Nürnberg verliert weiter Trails an die Staatsforstung

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Re: Nürnberg verliert weiter Trails an die Staatsforstung
Sag ich ja: Wenns Geld zu verdienen ist darf man es machen. Waldpflege und so.
Wahrscheinlich gehts eher um Schädlingsbefall als um wirtschaftliche Abholzung.
Aber klar, man kann ja erstmal alles ohne Kenntnis in Frage stellen.
Oder hat man nachgefragt, warum abgeholzt wird?
In diesem Zusammenhang verweise ich als Beispiel mal auf die aktuelle Situation in Bikepark Oberhof…
 
Wahrscheinlich gehts eher um Schädlingsbefall als um wirtschaftliche Abholzung.
Aber klar, man kann ja erstmal alles ohne Kenntnis in Frage stellen.
Oder hat man nachgefragt, warum abgeholzt wird?
In diesem Zusammenhang verweise ich als Beispiel mal auf die aktuelle Situation in Bikepark Oberhof…
naja die befallenen Bäume werden abgeholzt damit der Rest der Plantage noch geerntet werden kann - klar gehts ums Geld

die meisten Wälder sind keine Wälder sondern Fichtenplantagen, wodurch das Schädlingsproblem ja überhaupt erst entstanden ist
 
Und was soll dann das ganze Mimimi?
Die „Plantagen“ gehören nicht der „Allgemeinheit“.
Somit erübrigt sich die Diskussion um irgendwelche „Trails“, weil diese für den „Plantagenbetreiber“ keinerlei Relevanz haben.
Wanderwege oder sonstige angelegte Wege werden von den entsprechenden Vereinen/Verantwortlichkeiten gepflegt, in Absprache mit dem „Plantagenbetreiber“
 
Danke für die Info.

Wir haben in Bayern das verfassungsmässige Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung. Da kann sich auch so gut wie kein Privatwald entziehen.

Die nackten Zahlen erscheinen surreal wenn man draussen unterwegs ist. K.A. wie das in anderen Bundesländern aussieht.
 
Hab es jetzt nicht genau recherchiert, aber soweit ich weiß ist es in den beiden Freistaaten anders als im Rest der Bundesländer.

Verfassungsrang? Vorrang vor anderen Gesetzen?
Nein, leider kein Vorrang. Die Länder haben das Recht, das Bundeswaldgesetz, welches das Betretungsrecht des Waldes zum Zwecke der Erholung und des Sports regelt und außerdem den Radler und den Reiter dem Fußgänger weitgehend gleichstellt, nach eigenem Gusto einzuschränken.
Geschieht ja schon in BW, Stichwort "2m-Regel".
 
Nein, leider kein Vorrang. Die Länder haben das Recht, das Bundeswaldgesetz, welches das Betretungsrecht des Waldes zum Zwecke der Erholung und des Sports regelt und außerdem den Radler und den Reiter dem Fußgänger weitgehend gleichstellt, nach eigenem Gusto einzuschränken.
Geschieht ja schon in BW, Stichwort "2m-Regel".

Ah OK, dann geniessen wir hier nur die wenigsten Einschränkungen.

Soweit ich weiß gibt es in Bayern in manchen Gegenden aufgrund des touristischen Andrangs schon mehr Regeln. Aber pauschal eben nicht.
 
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