Cube Stereo Hybrid HPC SL 625 2021 - Risse Anlenkpunkte Hinterbau

Wie geht sowas rechtlich aus?

Auch wenn das keine Relevanz für Sicherheit und Stabilität hat, also ein rein optischer Fehler ist, hat der Käufer ja einen Schaden.

Und der Verkäufer muss (darf) nach Reklamation jetzt nachbessern.

Das Gerenne hat natürlich der Käufer.

Mich würde aber interessieren was damit passiert. Nachlackieren? Neuer Rahmen? Nen Gutschein von Cube?
 
Antwort von Cube ist schon da…

die von Ihnen gezeigten Rahmenrisse sind unbedenklich.

Durch Verwindungen im Fahrbetrieb und unterschiedlichem Ausdehnungsverhalten der verschiedenen Materialien (Lagersitz = Alu-Inlay im Carbonrahmen) kann es zu den sichtbaren, oberflächlichen Lackrissen im Bereich der Lagersitze am Hauptrahmen kommen.

Diese Risse sind rein optisch und stellen keinen technischen Mangel und kein Sicherheitsrisiko dar.

Der Rahmen ist uneingeschränkt nutzbar und weder in Funktion, Stabilität noch Langlebigkeit eingeschränkt. Die Gewährleistung (2 Jahre ab Verkaufsdatum) und unsere erweiterte Garantie (3 Jahre ab Verkaufsdatum) bleiben in vollem Umfang erhalten.
@Dörti Härri
2. Zeile
 
Und der wird nicht besser, wenn man an Nässe und Winter denkt...
Sehr guter Einwand.
Im offenen Zustand sind solche Verbundwerkstoffe, GFK, CFK, etc. sehr empfindlich in Bezug auf eindringende Feuchte.
Wenn es dann noch friert, kommt es unweigerlich zur Delamination des Verbundwerkstoffes -> Zerstörung.
Daher würde ich diese Risse in jedem Fall verschließen, aber nicht ohne mir vorher das schriftliche OK von Cube zu holen, sonst reden die sich noch mit unsachgemäßer, nicht freigegebener Durchführung raus.
Wird aber nicht einfach werden dies zu erlangen, daher den Händler in die Pflicht nehmen, soll der sich um die angeblich nur oberflächlichen Schäden kümmern.
 
daher den Händler in die Pflicht nehmen, soll der sich um die angeblich nur oberflächlichen Schäden kümmern.
Mit welcher Begründung bzw Mängelrüge will man den Händler in die Pflicht nehmen, wenn der Hersteller hier bescheinigt hat das es kein Mangel ist ?

Der Händler hat ein Vertrag mit Cube (HGB) dieser aber nicht als Hersteller sondern Verkäufer und bei Mängeln haftet der Hersteller nicht der VK !

Gewährleistung, auch Mängelhaftung, bedeutet im Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung.

Davon sind auch gültig die AGBs des Herstellers bindend ! Für Sachgegenstände die im Alltag gebraucht werden und das eine Sache nicht verschlechtert wird wenn Sie bestimmungsgemäß gebraucht wird. So sind auch Kratzer oder Lackschäden bei Benutzung kein Mangel und gehören zum Bestimmungsgemäßen gebrauch. Hingegen bei Neukauf einer Sache hier von einem Sachmangel ausgegangen werden müsste.
 
Nein da der Mangel nicht schon bei Gefahrenübergang = Übergabe an den Endkunden vorlag ! Nur dann kann ein Sachmangel gerügt werden!
Ist dir das nicht langsam peinlich? Selbstverständlich kann man Sachmängel auch nach Übergabe "rügen". Es gibt bei Verbrauchsgütern extra 12 Monate Beweislastumkehr, in denen der Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe vorlag. Da hilft es auch nichts, wenn der Hersteller dir "bescheinigt" dass der Mangel nicht schlimm ist.

Mit welcher Begründung bzw Mängelrüge will man den Händler in die Pflicht nehmen, wenn der Hersteller hier bescheinigt hat das es kein Mangel ist ?
Das ist das Problem des Händlers. VW hat sicher auch "bescheinigt" dass ihre Abschaltvorrichtung kein Mangel ist.

Der Händler hat ein Vertrag mit Cube (HGB) dieser aber nicht als Hersteller sondern Verkäufer und bei Mängeln haftet der Hersteller nicht der VK !
Im Innenverhältnis vielleicht. Dir als Käufer kann das aber egal sein, du hast nur einen Vertrag mit dem Verkäufer.
Bei Mängeln haftet dem Endkunden gegenüber genau NICHT der Hersteller. Echt erstaunlich, dass man dir das erklären muss, ich dachte du arbeitest in der Branche?

Davon sind auch gültig die AGBs des Herstellers bindend !
Für den Händler vielleicht. Für den Endkunden nicht.
 
Irgendwie bin ich erstmal froh das der Rahmen nicht getauscht werden muss:

-Bike unbestimmte Zeit weg
-Ganzes Bike wird zerlegt, wer weis was dann dabei alles zerkratzt oder beschädigt wird
-wahrscheinlich schaut der neue Rahmen nach einem halben Jahr wieder so

Ich werd das ganze trotzdem nochmal beim Händler vorstellen. Evtl springt dann zumindest ein Gutschein raus oder so.

Ich werde mir dann über diese Stellen mit dem 3D Drucker so Abdeckkappen drucken und neongelb lackieren. Diese klebe ich dann mit Scheibenkleber drauf. Dann kann dort keine Feuchtigkeit eindringen, man sieht die Risse nicht mehr und können auch nicht weitergehen.
 
Für den Händler vielleicht. Für den Endkunden nicht.
Nein ,bei Kauf akzeptierst du auch die AGBs des Herstellers das ist b2c bei allen Käufen auch im Internet muss explizit darauf hingewiesen werden und diese sind für den Endkunden ! bekommt man auch ausgehändigt beim Radkauf. Man muss HALT NUR LESEN !
Dann probiere halt mal dein benutztes Auto mit Lackschäden beim Händler zu reklamieren 🥳

Viel Erfolg !
 
Nein ,bei Kauf akzeptierst du auch die AGBs des Herstellers das ist b2c bei allen Käufen auch im Internet muss explizit darauf hingewiesen werden und diese sind für den Endkunden ! bekommt man auch ausgehändigt beim Radkauf.
Okay, letzter Versuch, dann gebe ich's auf.

AGB sind VERTRAGSbedingungen. Du hast einen Vertrag mit dem HÄNDLER. Du hast KEINEN Vertrag mit dem Hersteller. Ende der Diskussion. Das ist Einsteiger-Wirtschaftsrecht aus der Mittelstufe.
Der HÄNDLER muss auf seine AGB hinweisen, weil sie Bestandteil des Vertrags werden, den du MIT IHM schließt.

Ich habe letztes Jahr zwei Cubes bei zwei verschiedenen Händlern gekauft und überraschenderweise KEINE Cube-AGB ausgehändigt bekommen oder akzeptiert.
Und natürlich, wenn mein Auto so dämlich lackiert ist dass der Lack abplatzt wenn man die Tür fünf mal auf und zu macht, reklamiere ich das beim Händler. Ich fahre damit nicht nach München zu BMW, und es ist mir auch egal wenn BMW "bescheinigt" dass das Auto trotzdem noch fährt.
 
AGB sind VERTRAGSbedingungen
AGB im Vertrag sind nicht automatisch rechtsgültig, nur weil sie drinstehen. Die AGB müssen wie alle anderen Vertragsbestandteile vereinbart werden. Das gilt sowohl bei unternehmerischen als auch bei privaten Verträgen.

Mehr dazu hier:
https://www.lexoffice.de/lexikon/allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb/

Unternehmen​

Unternehmer:innen müssen ausdrücklich auf die AGB im Vertrag hinweisen, damit diese wirksam werden. Vorformulierte Geschäftsbedingungen sind in einem Vertrag ohne einen entsprechenden Hinweis komplett ungültig. Daran ändert auch ein nachträglicher Verweis nichts. Vertragspartner:innen müssen dementsprechend vor Vertragsunterzeichnungen auf die AGB und deren Inhalt hingewiesen werden.
 
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Der nächste. Ich hab doch geschrieben dass der Händler auf seine AGB hinweisen muss. Wenn du dann den Vertrag annimmst, sind sie Vertragsbestandteil.
Nur außer Haus Verträge aktuelles Urteil EUGH. In Geschäftsräumen stimmst du den AGBs mit Zustandekommen des Vertrags des Herstellers zu sog. konkludenter Vertragsschluss ! Wurde teils zum Glück bei Bank oder Strom -Internetgeschäften BGH Urteil 2021 abgeschafft aber noch nicht überall.

Die AGBs werden dem Kunden weitergegeben ,und auch hier tritt der Händler bei einem Mangel nicht als
Hersteller auf ,also wenn der Hersteller die Sache als unbedenklich einstuft kannst du rechtlich nicht den VK verklagen.
 
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