Nachdem ich hier lange Zeit mitgelesen habe ein Statusbericht von mir:
Ich habe den Ersatzakku umgehend bestellt, als der Link verfügbar war. Dann kam lange Zeit nichts. Meine Frau hat in der Zeit dann irgendwann eine Lieferung für den August in Aussicht gestellt bekommen, allerdings für den S Rahmen. Eine solche Mail habe ich nicht erhalten, und dann vor gut 4 Wochen per Einwurfeinschreiben ein Anschreiben an Canyon geschickt, mit einer Nachbesserungsfrist. Mit dem Support war ich lose in Kontakt, es gab jedes Mal unterschiedliche Aussagen, irgendwann kam dann eine Mail für eine Lieferung im Juli. Mir wurde mehrfach mitgeteilt, dass gar keine Bestellung vorliegen würde. Nach 3-4 weiteren Mails hat Canyon die Bestellung dann doch gefunden. Dann habe ich auf die ablaufende Frist verwiesen. Mit wurde mitgeteilt, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag vom Management intern geprüft werden müsse. Nachdem ich auf die eindeutige Rechtslage verwiesen habe, kam sehr schnell Bewegung in das Ganze. Der Support hat mehrmals versucht mich anzurufen, ich habe innerhalb von nicht einmal einem Tag die Auftragsbetätigung für den neuen Akku erhalten, kurz danach die Versandbestätigung. Traurig, dass es dazu gut 20 Mails bedarf.
Wer seinen Akku also dringend braucht, sollte schriftlich eine Nachbesserungsfrist setzen.
Ich habe folgenden Text verwendet:
Canyon Bicycles GmbH
Karl-Tesche-Straße 12
56073 Koblenz
Nachlieferung aufgrund eines Mangels – Kaufvertrag vom XX.XX.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am XX.X.2023 kaufte ich bei Ihnen folgendes Produkt:
Spectral:ON CF , Rahmengröße M, Akku Canyon BT, Serien-Nr.: XXXXXXXXXXXXXXX
Die Ware erhielt ich am XX.XX.2023. Aufgrund des Sicherheitshinweises der Canyon Bicycles GmbH vom 6. Nov. 2024 habe ich den Akku gemäß den Vorgaben entsorgt. Infolge des fehlenden Akkus ist die Ware mangelhaft.
Ich fordere Sie auf, diesen Mangel kostenfrei zu beheben.
Die bereits gelieferte Ware stelle ich Ihnen zur Verfügung. Eventuelle Transport- oder Wegekosten sind gemäß § 439 BGB von Ihnen zu tragen. Ein Abholtermin kann im Vorfeld beidseitig abgestimmt werden.
Kommen Sie dem Nacherfüllungsbegehren nicht bis zum 15.05.2025 nach, behalte ich mir einen Rücktritt vom Kaufvertrag und weitere rechtliche Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen,