Integrierten Akku entfernen beim Transport auf Fahrradträger?

Entfernt ihr den integrierten Akku beim Transport?


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Radon84

Mitglied
Hi Leute,
man liest ja hier und da im Netz, dass der Akku beim Transport des E-Bikes entfernt werden sollte.
So richtig ergibt sich mir da aber nicht der Sinn dahinter...
Ein Akku der fest in einer Akku-Halterung klemmt und umgeben ist von einem Aluminium-Rahmen, also fest im Rahmen integriert ist, der noch dazu, wie bei meinem Fahrradträger, durch ein starkes Halteband umklammert wird - das Halteband, was das komplette Rad hält - ist doch weniger gefährlich als wenn ich den Akku entferne und irgendwo als "Gefahrgut" innerhalb der Fahrgastzelle transportiere, wo er vielleicht noch hin und her rollen kann, oder?

Gibt es zur Entfernung des Akkus eigentlich wirklich einen Paragraphen in der StVo/StVZO oder sowas?

Bei meinem Focus würde die Entfernung des Akkus dazu führen, dass keine Abdeckung mehr die Elektronik schützt (Akku und Abdeckung miteinander verschraubt)... ich müsste dann irgendwas provisorisches basteln, dass kein Wasser in den Rahmen und in die Elektronik kommt. Und natürlich ist der Fahrradträger mit 2x 30 kg, also insgesamt 60 Kg fähig mein Focus (25,5 kg) und mein Moustache (23,5 Kg) Bike auch mit Akku zu tragen...

Wie macht ihr das mit dem Transport?
 
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Ist logisch: Ohne Akku fliegt das Bike bei einer Notbremsung ja nicht weit genug und könnte Deine Motorhaube beschädigen... ;)
Ich nehme die Akkus grundsätzlich raus. Warum soll ich mit dem Gewicht von fast 10 Kg (2 Akkus Powertube 750) eine unnötige Hebelwirkung auf Träger/AHK ausüben lassen.

Wenn ein Fahrradträger für das entsprechen Gewicht zugelassen ist, besteht diese Gefahr ja nicht. Ich kannte bis jetzt zwar keinen Dachträger der für E-Bikes zugelassen war, aber wenn es das gibt, dann wird das auch physikalisch funktionieren...
 
Ich nehme nie und nirgends den Akku zum Transport auf dem Heckträger raus. Auch nicht, wenn zwei E-MTBs drauf stehen. Das wurde mir bisher von ALLEN Händlern genauso empfohlen. Meine Bikes haben jeweils mehrere Transporte von über 1000km, auch im strömenden Regen, hinter sich gebracht und haben vor Ort ihren Dienst dennoch nicht verweigert.

Den Teufel werde ich tun, mir so ein Höllending bei einer Urlaubsfahrt ins vollgepackte Auto zu legen, wenn es auch zu vermeiden ist.
 
Naja Gefahrgut wird der Akku nicht wirklich sein, wenn du ihn im Auto transportierst, sollte unter Limited Quantities (LQ) laufen.

Ein großer Pro Punkt für Innenraum sind eher die Temperaturen, jetzt bei 0 Grad draußen wurde der Akku extrem auskühlen, im Fahrbetrieb entwickelt er ja genug Wärme durch die Stromentnahme.
 
Moin…
Wenn ich alleine unterwegs bin, dann bleibt der Akku drin. Ab 2 Ebikes nehme ich die Akkus eigentlich raus…
Grade auf den Weg in den Urlaub mit 3 Ebikes bin ich j eigentlich schon hart am Limit und ein ungutes Gefühl fährt irgendwie immer mit…

Ich traue auch den Akkus mehr als den Fahrradträgern
 
Wenn ich nur ins benachbarte Gelände fahre, lasse ich den Akku drin.
Pendel ich zwischen Festland und Insel, liegt der Akku sicher verstaut im Kofferraum.
In diesem Fall klette ich eine Neoprenhülle um das Unterrohr.
Ladung.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein großer Pro Punkt für Innenraum sind eher die Temperaturen, jetzt bei 0 Grad draußen wurde der Akku extrem auskühlen, im Fahrbetrieb entwickelt er ja genug Wärme durch die Stromentnahme.
Da hast Du recht, wenn man nach dem Transport über weitere Strecken direkt los will. Das trifft bei meinen Urlaubsfahrten, die zudem nicht im Winter stattfanden, aber nicht zu.
Bei den im Moment vorherrschenden Temperaturen sehe ich von einem Transport auf dem Heckträger auch wegen des Taumittels eher ab.
 
Wenn der Träger das Gewicht ab kann, dann drinnen lassen.
Wenn es draußen Minusgrade, oder extrem heiße Temperaturen hat, dann ins Auto damit.

Mein Lieblingsspruch aus dem E-Auto Forum: Don't baby the Akku!! :cool:
 
Ich traue auch den Akkus mehr als den Fahrradträgern
Ja, kann ich verstehen. Mein Vertrauen in meinen Übler ist aber im Laufe der Jahre echt ordentlich gewachsen, weil er doch mittlerweile eine Reihe von haarigen Manövern unbeschadet überstanden hat.

Ich glaube auch nicht, dass ein großes Risiko besteht, so einen Akku plötzlich in Flammen aufgehen zu sehen, wenn man ihn ganz normal im Auto herumfährt. Nach einen, sagen wir mal (Übertreibung macht deutlich!), sechsfachen Überschlag mit Tempo 150 mag das aber schon anders aussehen. Und sollte ich danach noch leben, möchte ich den Rettungskräften gerne etwas Zeit einräumen, um mich rauszuschneiden.
 
ERGÄNZUNG zum Thema: AKKU ALS "GEFAHRGUT"

Übereinkommen zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR):
Ist der Akku im Pedelec / E-Bike eingesteckt bzw. verbaut, fällt er unter die UN-Stoffnummer UN 3171 (batteriebetriebene Fahrzeuge). Damit ist der E Bike Akku (per Sondervorschriften SV 388 und SV 666) von den Gefahrgut-Vorschriften auf der Straße (resultierend aus der ADR) befreit.

Ist der Akku jedoch vom E-Bike getrennt und liegt nur bei, fällt er unter die UN-Stoffnummern UN 3480 bzw. UN 3481 (Lithium-Ionen-Batterien). Daraus resultieren Pflichten für Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, Fahrzeug-Kontrolle, Beladung und Ladungssicherung.

Das ADR sieht allerdings Freistellungen für Transport-Umstände vor, die im privaten Bereich größere Spielräume gewähren:

1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung:
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:
a) Beförderungen … die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter (E Bike Akkus) einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. …“

Somit ist es also unbedenklich, den eigenen E Bike Akku im Fahrzeug zu deponieren und zu transportieren. Doch von der Pflicht zur angemessenen Ladungssicherung bist du damit nicht entbunden. Du solltest dir also vor dem ersten Transport Gedanken dazu machen und mit Behältern, Spanngurten und Dämmmaterial den gefahrfreien Transport deines E-Bike-Akkus vorbereiten. Der Akku benötigt Schutz gegen Bewegung, Hitze, Schlag, Schwingung, Feuchtigkeit, elektrischen Kontakt, usw.


Quelle: https://www.fahrrad-abenteuer-reise...mit-auto-oepnv-bahn-bus-schiff-flugzeug-post/

Fazit:
Es gibt beim privaten Transport nur die Vorschrift, dass der Akku in sofern gegen schädliche physikalische Einwirkungen geschützt sein muss, wie diese dazu führen könnten, dass vom Akku eine Gefahr ausgehen könnte. WO der Akku während des privaten Transports verbleibt ist nicht geregelt und somit auch nicht vorgeschrieben. Es gibt keine Gesetze dazu.


Somit werde ich wohl meinen Akku im Rahmen belassen.
 
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