Specialized Levo Modifikationen - Pimp my Levo

Die Garantie bezieht sich immer nur auf den Erstbesitzer. Ist eigentlich auch logisch.
Ohne Rechnung keine Garantie.

Preisfrage:
Und welcher Name steht im Rechnungskopf als Käufer?

Anders sähe es aus wenn die Garantie übertragen werden kann, kann sie aber nicht laut Speiseeis.

Wenn dann musst Du halt mit dem Verkäufer eine Vereinbarung treffen das er im Falle des Falles es abwickelt.

Es heisst ja "of the orginal owner" also für den Erstbesitzter.

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Und lebenslange Garantie für Erstbesitzer.

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Dank zweier Beiträge wissen wir jetzt, wie es um die 5-jährige Rahmengarantie steht.
Hilft aber nicht viel weiter bei z.B. defektem Motor oder Akku.
 
Nachdem das Advokato durch ist kann ich noch was Naives Technisches beisteuern

Von der Technischen Seite her sie dir über die Mission Control

die Motornummer an, sie sollte NICHT 163….. das ist die erste Serie es ist nur eine Frage der Zeit wann du da Probleme bekommst. Ab 911…oder 972 bist du in der Regel auf der sicheren Seite.

Zum Akku ist nicht wichtig wie oft er geladen wurde sondern die Batterie Gesundheit.

VORSICHT es ist möglich diese Werte zu verändern (wie ist nicht wichtig) schau dir die Kurbelarme an passt die Abnutzung zur Kilometer Angabe!!!

MEISTENS wird auch bei Getauschten Motor oder Akku getrickst, in dem man nur die Angaben vom neusten Bauteil angibt.

Was häufig gemacht wird man hat sich das nächste Modell geholt und tauscht mit dem „alten“ was zum Verkauf steht Teile aus (Dämpfer von Fox zu RS, Gabel von Yari zu Reba/Recon).



Zum Material wenn du beim Rahmenmaterial Carbon willst musst du dir Modell 2018 kaufen. Wenn dir das nicht wichtig ist, bist du mit den 2017 Modellen durch die Bauart (Hydroforming) besser bedient, und du sparst noch etwas.



Beim Levo ist die Pflege noch wichtiger bei einem Konventionellen Rad, also wenn du ein Gebrauchtes Bike dir anschaust kannst du durch testen einiger Bauteile die Qualität der Pflege erkennen.

-Freilauf des Hinterrades (bei Defiziten der Fahrtechnik knallt das Hinterrad gegen die Hindernisse)

-Freilauf des Motors (bei schlechter Pflege läuft der „Rücktritt Freilauf“ rauer)

-Plattform Hebel des Dämpfers (bei schlechter pflege laufen dir Rädchen rau und unrund)

-Dichtungen der Gabel (bei schlechter Pflege sammelt sich Dreck an der Dichtungslippe)

- ALLE beweglichen Teile nach Spiel durchsehen (Vorbau, Sattelstütze, Dämpfer, Hinterbau, Hinterad)
 
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Meines Wissens haben englischsprachige Garantiebestimmungen, AGBs etc. in D keine Gültigkeit. Hast nichts deutschsprachiges ergoogelt?

Falls in D das selbe geschrieben steht:
- wie "hart" oder kulant wird dies in der Praxis umgesetzt?
- hat der Händler einen Ermessensspielraum?
- besteht Pflicht, sich im Garantiefall dem Händler / Hersteller gegenüber auszuweisen oder einer Identitätsprüfung?

alles Fragen, die sich mit Weisheiten aus Google eher schlecht beantworten lassen.
 
Meines Wissens haben englischsprachige Garantiebestimmungen, AGBs etc. in D keine Gültigkeit.
Zeig mal wo das steht! Garantiebestimmungen haben in Deutschland keine Bindung an die länderspezifische Amtssprache. Wenn Du darauf Wert legst musst Du nach Frankreich, Griechenland, Litauen, Luxemburg, Malta, Portugal, Slowenien oder in das Vereinigte Königreich umziehen.

Welchen Ermessensspielraum soll ein Händler haben wenn Du nicht der bist, der auf der Rechnung steht und Du nicht in Verbindung mit der Rahmennummer, Motornummer, Akkunummer, Seriennummer, bei Speci registriert bist, jede Rahmennummer nur einmal, also der Erstbesitzer bei Speci registriert sein kann?

Für jeden Garantie oder Gewähleistungsanspruch brauchst Du die orginal Rechnung.
 
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Falls in D das selbe geschrieben steht:
Als Levo-Besitzer kann ich bestätigen, das es so ist.
Zitat aus den "Specialized Help Center Germany GmbH":
Garantiebestimmungen Rahmen bzw. Fahrrad
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Ulf
14. November 2017 16:16
Allgemein
Auf unsere Rahmen gewähren wir fünf Jahre Garantie ab Kaufdatum bzw. seit Modelljahr 2014 eine eingeschränkte lebenslange Garantie auf Material- und Produktionsfehler für den Erstbesitzer. Vorausgesetzt wird dabei die Einhaltung der festgesetzten Garantiebestimmungen (sachgerechte Verwendung des Produkts im Rahmen des vorgesehen Verwendungszweckes, regelmäßige, fachgerechte Wartung und Pflege etc.). Detailliert beschrieben sind die Voraussetzung in den angehängten Garantiebestimmungen.
Prüfung und Abwicklung
Um zu prüfen, ob bei einem Rahmenschaden Garantieansprüche bestehen, zeige Rahmen bzw. Bike unter Vorlage des Kaufbelegs deinem Specialized Händler. Dieser wird den Rahmen prüfen und mit unserem Service-Team Kontakt aufnehmen. Da unsere Fachhändler unsere Vertriebspartner sind, können Reklamationen nicht direkt abgewickelt werden.
Besten Dank für deine Kooperation.
Die angehängten Garantiebestimmungen sind in englisch verfasst. Ich habe sie als PDF diesem Post als Anhang angehängt.
- wie "hart" oder kulant wird dies in der Praxis umgesetzt?
Meine Erfahrungen bei Garantiefällen:
Der Händler hält sich schon aus eigenem Interesse peinlich genau an das Verfahren.
Bei mir zeigte sich Specialized (Service Team) aber bisher sehr kulant.
- hat der Händler einen Ermessensspielraum?
Nein, wie oben beschrieben.
- besteht Pflicht, sich im Garantiefall dem Händler / Hersteller gegenüber auszuweisen oder einer Identitätsprüfung?
Ja, durch Kaufquittung und Serviceheft bzw. Servicerechnungen.
Ausserdem habe ich mein Levo nach dem Kauf ja bei Specialized registriert.
Von meinem Händler habe ich ebenfalls eine Bestätigung über den Kauf mit Rahmennummer und Angaben über den Kauf erhalten.
 

Anhänge

  • Specialized_Bikes_Limited_Warranty.pdf
    55,3 KB · Aufrufe: 366
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jetzt haben wir es doppelt und dreifach und es wird immernoch einen geben der das alles anzweifelt :D

Die deutsche Fassung kann er ja hier lesen, wenn ers mitm englischen ned so hat ...
http://doczz.nl/doc/577471/specialized-garantie-bedingungen

Uns spätenstes wenn Händler Müller aus Buxtehude die Rechnung von Händler Maier aus Augsburg bei Speci einreicht checkt es auch der letzte in der hintersten Ecke bei Spezi und wird stutzig.
 
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@wolfk : Erfahrungen aus der Praxis - das hat mich interessiert und keine ergoogelten und vermuteten Schlaumeiereien. Danke dafür!
Zeig mal wo das steht! Garantiebestimmungen haben in Deutschland ...
Liegt doch auf der Hand, dass der Endkunde solche Bestimmungen auch verstehen muss - da ist es, wie mit Bedienungsanleitungen in der Landessprache, eigentlich elementar.
Für jeden Garantie oder Gewähleistungsanspruch brauchst Du die orginal Rechnung.
Sollte auch klar sein, dass die Kaufrechung etc. vorzulegen ist, die sollte ich auch vom Vorbesitzer und Erstkäufer erhalten.
Aber wer prüft, ob ich der Thomas Müller bin, auf welchen die Rechnung ausgestellt wurde?
Ich hatte zwar noch nie ein Specialized, aber bei bisherigen Garantiereparaturen an meinen Fahrrädern wurde noch nie mein Ausweis zur Identitätsprüfung verlangt.
 
Gibt ja auch Leute, die mal den Wohnort wechseln. So Geschichten kann man natürlich beliebig theoretisch weiterspinnen...
Deswegen interessieren mich keine FrankoniaTrails'schen Schlaumeiereien, sondern wie es in der Praxis aussieht.
 
Das sind die Herstellerbedingungen. Die kann sich jeder auch selbst raus suchen wenn er nicht allzu faul wäre und alles vorgekaut serviert haben möchte um dann seine üblichen Spielchen zu treiben.

In Zukunft lass ich dich Links liegen. Such Dir einen anderen für deine Spielchen.
 
Sollte auch klar sein, dass die Kaufrechung etc. vorzulegen ist, die sollte ich auch vom Vorbesitzer und Erstkäufer erhalten.
Aber wer prüft, ob ich der Thomas Müller bin, auf welchen die Rechnung ausgestellt wurde?
Ich hatte zwar noch nie ein Specialized, aber bei bisherigen Garantiereparaturen an meinen Fahrrädern wurde noch nie mein Ausweis zur Identitätsprüfung verlangt.
Ein letzter Hinweis von mir zu dem Thema:
Prüfung und Abwicklung
Um zu prüfen, ob bei einem Rahmenschaden Garantieansprüche bestehen, zeige Rahmen bzw. Bike unter Vorlage des Kaufbelegs deinem Specialized Händler.
Also nicht bei irgendeinem Händler, sondern dem Händler, bei dem das Bike gekauft wurde - auch nach einem Umzug.
Andere Händler werden dich an den Händler verweisen, bei dem das Bike gekauft wurde.
Dieser Händler wird auch ohne Ausweis feststellen, ob der Erstbesitzer mit Garantieansprüchen oder der Zweitbesitzer ohne Garantieansprüche vor ihm steht.

Da ich bei meinem Haibike x Duro FS aus 2011 wegen Rissen am Rahmen einen Garantieanspruch durchsetzen durfte, kann ich dir versichern, das eine Identitätsfeststellung sehr wohl durchgeführt wird - auch ohne Ausweis ist dies möglich.
 
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Na es wurde hier jetzt ganz schön viel geschrieben, was ich weiß habe ich von einem Specialized Händler, und gestern bei einer Ausfahrt nochmal von einem Cannondale Händler bestätigen lassen.

Ich rede von Firmen die nicht aus Deutschland sind!!

Es gibt das zwei Systeme das erste gilt bei aktuellen Modellen da läuft es als Duales System, der Händler vor Ort bei dem das Rad/Teile gekauft wurden wickelt es nach eigenem Ermessen (klar gibt es Vorgaben von der Zentrale, man lässt aus Kundenpflege aber einiges an Spielraum) ab.

Wenn der Händler das nicht will gibt es dann „diese Anrufe“ in der Zentrale …der Kund steht neben mir….aber es ist ein guter Kunde….für meine gute Kunde….meine wirklich gute Kunde.

Ooh… schade die machen das nicht!!!!

Die zweite Seite beim Dualen System ein Anspruch der Belegt werden kann aber nicht vor Ort gekauft wurde. Dem Händler ist das ganz egal er gibt es einfach weiter an die Zentrale. Dort gibt es dann Stufen.

Bei Bekannten Fehlern oder Kleinteilen wird durchgewunken bei größeren Sachen wird geprüft und im Zweifelsfall abgelehnt, mit dem Hinweis den ursprünglichen Händler zu kontaktieren.



Nach mehreren Jahren oder Modellwechsel wird bei Schaden allein in der Zentrale entschieden. Da hängt es davon ab ob es ein bekannter Fehler war, wenn die der Meinung sind das sich jemand ein Vorteil verschaffen will (durch Modellwechsel wie im aktuellen Fall Motor) „KEINE CHANCE“.

Diese Bestimmungen die hier rauf und runter beschrieben werden sind „NUR“ vorgaben von Gesetzgeber(EU) das da was steht, oder zum eigenen Schutz. Viele dieser Punkte habe gar nichts mit dem Gesetzen des Landes zu tun.
 
Hier wird immer Garantie (freiwillige Leistung Specialized, auf Erstkäufer beschränkbar) und gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung, 2 Jahre ab Kaufdatum, jederzeitig übertragbar) gemischt.

Wichtig ist ersteinmal die gesetzliche Gewährleistung. Diese besteht 2jahre ab Kaufdatum ausschließlich gegen den Händler bei dem gekauft wurde. Specialized ist hier grundsätzlich nicht Vertragspartner. Der Händler wird aber hier auch bei einer Ablehnung durch Specialized nie vom Gewährleistungsanspruch frei und kann notfalls auch direkt rechtlich belangt werden.

Diese gesetzliche Gewährleistung kann mittels einfacher Abtretung von Erstkäufer auf Zweitbesitzer und von diesem in der Kette weiter abgetreten werde. Dies kann nicht ausgeschlossen werden.

Ob Speci einem Zweit oder X-Käufer aus reiner Kulanz darüber hinaus weitere Leistungen einräumt ist hingegen rein das Gutdünken von Specialized
 
2 Jahre gesetzliche Gewährleistung ist nur Augenwischerei!
Durch Beweislastumkehr nach 6 Monaten ist die gesetzliche Gewährleistung dann für den Käufer praktisch wertlos.
Deswegen springt oft der Hersteller mit einem 2-jährigen Garantieversprechen ein.
 
Hallo zusammen,

ich habe mal wieder eine technische Frage zum aktuellen Levo:
Ich würde mir evtl. ein Hardtail der Baureihe zulegen und dies dann auch zum Pendeln beutzen.
Was ich bei meinem aktuellen Levo als ungeeignet empfinde ist, dass man den Akku nicht abschließen kann.

Wenn ich also auch der Heimfahrt am Bäcker vorbei komme, müsste ich diesen jedesmal rausnehmen.

Nun, gibt es dazu schon irgendeine Lösung evtl. auch von Drittanbietern?
 
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