht, so ein ergoogeltes Wissen übersteigt natürlich jedes erlernte... klar wird ein Pedelec nach dem tunen automatisch zum Fahrzeug wer will bei soviel Know-how da noch widersprechen.
 
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