Bosch Software Update 2019 VERFÜGBAR

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echt? du machst dir auch Gedanken ob, wenn du mit dem Auto mit 160 auf der Autobahn unterwegs bist ob die Querlenker halten?
Oder im ICE bei 250 ob die Radreifen halten?
Ob beim Flieger die Flügel abbrechen?
Ob dein Mixer die Tomaten klein bekommt, und nicht bei 3000 U/min die Messer abreissen?

Würde mich im Alltag irrsinnig machen ob alles hält wenn es Sachgemäß benutzt wird.
 
Einfach mal lesen was Schwalbe schreibt

Beim Reifentausch an schnellen E-Bikes sind immer zu beachten: ECE-R75 Zulassung, maximale Tragfähigkeit (Load) und maximale Geschwindigkeit (Speed). Ein Load-/Speed-Index auf
dem Reifen benennt die Parameter in einem Code (z.B. „28B“). Die Nummer codiert die Belastung (z.B. 28 = 100 Kg), der Buchstabe die Geschwindigkeit (z.B. B = 50 Km/h).

Mehr in der PDF
https://www.schwalbe.com/de/katalog...rupload/PDF/Kataloge/2017/Bike2017-German.pdf
 
Also wie ich gesagt hab: max. 50 kmh und auch nur die Ebike Reifen mit uninteressanten Profil. Also schon bisserl deppert mit 70 den Berg runter zu fahren und noch stolz drauf zu sein...
 
Da scheinen die Raleigh E Bikes mit Alber Neodrives / Xion Motor (das wir als Grundlage für die Entwicklung des Jum-Peds für Neodrives / Xion Motoren hergenommen haben) aber ganz besondere Rahmen und Reifen zu besitzen (siehe Bilder), sonst würde dort nicht der 70 Km/h Aufkleber ab Werk sitzen...

Also schmeißt eure teuren e MTBs weg und kauft Raleigh E Bikes (Citybike mäßig, ca 1800 Euro, genaue Bezeichnung weiß ich gerade nicht), damit könnt Ihr 70 bedenkenlos fahren...

Was der Sachverständige wohl aus dem ARD Beitrag dazu sagt..

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Zuletzt bearbeitet:
Was der Sachverständige wohl aus dem ARD Beitrag dazu sagt..

Die Antwort eines Sachverständigen ist:

1. Die Problematik von Bauteilen, die nicht für gewisse Geschwindigkeiten zugelassen sind tritt nur bei illegal manipulierten Pedelecs auf die somit auch keine Betriebserlaubnis des Herstellers mehr besitzen
2. Hersteller und Verkäufer von solchen "Tuning-Teilen" tragen im Fall eines Unfalls ggf. eine Mitschuld, da sie auf den Sachverhalt von nicht für erhöhte Geschwindigkeit zugelassenen Teilen am Bike nicht explizit hingewiesen haben. Zusätzlich gibt es keine MTB-Fahrradreifen die nach ECE R75 für Geschwindigkeiten zugelassen sind mit denen manche Hersteller / Verkäufer von Tuning Teilen werben.
3. Die Mitschuld ist unabhängig davon gegeben, ob der Unfall auf öffentlicher Straße, oder auf abgesperrtem Privatgrund passiert ist
4. Hersteller und Verkäufer von solchen "Tuning-Teilen" können auf eigen Kosten den Nachweis führen lassen, dass Teile die Herstellerseitig an Bikes verbaut sind auch außerhalb der zugesicherten Eigenschaften der Hersteller sicher sind und sie können dann die Garantie / Verantwortung / Haftung dafür übernehmen. Dies ist allerdings bis heute in keinem bekannten Fall geschehen
5. Ob ein Verkäufer eines gebrauchten Pedelecs, welches irgendwann mit "Tuning-Teilen" unzulässig manipuliert wurde und der diesen Sachverhalt beim Verkauf verschweigt, ebenfalls haftbar ist muss im Einzelfall geprüft werden. Der Nachweis, dass der Antrieb eines Pedelec irgendwann manipuliert wurde ist heute bei allen gängigen Antrieben juristisch zweifelsfrei möglich. Dies gilt auch dann, wenn das illegale Teil nicht mehr im Bike eingebaut ist.
6. Der Prüfungsauftrag an einen Sachverständigen ist immer die Frage: entspricht ein an einem Unfall beteiligtes Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften. Wenn die Antwort "nein" ist, so kann der Fahrzeughalter auf seine Kosten den Nachweis führen, dass der nicht gesetzeskonforme Zustand nicht ursächlich für den Unfall war.
7. Sollte ein an einem Unfall beteiligtes Fahrzeug nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, oder der o.g. Nachweis nicht geführt werden können, dann sind für den Verantwortlichen neben strafrechtlichen Konsequenzen auch die Haftungsverweigerung z.B. durch die Hersteller und die Versicherungen die Regel.
 
Die Antwort eines Sachverständigen ist:

1. Die Problematik von Bauteilen, die nicht für gewisse Geschwindigkeiten zugelassen sind tritt nur bei illegal manipulierten Pedelecs auf die somit auch keine Betriebserlaubnis des Herstellers mehr besitzen
2. Hersteller und Verkäufer von solchen "Tuning-Teilen" tragen im Fall eines Unfalls ggf. eine Mitschuld, da sie auf den Sachverhalt von nicht für erhöhte Geschwindigkeit zugelassenen Teilen am Bike nicht explizit hingewiesen haben. Zusätzlich gibt es keine MTB-Fahrradreifen die nach ECE R75 für Geschwindigkeiten zugelassen sind mit denen manche Hersteller / Verkäufer von Tuning Teilen werben.
3. Die Mitschuld ist unabhängig davon gegeben, ob der Unfall auf öffentlicher Straße, oder auf abgesperrtem Privatgrund passiert ist
4. Hersteller und Verkäufer von solchen "Tuning-Teilen" können auf eigen Kosten den Nachweis führen lassen, dass Teile die Herstellerseitig an Bikes verbaut sind auch außerhalb der zugesicherten Eigenschaften der Hersteller sicher sind und sie können dann die Garantie / Verantwortung / Haftung dafür übernehmen. Dies ist allerdings bis heute in keinem bekannten Fall geschehen
5. Ob ein Verkäufer eines gebrauchten Pedelecs, welches irgendwann mit "Tuning-Teilen" unzulässig manipuliert wurde und der diesen Sachverhalt beim Verkauf verschweigt, ebenfalls haftbar ist muss im Einzelfall geprüft werden. Der Nachweis, dass der Antrieb eines Pedelec irgendwann manipuliert wurde ist heute bei allen gängigen Antrieben juristisch zweifelsfrei möglich. Dies gilt auch dann, wenn das illegale Teil nicht mehr im Bike eingebaut ist.
6. Der Prüfungsauftrag an einen Sachverständigen ist immer die Frage: entspricht ein an einem Unfall beteiligtes Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften. Wenn die Antwort "nein" ist, so kann der Fahrzeughalter auf seine Kosten den Nachweis führen, dass der nicht gesetzeskonforme Zustand nicht ursächlich für den Unfall war.
7. Sollte ein an einem Unfall beteiligtes Fahrzeug nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, oder der o.g. Nachweis nicht geführt werden können, dann sind für den Verantwortlichen neben strafrechtlichen Konsequenzen auch die Haftungsverweigerung z.B. durch die Hersteller und die Versicherungen die Regel.


Rechtlich relevante Quellenangabe?
 
Zusätzlich gibt es keine MTB-Fahrradreifen die nach ECE R75 für Geschwindigkeiten zugelassen sind mit denen manche Hersteller / Verkäufer von Tuning Teilen werben.
Man zeige mir doch bitte ein MTB welches nach dem "Tuning" in der Lage ist auf der Ebene dauerhaft 50 km/h zu fahren. 40 km/h ist möglich aber sehr anstrengend weil durch die MTB-spezifische kurze Übersetzung eine sehr hohe Trittfrequenz notwendig ist. zwischen 30 und 35 km/h kann man fahren wenn man auf den Akku nicht viel Rücksicht nehmen muss.
Das Reifenthema ist wieder mal nur eine BlaBla und Panikmache.

Und was ist, wenn ich mit 60 km/h -70 km/h Pässe runterpfeife? Sollte ich da vorsichthalber dann doch auf 25 km/h runterbremsen, oder wäre vielleicht schieben dann doch sicherer?
 
Wie ich bereits geschrieben habe:

Wenn ein Fahrzeug nicht dem Gesetz entspricht, dann steht es dem Verantwortlichen frei den Nachweis zu führen, dass illegal vorgenommene Eingriffe nicht ursächlich oder begünstigend für einen Unfall waren.

Was ist daran so schwierig zu verstehen?
Die Argumentation "alles nicht so schlimm" kann man jederzeit bei Gericht führen. Für solche Behauptungen und die Auslegung und Interpretation von Gesetzen - sind Richter und Juristen zuständig, nicht die Hersteller und nicht Sachverständige. Habt ihr das jetzt kapiert?

Die Argumentation der "Tuning-Befürworter" erinnert immer daran, wie Leute argumentieren, wenn sie in einer Tempo 30 Zone vor einem Kindergarten mit erhöhter Geschwindigkeit geblitzt werden. "Es war aber doch kein Kind zu sehen - also habe ich auch niemanden gefährdet".
Die Relevanz einer solchen Erklärung entspricht der "alles nicht so schlimm" Argumentation der Tuning-Befürworter. Und genau so wirkungsvoll und relevant ist sie dann auch bei Gericht wenn versucht wird das "Tuning" zu beschönigen.

Wichtig - nicht alles glauben was im Internet steht und gerne verharmlost wird . Fragt doch einfach mal euren Anwalt.
 
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