Heute noch die nachstehende Antwort von der Südtiroler Landesverwaltung erhalten
In Südtirol können Sie auf den mit Landesgesetz vom 8. Mai 1990, Nr. 10, in geltender Fassung gesperrten Straßen mit Elektrofahrrädern mit Tretunterstützung fahren. Nicht erlaubt ist hingegen das Fahren mit rein...