Neuer Trelock Lighthammer 80 USB-Scheinwerfer: Fahrradbeleuchtung auf den Kopf gestellt

Neuer Trelock Lighthammer 80 USB-Scheinwerfer: Fahrradbeleuchtung auf den Kopf gestellt

Der neue Trelock Lighthammer 80 USB-Scheinwerfer funktioniert auch, wenn er unter dem Lenker montiert wird. "Hä, das geht doch mit jeder Lampe mit Lenkerhalterung", denkst du jetzt? Warum das nicht so ist und was das neue Fahrradlicht von Trelock außerdem zu bieten hat, erfährst du im Artikel.

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Neuer Trelock Lighthammer 80 USB-Scheinwerfer: Fahrradbeleuchtung auf den Kopf gestellt

Wie rum fährst du deinen USB-Scheinwerfer?
 
Der neue Trelock Lighthammer 80 USB-Scheinwerfer funktioniert auch, wenn er unter dem Lenker montiert wird. "Hä, das geht doch mit jeder Lampe mit Lenkerhalterung", denkst du jetzt?
Kann nicht funktionieren, ausser man will sich selbst beleuchten 😁

Und selbst wenn es funktionieren würde, der Spiegel ist nicht für die Überkopf Montage geeignet im Bezug auf die Ausleuchtung.
 

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Re: Neuer Trelock Lighthammer 80 USB-Scheinwerfer: Fahrradbeleuchtung auf den Kopf gestellt
Hat doch nicht jede Lampe ein 80s Kasten Design.

Mein Licht ist rund und es ist egal wie rum ich es montiere.
Hat einen Bruchteil gekostet.
Leuchtet heller.


IMG_8717.jpeg
 
Stvzo

Juckt mich nicht

Und mal ehrlich.
An was für einen Korinthenkackenden Bullen muss man geraten das man ne Diskussion führen muss ob das Licht jetzt über oder unter dem Lenker montiert ist.

Es werden Lösungen für Probleme gefunden die nie welche waren.
 
Es geht um die StVZO

Da gibt es wenige für die Montage unter dem Lenker.

Ein paar aber schon...
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Die StVZO schreit nicht vor ob die Lampe auf oder unter dem Lenker hängt

Die meisten Polizisten freuen sich das man überhaupt ein Licht hat. Bisher immer gelobt worden mit der Pico am Helm. Das ist 100% nicht StVZO.

Rotes blinkendes Rücklicht hingegen mögen sie garnicht. Ist auch verboten laut StVZO.
 
Alle Jahre wieder…. Das einzige was sich seit den jährlichen Diskussion ums Licht am Rad geändert hat ist, dass heute Leute Kommentare abgegeben, die total neben der Spur, beleidigend, auch noch unqualifiziert, somit überflüssig sind.

Fakten:

Nur eine Beleuchtung,egal ob am Rad, Motorrad, oder Auto die eine StVZO Zulassung hat, ist im öffentlichen Straßenverkehr als solche anerkannt, Es ist auch egal, ob die Ordnungshüter harte Hunde in Bayern, oder sonst wo, nett oder nicht nett sind, beim Erwischen der Zuwiderhandlung folgt Ahnung des Verstoßes (20 bis 35 Eur)
Bei einen verschuldeten, selbst nicht verschuldeten Unfall mit dem Rad, drohen sogar drastische Strafen, zusätzlich Verlust des Versicherungsschutzes. Mich hat diese Dummheit vor genau 15 Jahren trotz LED Knog Licht v/h, (alte Verordnung in Bezug auf Radbeleuchtung) in Summe fast 8000 und gebrochenen Knoche gekostet, weil mich ein Autofahrer übersehen hatte.

Biker die nicht verstanden haben, dass fahren ohne Licht in der Dämmerung, im Dunkel sinnvoll ist, sollten halt daheim bleiben, auf der Rolle fahren, gar nicht erst kommentieren, damit die groß Anzahl der anderen, wirklich Interessierten nützliche Informationen abgreifen können.
 
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