Update vom 17. Juli 2025: YT benachrichtigt Geschäftspartner
YT Industries hat seinen Geschäftspartnern mit Schreiben vom 16. Juli 2025 mitgeteilt, dass das Amtsgericht Bamberg unter dem Aktenzeichen
IN 237/25 am 15. Juli 2025 um 09:45 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Jens Lieser zum vorläufigen Sachwalter (
Sachwalter auf Wikipedia) bestellt hat; als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte act AC Tischendorf benannt.
Dabei wurde auch von YT Industries gegenüber Geschäftspartnern mitgeteilt, dass das Eigenverwaltungsverfahren entsprechend vorbereitet wurde und finanziell abgesichert sein soll. „Das Eigenverwaltungsverfahren wurde gut vorbereitet. Insbesondere haben wir im Vorfeld auch für eine komfortable Durchfinanzierung des gesamten Verfahrens Sorge getragen. D.h. wir können auch während der Dauer des Eigenverwaltungsverfahrens auf Basis der bestehenden Planungen auf der Seite der Lieferanten, Dienstleister und Versorger sämtliche neu entstehenden Verbindlichkeiten, also Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ab dem 15. Juli 2025, 9:45 Uhr fristgerecht und vollständig begleichen.“
Ungesicherte Forderungen, die vor dem 15. Juli 9:45 Uhr entstanden sind, können nach Eröffnung des Verfahrens beim Sachverwalter angemeldet werden. Die Eröffnung des Verfahrens ist nach jetzigem Stand für den Oktober 2025 geplant.
Es wird im Schreiben zudem darauf hingewiesen, dass etwaige Zahlungsrückstände, die vor dem 15. Juli 9:45 Uhr entstanden sind, nicht beglichen werden dürfen. Eine Bevorzugung einzelner Gläubiger würde gegen geltende gesetzliche Regelungen verstoßen.
Ob und in welcher Form Kunden betroffen sind, die ihr Bike vor dem 15. Juli bestellt und bereits bezahlt haben, ist uns derzeit unbekannt. Ebenfalls unbekannt ist uns, wie neue Bestellungen gehandhabt werden. Wir haben dazu YT Industries angefragt.
Das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung wurde am 14. Juli beim Amtsgericht Bamberg, Abteilung für Vollstreckungssachen, eingereicht und am 15. Juli beschlossen. Gegen die Entscheidung des Amtsgericht kann noch binnen einer Frist von zwei Wochen nach Beschluss Beschwerde eingelegt werden.