Specialized Hersteller Garantie - Insanspruchnahme über Händler NETZ - Mogelpackung?

fregatte

Mitglied
Ich frage mich derzeit, wie und wo ich eine etwaige Herstellergarantie wahrnehmen kann.

Schön wäre es ja, wenn man z.B. im Urlaub bei einem nahe liegenden Händler Garantieansprüche geltend machen kann, wie es z.B. bei PKW's der Fall ist.

Es heisst so schön auf der Webseite:

" Bei Specialized lautet unser erster Grundsatz: "Der Rider ist der Boss."

...

Wenn Sie der zweite oder spätere Besitzer eines Specialized- oder Roval-Produkts sind, haben Sie ab dem Datum des ursprünglichen Kaufs beim Specialized Händler Anspruch auf eine zweijährige Garantie. "

... beim Specialized Händler ... heisst ja, bei einem Händler, der Specialized führt (es ist ja nicht auf den Händler beschränkt, bei dem man gekauft hat, sonst wäre ja formuliert - bei Ihrem Verkäufer des Specialized Produktes.

Schon mal schön (wenn die Händler durch dieses Statement denn auch gebunden wären und das ist er eben nicht).


Dann heisst es weiter:

F: Wie reiche ich einen Garantieanspruch an Specialized ein?

A: Bitte wenden Sie sich an *** Ihren *** autorisierten Händler. Er wird Ihnen dabei behilflich sein.

Nun ist es "Ihren Händler"; damit scheinbar wieder nur der Kaufvertragspartner.

Gefolgt von:


F: Welche Unterlagen benötige ich für meinen Anspruch?

A: Zuerst müssen Sie das Produkt, für das Sie Garantie beanspruchen, zusammen mit dem Original-Kaufbeleg einem autorisierten Händler zur Verfügung stellen. Der Händler übernimmt die Erst-Begutachtung und tritt im zweiten Schritt mit unserem Service Team in Verbindung.


Hier scheint es wieder ein beliebiger autorisierter Händler zu sein.



Gemäss den pdf Garantiebedingungen besteht der Anspruch gegenüber Spezialized Germany GmbH in Holzkirchen.

weiter heisst es:

"Um diese Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss Specialized in Europa ein Nachweis über den ursprünglichen Einzelhandelskauf vorgelegt werden"


Wer ist denn Specialized Europa; ist das auch eine Firma oder ist Specialized Deutschland GmbH gemeint oder gar etwas ganz anderes?

"Während der Garantiefrist wird Specialized das Produkt entweder reparieren oder - nach Wahl von Specialized - durch ein gleiches oder ein zu diesem Zeitpunkt verfügbares. Produkt ersetzen, das dem ursprünglichen so ähnlich wie möglich ist. ...Ihnen entstehen keine Kosten für den Versand des Produkts an Specialized oder den Erhalt eines Austauschprodukts oder für die Arbeitskosten, die bei der Bearbeitung der Garantie anfallen."

Aha, der nächst nähere Specialized Händler ist scheinbar doch nicht durch die Garantie gebunden; man muss das Produkt an Specialized (vermutlich die Deutschland GmbH) einsenden und erhält dann das reparierte oder ausgetauschte zurück.

Dann heisst es aber weiter unten:

Wie kann ich die Garantie in Anspruch nehmen?

Im ersten Schritt sollten Sie ihren nächstgelegen Autorisierten Specialized Händler aufsuchen. Der Händler wird das Produkt überprüfen und sich wegen der nächsten Schritte mit Specialized in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten ihres nächstgelegenen Autorisierten Specialized Händlers finden Sie auf www.specialized.com.

Nun ist wieder der Händler "im Boot", obwohl er vermutlich nicht rechtlich gebunden ist und für seine Dienste - sofern er sie denn wahrnimmt - vermutlich seitens Specialized nicht bezahlt wird, insofern agiert er entweder kulanzhalber oder stellt seine Leistungen (Prüfen, Ein- und / Ausbau etc.) dem Endkunden zwanglos in Rechnung.


In einem anderen Specy FAQ heisst es:

Prüfung und Abwicklung

Um zu prüfen, ob bei einem Rahmenschaden Garantieansprüche bestehen, zeige Rahmen bzw. Bike unter Vorlage des Kaufbelegs einem Specialized Händler. Dieser wird den Rahmen prüfen und mit unserem Service-Team Kontakt aufnehmen. Da unsere Fachhändler unsere Vertriebspartner sind, können Reklamationen nicht direkt mit uns abgewickelt werden.

Hiernach darf man sich garnicht an Special Deutschland wenden; aber eben Special Deutschland ist gemäss pdf Garantiebedingungen Garantiegeber?!


Alles in allem sehr missdeutig und meiner subjektiven Meinung nach den Touch der Mogelpackung habend.


Das Ganze steht mir unter dem Zeichen "nach aussen suggerieren, der Kunde kann Herstellergarantie bei jedem beliebigen Speci Händler in Anspruch nehmen, worauf der Kunde zumindest juristisch keinen Anspruch zu haben scheint.

Speci gewährt Herstellergarantie, wenn man sie direkt bei Speci Deutschland geltend macht, schickt aber seine Kunden gleichzeitig zur Geltendmachung selbiger zum Fachhändler, der aber nicht durch die Herstellergarantie gebunden ist.

Es wäre schön wenn Specialized Deutschland (Europe?) hier einmal Klarheit schaffen würde oder lebt sie mit dieser schwammigen Unsicherheit ganz gut?

Eine “Premiummarke” sollte hier eindeutige kundenfreundliche Aussagen machen und ein entsprechendes Servicenetz bereithalten. Ansonsten ist die Abgrenzung zur günstigen “Online Marke” nicht allzu gross und man kann gleich dortens zuschlagen.

Ich habe Specialized um Klarstellung gebeten aber die haben lediglich einen Link zu den Garantiebedingungen geschickt (eben diese sind ja missdeutig formuliert). Scheinbar möchte man hier nicht “nachbessern”.


(1) Wie sind Eure Garantieerfahrungen (Ansprüche, die nicht bei dem Verkäufer sondern einem anderen Speci Händler erbeten habt?)?

(2) Wie findet Ihr die Garantie von Speci?

:)relievedface: Meint Ihr auch Speci sollte Klarheit schaffen?

:relievedface::relievedface::relievedface:
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr guter Beitrag, Specialized sollte hier Klarheit schaffen. Wäre ja auch ein weiteres Verkaufsargument, wenn z.B. die Händler durch ihren Vertrag mit Sp. verpflichtet sind, die Garantiefälle auch von nicht bei Ihnen gekauften Rädern anzunehmen und abzuwickeln.
Ich habe mein Rad letztes Jahr mangels Verfügbarkeit vor Ort in den Niederlanden gekauft. Im Herbst dann Motorschaden, hat mein Händler vor Ort mit Specialized abgewickelt. Er bekommt dafür wohl eine Pauschale von Specialized, ich habe 50 Euro dazugelegt wegen des reibungslosen Ablaufs.
 
@Longbiker,

danke der Info; ich musste auch etwas entfernter von meinem Wohnort kaufen (ca 250km), die zwei näheren Händler hatten mein Wunschbike nicht mehr.:closedtongue:

Es wäre tatsächlich der Marke zuträglich, wenn man bei jedem beliebigen Händler im Umfeld Garantiereparaturen durchführen lassen könnte (wie man es bei PKW's schon seit Jahrzehnten kann). Das Bike ist ja ein "Freizeitprodukt" und es wird speziell im Urlaub genutzt.

Ich hatte auch schon eine kleinere "Garantiereparatur". Ich war gerade im Urlaub und musste schon etwas herumtelefonieren, um einen Händler zu finden, der den Tausch (€100 Teil) vornehmen "wollte" und auch hier wieder etwas weiter fahren. Die grösste Motivation ist mir in den Telefonaten (verständlicherweise) nicht entgegengeströmt.

Es wäre schön, wenn das geschmeidiger ging.

Insbesondere da die technischen Komponenten bei den Bikes ja je nach Kategorie vergleichbar sind, können und sollten "Premiumanbieter" sich über ein gutes Servicenetz und einen "Wohlfühlfaktor" für den Kunden abgrenzen.

Ganz nach dem Motto:

" Bei Specialized lautet unser erster Grundsatz: "Der Rider ist der Boss."

nur den Worten auch Taten folgen lassen.

frohes Biken!:)
 
Servus,
ich habe ganz besondere Erfahrungen mit Specialized gemacht.
Ich habe ein Specialized Turbo Levo Elektrobike bei dem der Akku innerhalb von der von Specialized angegeben Garantiezeit mit weniger als 50 Ladezyklen kaputt gegangen ist. Dieser wurde, wie von Specialized behauptet kulanter ;) Weise ersetzt. Leider ist der ersetzte Akku wieder innerhalb von 2 Jahren ab Tausch kaputt gegangen. Dieses Mal wird mir aber ein kostenloser Ersatz mit Bezug auf den folgend genannten Bedingungen von Specialized verwehrt. Meine Fragen: Habe ich ein Recht auf Tausch? Und gegenüber wem muss ich ggf. mein Recht geltend machen? Gegenüber dem Händler oder gegenüber Specialized ?

"Für andere Produkte der Marke Specialized (sowie Rahmenlackierungen und -grafiken) gilt eine zweijährige Garantie. Turbo-Batterien haben eine Garantie von zwei Jahren oder 300 Ladezyklen - je nachdem, was zuerst eintritt."

Vielen dank für Eure Einschätzung!
 
Es wäre tatsächlich der Marke zuträglich, wenn man bei jedem beliebigen Händler im Umfeld Garantiereparaturen durchführen lassen könnte (wie man es bei PKW's schon seit Jahrzehnten kann).
Ich kenne aber keinen einzigen Bike Hersteller der so etwas anbietet. Ist eben kein Auto sondern ein normales Konsumprodukt mit gesetzlichen Gewährleistungszeiträumen und freiwilligen Herstellergarantieleistungen on top.
 
Ich kenne aber keinen einzigen Bike Hersteller der so etwas anbietet. Ist eben kein Auto sondern ein normales Konsumprodukt mit gesetzlichen Gewährleistungszeiträumen und freiwilligen Herstellergarantieleistungen on top.
Es ist ja nicht so, dass ein beliebiger Händler keine Garantiearbeiten durchführen darf. Es ist eine Frage des guten Willens. Da sind die Chancen außerhalb der Hauptsaison deutlich größer. Schade finde ich trotzdem, wenn jemand abgewiesen wird.

Beste Grüße,
KalleAnka
 
Die Frage hat ja nun nicht direkt etwas mit dem Ursprungsthread zu tun, der Fall zeigt aber die praktischen Auswirkungen der “schwammigen Garantiepolitik” des Herstellers für den Konsumenten.

Du kannst generell Garantie und Gewährleistung isoliert beanspruchen, musst aber für beide Varianten checken, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Wenn der ursprüngliche Kauf des Bikes weniger als 2 Jahre zurück liegt, solltest Du sowohl Garantie (dem Hersteller in Deutschland gegenüber) als auch Gewährleistung geltend machen können.

Bist Du aus der Zeit raus, wird es dorniger.

Garantie kannst Du gemäss Hersteller Garantiebedingungen dann nicht mehr geltend machen.

Betr. Gewährleistung sieht es etwas besser aus, aber nicht wirklich gut:

Es gibt Stimmen, die sagen, dass bei Austausch (insbesondere Komplettaustausch) eine neue Gewährleistungsfrist in Gang gesetzt wird (BGH 8. Zivilsenat, Urteil vom 5. Oktober 2005, Az: VIII ZR 16/05 “Für im Wege der Nachlieferung durch den Lieferanten neu gelieferte oder nachgebesserte Teile beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen.”). Dieses ist aber nicht einheitlich vom Gesetzgeber geregelt und kommt immer auf die Einzelfallabwägung an.

Da der Händler den Austausch des Erstakkus aber explizit nicht in Anerkennung einer Nachbesserungspflichtig vorgenommen hat, sondern als “Kulanz” (obwohl es sich mir verschliesst, was daran Kulanz war) getauscht hat, ist auch aus diesem Grund keine neue Gewährleistungsfrist in Gang gesetzt worden.

Du müsstest also zunächst klagen und darlegt, dass der erste Austausch eine Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung war und dann versuchen darzulegen, dass durch die Ersatzlieferung die Gewährleistung von neuem zu laufen begonnen hat (und nicht nur für die Dauer der ersten Nachbesserung gehemmt war).

Das ist aber ein recht dorniger und finanziell riskanter Weg.

Ich würde ihn nicht gehen, da ich Deine Erfolgsaussichten als gering einschätze.

Dies ist aber nur meine pers. Meinung, keine Rechtsberatung.
 
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